Anhang Es werden folgende Ausschüsse bestellt: 1. Finanz- und Rechtsausschuss. Zuständigkeit: Sämtliche Erwerbungen, Veräusserungen und sonstige Transaktionen am beweglichen und unbeweglichen Vermögen; Steuern, Gebühren, Taxen, Abgaben, Umlagen, Zuschläge aller Art; Tarifhoheit, Funktionsgebühren des Gemeinderates, rechtliche Angelegenheiten jeder Art einschliesslich des Heimatsrechtes; authentische Interpretationen; Stadtrechnungsamt; Verfassung. Mitgliederzahl: 10 2.) Bau-und Verwaltungsausschuss. Zuständigkeit: Alle Neu-, Zu-, Um- und Aufbauten der Gemeinde, Stadtregulierung und Vermessung, Konskription, Stadtbeleuchtung, Feuer-, Wasser- und Baupolizei; Baurekurse, Verwaltung des städt. Realbesitzes mit Ausnahme der Schulgebäude, Stadtbauamt. Mitgliederzahl: 10 3.) Fürsorgeausschuss. Zuständigkeit: Armen- und Sanitätsangelegenheiten, Rekurse gegen die Entscheidung des Fürsorgerates und des Jugendfürsorgerates, Statut des Fürsorgerates, Statut des Jugendfürsorgerates, Ernennungen von Fürsorgeräten und Mitgliedern des Jugendfürsorgerates, Fürsorgebezirkseinteilung, Stiftungen mit Ausnahme der Unterrichtsstiftungen und Pfründen, Neujahrssammlung, Tarife für die armenärztl. Behandlung, Tarife für die Bestattung der Armen, Berufsberatung, Säuglingsfürsorge, Jugendfürsorgerat, Berufsvormundschaft, Fürsorgeamt, Arbeitsvermittlungs- und Erwerbsfürsorgeamt, Invalidenamt. Mitgliederzahl: 10 4.) Stadtrat. (6. Punkt 1) Zuständigkeit: Gesamtes Unterrichts- und Bildungswesen, soweit
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2