6. Sitzung. Niederschrift über die 6. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 23. Februar 1928. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. 2.) Wahl eines Stadtrates. Stadtrat. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. 3.) Elektrizitätswerk; Tilgungsplan. 4.) Grundtausch Bundesbahn Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 5.) Steyrtalbahn Resolution Referent: Stadtrat Klement. 6.) Jahrmarktsordnung Referent: Bürgermeister Sichlrader. 7.) Ausfalls-Bürgschaft für Russland Export. Referent: Stadtrat Schlossgangl. 8.) Feuerwehr; Bestätigung der Neuwahl der Funktionäre. 9.) Feuerwehr- Darlehenshaftung. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 10.) Dachreparatur Rathaus. Referent: G.R. Kirchberger. 11.) Befreiung von Gemeindeabgaben.
Fürsorgeausschuss. Referent: Bgm.Stellv. Russmann. 12.) Rekurs Mayr 13.) Rekurs Pasteyrik 14.) Bestellung von neuen Fürsorgeräten. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader Bürgermeisterstellvertreter: Julius Russmann, Dr. Hubert Messenböck; Stadträte: Dedic Karl Marktschläger Rudolf Dressl August Schlossgangl Leopold Klement Karl Dr. Schneeweiss Rudolf Gemeinderäte. Ecker Alois Arzt Josef Fridrich Leopold Fiala Karl Hambrusch Peter Hamberger Josef Huber Franz Kirchberger Josef Knogler Richard Knabl Ferdinand Mitschko Martin Leitzinger Karl Patek Irene Peyrer Angermann Dr. Roithner Hans Schrangl Franz Steiner Florian Schwandtner Anton Tribrunner Franz Weiguny Josef Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr. Als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Wegen vorhergegangener Vorberatungen eröffnet Bürgermeister Sichlrader die Sitzung erst um 21 Uhr. Als entschuldigt gelten die G.R.: Hafner, Schwitzer, Kisely, Kammerhofer,
Baumgartner, Gaiblinger und Witzany. Umstellung der Tagesordnung findet statt: Als Referent für Punkt 7 ) fungiert Stadtrat Dressl. Als 15.Punkt wird eingeschoben: Referent: G.R. Roithner. Punkt 15.) Resolution wegen Erhaltung der Hauptschule. Als Protokollprüfer für diese Sitzung werden nominiert Gemeinderat Hambrusch und Kirchberger. Der Bürgermeister verliest sodann ein Schreiben des Stadtrat Kletzmayr, der zufolge seiner dienstlichen Versetzung nach Linz sein Mandat als Gemeinderat und Stadtrat zurücklegt. An dessen Stelle wird seitens der christlichsozialen Partei Herr Josef Hamberger vorgeschlagen, der auch bereits zur heutigen Sitzung einberufen wurde und über Aufforderung des Bürgermeisters die Angelobung leistet. Bürgermeister Sichlrader gibt dann zu Punkt Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters ein Dankschreiben des Kommerzialrates Rudolf Sommerhuber sen. für die Verleihung der goldenen Plakette bekannt. Weiters verliest der Bürgermeister, um den in Steyr kursierenden Gerüchten entgegenzutreten und einen Bericht der Linzer Tagespost richtigzustellen, einen umfangreichen Bericht der Bauamtsabteilung über das Gutachten des vom Ministerium entsendeten Experten über den Zustand der oberen Ennsbrücke und schliesst daran die Zuversicht, dass es weiterhin Aufgabe der Gemeinde sein wird, die Brückenbau Angelegenheit zu verfolgen und zu beschleunigen. Wird zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Sichlrader spricht sodann den abtretenden Fürsorgerätinnen Frau Elise Jilek, Anna Fischill-Mayr und Berta Molterer den Dank des Gemeinderates für ihre bisherige
