Der Antrag des Finanz-Ausschusses wird sodann einstimmig angenommen. Der Wunsch des G.R. Dr. Peyrer wird der geschäftsordnungsgemässen Behandlung zugeruhrt. Punkt 7.) Bedeckung der Gemeindebeiträge für allg. Landeszwecke. Zl. 25116. Der Referent teilt mit, dass dieser Beschluss alljährlich erneuert werden muss und beantragt daher: Für die Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke pro 1928 haben die Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 6.Oktober 1926, Zl. 18579 Anwendung zu finden. G.R. Fiala erklärt für die Vorlage nicht stimmen zu können. Der Antrag wird sodann mit Mehrheit angenommen. Punkt 8.) Verleihungsvorschriften für die Stiftung von Plaketten Zl. 24845. Der Referent schildert die Beweggründe, die den Stadtrat bestimmt haben diese Plaketten zu schaffen. Nun ist es auch notwendig, für die Verleihungen Bestimmungen zu schaffen. Er beantrage deshalb: Der Stadtrat beschliesse in Durchführung des Beschlusses des Stadtrates vom 19. Oktober 1927, Zl. 20165, folgen de Verleihungsvorschriften: Verliehen werden die Plaketten über Ersuchen von Korporationen und Personen anlässlich von Wettbewerben, Ausstellungen, Veranstaltungen und Prämierungen aller Art. Initiativverleihungen kommen dem Stadtrat zu. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat, bezw. Gemeinderat. Die Plaketten können jedoch auch veranstaltenden Komitees (z.B. bei Ausstellungen) zur Verteilung zur Verfügung gestellt werden; in einem solchen ist ein Verzeichnis der beteilten Personen dem Magistrate vorzulegen. Über alle Verleihungen ist von der Präsidialkanz-
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