Schmalzbauer Christine. IV. Zusicherungen. Pock Genovefa Bachl Emilie Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Verpachtung des Stadtgutes. Referent Bürgermeisterstellvertreter Russmann referiert über diese Angelegenheit, bespricht die Möglichkeit des Verkaufes, der Verpachtung oder Bestellung eines neuen Verwalters und kommt zum Entschlusse der Verpachtung. Er bespricht die einzelnen Bewerber, wovon der geeigneteste der Bewerber Hanreich ist. Schliesslich ersucht er den G.R. Knogler bei der Schätzung und Bestimmung der Vorräte mitzuarbeiten. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse folgenden Pachtvertrag: I. § 1. Die Stadtgemeinde Steyr verpachtet an Anton Hanreich in Niederneukirchen bei St. Florian und letzterer pachtet das der Gemeinde Steyr gehörige Stadtgut in Dornach samt Nebengebäuden und den dazu gehörigen Grund im Ausmasse von 114 ha, 14 a und 35 m2. § 2. Das Pachtverhältnis beginnt am 1. Jänner 1928 und endet am 31. Dezember 1939. Während dieser Zeit ist das Pachtverhältnis beiderseits unkündbar mit Ausnahme der Fälle des § 14. § 3. Über den Vollzug der Übergabe der Pachtobjekte samt Zugehör wird ein Inventar und Protokoll aufgenommen, das, von beiden Vertragsteilen unterzeichnet einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bildet.
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