Tätigkeit aus. An Stelle des abgetretenen Stadtrat Kletzmayr sind folgende Funktionen zu besetzen, die nach einem Vorschlage der christlichsozialen Partei wie folgt besetzt werden: Fürsorgeausschuss: G.R. Hamberger Personalkommission: St. R. Marktschläger Krankenfürsorge- Ausschuss: G.R. Hamberger Museumsausschuss: St.R. Marktschläger Fürsorgeräteversammlung: G.R. Hamberger Anschliessend folgt Punkt 2.) Wahl eines Stadtrates. Hiezu beruft Bürgermeister Sichlrader die G.R. Huber und Hamberger als Skrutatoren. Stadtrat Schlossgangl schlägt G.R. Marktschläger zur Wahl in den Stadtrat vor. Die mit Stimmzettel erfolgte Wahl ergibt Marktschläger 23 Stimmen leer 4 Stimmen somit erscheint G.R. Marktschläger zum Stadtrat gewählt. Stadtrat. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. Punkt 3.) Elektrizitätswerk; Tilgungsplan. Zl. 1961. Der Referent begründet unter Zugrundelegung eines Gutachtens des Direktors Karel von Wien folgenden Antrag: Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlage des Elektrizitätswerkes Steyr, demzufolge in Abänderung der Bestimmungen des § 9 Abs. III des Elektrizitätsvertrages vom 18. November 1916 der Amortisationsfonds auf Grund gleich hoher Amortisationsraten (S 20.000 pro Jahr) für die restlichen Jahre gebildet werde, unter der Bedingung zu, dass bei Verwendung dieses Amortisationsfondes zu Investitionszwecken
dem Gemeinderate der Stadt Steyr das Kontroll- und Genehmigungsrecht über diese Fondsgebarung zusteht. Wird mit allen gegen 2 Stimmenenthaltung angenommen. Punkt 4.) Grundtausch Bundesbahn. Zl. 511/28. Der Referent beantragt: Dem von der österr. Bundesbahn vorgeschlagenem Grundtausch wird zugestimmt. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Steyrtalbahn Resolution. Zl. 24424/27. Referent Bgm. Stellv. Russmann begründet ausführlich folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige die von der Zentralstelle zur Förderung des Fremdenverkehres in Steyr und Umgebung vorgelegte Resolution: Die Verkehrszustände bei der Steyrtalbahn sind fast gänzlich unhaltbar geworden. Die Zugsgarnituren der Steyrtalbahn sind mangels verfügbarer Investitionsmittel für Reparaturen oder Nachschaffungen veraltet, die Trasse der Bahn wird, da die Direktion nach eigenem Geständnis die Ausgaben mit den Einnahmen nicht mehr lange wird decken können, nicht gehörig instand gehalten werden und sind daher unliebsame Überraschungen zu erwarten. Die Gemeinden, Betriebe und sonstigen Korporationen der an der Steyrtalbahn gelegenen Orte haben bisher an den Widerwärtigkeiten und Unzukömmlichkeiten des Verkehres mehr als genug gelitten, es verkehren fast nur gemischte Züge und dies nur in derart unzulänglichem Ausmasse, dass den Anforderungen der modernen Zeit absolut nicht entspricht. Nun aber vergrössert sich von Monat zu Monat die Gefahr der vollständigen Einstellung des Betriebes der Bahn, wodurch ein grosses, stark besiedeltes betriebsames Wirtschafts-
gebiet, das auch für den Fremdenverkehr von Bedeutung ist, vom Verkehre fast vollständig abgeschnitten wird, dem kulturellen und wirtschaftlichen Verfall preisgegeben werden würde. Die Gemeinde Steyr verlangt dringendst Abhilfe, sei es in der Form der Gewährung von ausreichenden und billigen Krediten an die Verwaltung der Steyrtalbahn zur Ausgestaltung und Modernisierung des Personenverkehres, sei es, wenn dies nicht tunlich erscheint, durch Gewährung der Mittel zur Errichtung eines Pendelverkehres mit Triebwagen. Sollte indess auch eine solche Möglichkeit nicht bestehen, wird gefordert, dass die gesamte Steyrtalbahn mit allem Inventar in den Betrieb der Bundesbahnen übernommen wird. Wird einstimmig angenommen. Punkt 6.) Jahrmarktsordnung. Zl. 25611/27 Referent: Stadtrat Klement: beantragt ausser dem Antrag: Der Gemeinderat genehmige den Entwurf der Jahrnoch die marktsordnung nach den Berichtigungen des Stadtrates, sowie Genehmigung des Planes über die Aufstellung der Verkaufsstände und Schaubuden. Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Ausfallsbürgschaft für Russland-Export. Zl. 26/Präs. Der Referent Stadtrat Dressl begründet den Antrag mit dem Hinweis auf die notwendige Steuerung der Arbeitslosigkeit, ein Umstand, der auch die Gemeinde Wien und das deutsche Reich veranlasste, die Lieferungen nach Russland zu unterstützten. Auch die Gemeinde Steyr ist verpflichtet zur Besserung des Absatzes der Industrie und zum Wohle der ganzen Bevölkerung der Sache näher zu treten. Nicht im Interesse des Industriekapitals, sondern im Interesse der arbeitenden Be-
völkerung muss die Möglichkeit des Exportes und des Absatzes gefördert werden, umsomehr, als Steyr von dem einzigen grossen Betrieb abhängig ist. Er ersucht um einstimmige Annahme des Antrages: Die Gemeinde Wien hat zur Ermöglichung von Industrielieferungen nach Russland beschlossen, eine Ausfallsbürgschaft in der Höhe von 70% bis zu einem Gesamtfakturenbetrag von 100 Millionen Schilling in Gold zu übernehmen. Im Falle, als die Gemeinde Wien diese Haftung für Lieferungen nach Russland auch auf Unternehmungen, die im Gemeindegebiete von Steyr eine Betriebsstätte besitzen, ausdehnen sollte, erklärt sich der Gemeinderat grundsätzlich bereit, der Gemeinde Wien gegenüber eine Rückbürgschaft bis zu einem Betrage von 3 Millionen Schilling zu übernehmen. Die Rückhaftung der Gemeinde Steyr darf einen quotenmässig zu vereinbarenden Teil der von der Gemeinde Wien übernommenen Haftung nicht übersteigen. Die Übernahme der Rückbürgschaft beschliesst der Stadtrat. Bürgermeister Sichlrader richtet vor Eröffnung der Debatte an die Vertreter der Presse das Ersuchen den Antrag nicht etwa gegen das Bestreben der Gemeinde auszunützen, sondern wie diese vom rein wirtschaftlichen Standpunkt zu betrachten. G.R. Tribrunner beantragt die namentliche Abstimmung über den Antrag. Die Verlesung der Namen erfolgt im Auftrage des Bürgermeisters durch den Schriftführer und ergibt folgendes Resultat: Arzt Josef der Abstimmung enthalten Baumgartner Johann abwesend Dedic Karl abwesend Dressl August Ja Ecker Alois Ja Fiala Karl Ja
Fridrich Leopold Ja Gaiblinger Leopold abwesend Hafner Josef abwesend Hamberger Josef abwesend Hambrusch Peter Ja Huber Franz Ja Kammerhofer Franz abwesend Kirchberger Josef Ja Kisely Berta abwesend Klement Karl Ja Knabl Ferdinand der Abstimmung enthalten Knogler Richard dto. Leitzinger Karl Ja Marktschläger Rudolf der Abstimmung enthalten Messenböck Dr. Hubert dto. Mitschko Martin Ja Patek Irene der Abstimmung enthalten Peyrer Angermann Dr. Ja Roithner Hans Ja Russmann Julius Ja Schlossgangl Leopold der Abstimmung enthalten Schneeweiss Dr.Rudolf Ja Schrangl Franz Ja Schwandtner Anton abwesend Schwitzer Erna abwesend Steiner Florian Ja Tribrunner Franz Ja Weiguny Josef Ja Witzany Hans abwesend Summarisches Ergebnis: 18 Ja, 7 Stimmenenthaltung. Nach Verkündigung des Resultates erklärt der Bürgermeister sich vorzubehalten, entsprechend dem Abstimmungsergebnisse den Beschluss gemäss § 66 der Geschäftsordnung zu sistieren.
