so wird dem Pächter für die errichteten Dienstwohnungen (§ 4) eine angemessene Entschädigung geleistet. IV. Der Pachtvertrag erlangt erst dann Rechtskraft, wenn er die nach dem Gesetze vom 13. Dezember 1919, St.G.Bl. N° 583 vorgeschriebene Zustimmung der Grundverkehrskommission erhält. G.R. Knogler bespricht die Unzulänglichkeit der Gebäude und die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung für den Pächter weil viel zu hoher Pacht. Bürgermeister Sichlrader bespricht noch die finanzielle Auswirkung des Pachtvertrages auf das Präliminare. G.R. Knabl hat Bedenken hinsichtlich der Sicherung der Kaution und über Preise zur Berechnung des Pachtbetrages. Bgm. Stellv. Russmann erwidert im Schlussworte auf die Bedenken und wird der Antrag sodann mit Mehrheit angenommen. Punkt 4.) Geste, Bewilligung von Krediten für den Ausbau. Zl. 21536. Bgm. Stellv. Russmann begründet folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Aufnahme eines weiteren Kredites von S 75.000 (Siebzigfünftausend Schilling) zur Anschaffung von drei Autobussen und die Übernahme der Haftung für diesen Kredit. Die im Berichte der Geste nachgesuchte Regulierung der Preise für die Autobusslinien Steyr-Garsten und Steyr-Griemühle wird genehmigend zur Kenntnis genommen. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck befürchtet durch Mehreinstellung von Autobussen keine entsprechende Mehrfrequenz, verlangt die Erstellung eines Fahrplanes und spricht sich für die Kreditbewilligung aus. Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen. Punkt 5.) Geste, Garagierung. Zl. 20117.
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