Punkt 8.) Feuerwehr; Bestätigung der Neuwahl der Funktionäre. Z1. 2965. Referent: G.R. Schlossgangl. Der Gemeinderat bestätige die Wahl des Herrn Hans Wolfartsberger zum Oberkommandanten und des Herrn Ludwig Möstl zum Oberkommandantenstellvertreter und Franz Keller, Emil Wurmfeld und Anton Eberl zu Brandmeistern der freiwilligen Feuerwehr gemäss § 12 der Vereinsstatuten. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Feuerwehr; Darlehenshaftung. Z1. 27979.27 Der gleiche Referent beantragt: Dem Ansuchen der freiwilligen Feuerwehr Steyr um Übernahme der Haftung für ein bei der Sparkassa Steyr aufgenommenes Darlehen per S 8.000 (achttausend Schilling) wird insoferne stattgegeben dass die Mithaftung für die Rückzahlung des Darlehens innerhalb 3 Jahren von der Gemeinde übernommen wird. Ohne Debatte angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss: Referent B.St. Russmann. Punkt 10.) Dachreparatur Rathaus. Zl. 3462. Der Referent beantragt namens des Bau- und Verwaltungsausschusses: Der Gemeinderat beschliesse den Ausbau des Rathauses im Sinne des Antrages des Bau- und Verwaltungsausschusses für den Fall, dass sich die unbedingte Notwendigkeit weiterer baulicher Massnahmen ergibt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Befreiung von Gemeindeabgaben. Referent: G.R. Kirchberger. Zl. 1825/28. Der Referent beantragt: Für das von Eugen Rössler erbaute Wohn-
Haus Promenade Na 33 gemäss § 2, Punkt 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. und Vdg.Bl. N° 30 ex 1926 die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf dreissig Jahre vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung das ist bis 7. Juni 1956; die gleiche Befreiung auf den gleichen Zeitraum wird gemäss § 2, Pkt. 2 lit c des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. und Vdg.Bl.N° 62 bezüglich der Bodenwertabgabe ausgesprochen. Zl. 1863. Für das von Johann Kaltenbacher erbaute Wohnhaus in der Altgasse gemäss § 2 Punkt 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. und Vdg.Bl. N° 30 ex 1926 die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf dreissig Jahre vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung, das ist bis 28.November 1957; die gleiche Befreiung auf den gleichen Zeitraum wird gemäss § 2 Pkt. 2 lit c des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. und Vdg.Bl.N° 62 bezüglich der Bodenwertabgabe ausgesprochen. Zl. 1374. Wohnungsfürsorge I. allg.gemeinn. Bau- und Wohnungsgenossenschaft Steyr, Abgabenbefreiung der Neubauten. In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. Mai 1926, Zl. 8125/26 sind die von der Genossenschaft erbauten Häuser auf die Dauer von 30 Jahren vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung gemäss § 2, Pkt. 2 des Gesetzes vom 23.Dezember 1925, L.G. und Vdg.Bl. N° 30 ex 1926 von der Mietzinsababgabe zu befreien; die gleiche Befreiung auf den gleichen Zeitraum wird gemäss § 2, Punkt 2 lit c des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. und Vdg.Bl.N° 62 bezüglich der Bodenwertabgabe ausgesprochen. Zl. 1982. Der Gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuserbaugenossenschaft wird in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Dezember 1927, Zl. 26234 gemäss § 2 Pkt. 2 lit c
des Gesetzes vom 26.Jänner 1922, L.G. und Vdg.Bl. N° 62 für die erbaute Wohnanlage in der Gutenberggasse die Befreiung von der Bodenwertabgabe auf die Dauer von 30 Jahren, das ist bis 29. November 1957 gewährt. Die gleiche Befreiung auf den gleichen Zeitraum wird gemäss § 2,Pkt. 2 des Gesetzes vom 23. Dez. 1925, L.G. und Vdg.Bl. N° 30 ex 1926 bezüglich der Mietzinsabgabe ausgesprochen. Zl. 374. Der Stadtgemeinde Steyr wird für den Umbau beim Hause Redtenbachergasse N° 9 gemäss § 2, Pkt. 2 des Gesetzes vom 23.Dezember 1925, L.G. und Vdg.Bl. N° 30 ex 1926 die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf dreissig Jahre vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung, das ist bis 17. Juli 1956 gewährt; die gleiche Befreiung auf den gleichen Zeitraum wird gemäss § 2, Pkt. 2 lit c des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G. und Vdg. Bl. N° 62 bezüglich der Bodenwertabgabe ausgesprochen. Zl. 3894. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen der allg.gemeinn. Arbeiterbau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft um Abgabenbefreiung auf die Dauer von 30 Jahren wird Folge gegeben. Sämtliche Anträge werden einstimmig angenommen. Punkt 11a) Wohnungsfürsorge I. allg.gemeinn. Wohnungsgenossenschaft. Baurekurs. Zl. 25857/27. Derselbe Referent beantragt: Dem Rekurs gegen die Entscheidung des Magistrates Steyr vom 28.November 1927, Zl. 21304, wegen Vorschreibung der Pflasterung eines Gehsteiges bei den von der Genössenschaft erbauten Häusern wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben, es wird jedoch in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage die Stundung der Gehsteigherstellung bis 31. Dezember 1933 bewilligt. G.R. Dr. Peyrer Angermann findet es nicht begreiflich
dieser Genossenschaft die Errichtung eines gepflasterten Gehsteiges vorzuschreiben und ihr das Leben zu erschweren. Nach kurzer Replik des Referenten wird der Antrag gegen zwei Stimmen angenommen. Fürsorge - Ausschuss, Referent: Bgm.Stellv. Russmann. Punkt 12.) Rekurs Mayr Ferdinand Zl. 210/28. gegen den Beschluss der F.R.V. Dem Rekurse wird keineFolge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) Rekurs Pasteyrik Marie Zl. 27776/27. Dem Rekurse gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung wird keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 14.) Bestellung von neuen Fürsorgeräten. Zl. 3355. Die Bestellung der Frau Anna Daspelgruber, Leopoldgasse N° 14 als Fürsorgerätin für den 4. Bezirk an Stelle der F.R. Frau Elise Jilek, der Frau Marie Kilzer, Josef Wokralstrasse 8 als Fürsorgerätin für den 18. Bezirk anstatt der F.R. Fischill-Mayr und der Frau Marie Hamberger, Wieserfeldplatz N° 39 an Stelle der F.R. Berta Molterer als Fürsorgerätin für den 8. Bezirk, wird genehmigt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 15.) Resolution wegen Erhaltung der Hauptschulen. Zl. 1588/28, 27873/27. Der Referent G.R. Roithner begründet den Antrag: Der Gemeinderat schliesst sich den Beschlüssen der Gemeindevertreter Oberösterreichs vom 19. Dezember 1927 betreffend
Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und Erhaltung 3 klassiger Bürgerschulen vom 13.Jänner 1870, L.G. und Vdg. Bl. N° 6 vollinhaltlich an. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck anerkennt die Richtigkeit der Ausführungen des Referenten, er findet jedoch in der Form der Durchführung einen Anlass, der es seiner Fraktion nicht ermöglicht, fur den Antrag zu stimmen. Nach kurzem Schlusswort erfolgt die Abstimmung, womit der Antrag mit Mehrheit angenommen wird. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Sichlrader. Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:
Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 23. Februar 1928. Tagesordnung. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. Punkt 1.) Heimatsangelegenheiten. Punkt 2.) Grundkauf beim Schlüsselhof. Punkt 1.) Heimatsangelegenheiten: Der Referent bezieht sich auf die dem Gemeinderate vorgelegten Verzeichnisse aus denen 4 Anträge und zwar: Heim Karl, Pontesegger Marie, Riedl Anna und Ramsebner Johann vorläufig zurückgestellt werden. Die anderen Anträge und zwar: a) Aufnahmen auf Grund der Ersitzung Allerstorfer Peter Apfel August Aichmayr Josef Böck Franz Bergmeier Josef Daxecker Ludwig Enengl August Edlinger Josef Griesmann Elisabeth Gründwald Rosalie Gugenberger Marie Haider Georg Jagsch Josef
Puchinger Friedrich Poxleitner Johann Stöckler Therese Rechberger Katharina Steindl Josef Stöckl Josef Schreiner Zäzilie Schwaiger Angela Weber Josef Wutzl Andreas Wieser Marie Wiesmayr Johann Kreuzberger Leopold Hörtler Ludwig b) Abweisungen: Bengesser Ludwig Bachleitner Anna Födinger Josef Halsmayr Therese Moldaschl Anna Prettner Michael Wimmer Marie c) definitive Aufnahme. Axmann Auguste Vrba Daniel d) Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband. Dudak Adalbert werden zur Annahme empfohlen. en bloc angenommen. Punkt 2.) Grundkauf beim Schlüsselhof. Zl. 1004. Der Referent erstattet einen übersichtlichen Bericht über den Verlauf der bisherigen Verhandlungen und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Geltendmachung des Vorkaufsrechtes betreffend die Realität Schlüsslhof im Sinne des Offertes der Bürgerlichen Brauerei vom 10.Jänner 1928. Die gesamten mit dieser Grundtransaktion verbundenen Kosten einschliesslich des Pachtschillings gehen zu Lasten des Arbeiter Radfahrerbundes Oesterreich für dessen Rechnung die Realität übernommen wird. Der Beschluss des Stadtrates wird mit dem Beifügen
genehmigt, dass im Falle die Aufzuhaltung verweigert werden sollte, der Prozessweg zu betreten ist. G.R. Dr. Peyrer erklärt, dass, soviel ihm bekannt sei, das Anbot der aufgetretenen Käufer nicht angenommen worden ist und ein Kaufvertrag nicht ausgefertigt wurde. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck wünscht zu wissen, ob die Sportvereinigung der Gemeinde das Geld schenkungsweise überlassen habe oder ob die Gründe im Eigentum des Verbandes bleiben. Referent Dr. Schneeweiss beantwortet die Anfrage, dass die Gründe im Besitze des Radfahrbundes bleiben. G.R. Schlossgangl glaubt, dass der Gemeinde nur das Vorkaufrecht auf die gepachteten Gründe zustehe. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck erklärt nun für seine Fraktion, dass der Zustimmung nichts im Wege stehe. Im Schlussworte erklärt der Referent gegenüber den Ausführungen des G.R. Dr. Peyrer, dass ein Kaufvertrag durch die Brauerei selbstverständlich nicht ausgefertigt werden konnte, weil eben das Vorkaufsrecht dem im Wege stand und die Brauerei zum Anbot an die Gemeinde verpflichtet war. Auf die Ausführungen des Stadtrat Schlossgangl erwidert der Referent, dass das Angebot der Brauerei nicht auf bestimmte Gründe, sondern auf den ganzen Komplex lautete, was auch ein Vertreter der Brauerei, Dr. Crippa, ausdrücklich betonte. Hinsichtlich eines etwaigen Prozesses verweist der Referent darauf, dass auch die eventuellen Kosten dieses Prozesses zu Lasten des Verbandes und nicht auf Kosten der Gemeinde gehen. Bei der folgenden Abstimmung wird der Antrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:
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