7. Verwendungsgruppe, VI. Dienstklasse, 2.Gehaltsstufe eingereiht; nächste Vorrückung am 1.Jänner 1929. Zl. 420/Präs. Kanzleidirektor Johann Bayer wird ausnahmsweise im Wege der freien Beförderung mit Rücksicht auf die Führung der Agenden der gewerblichen Fortbildungsschule mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die 3.Gehaltsstufe, IV. Dienstklasse seiner Verwendungsgruppe eingereiht; nächste Vorrückung am 1. Jänner 1929. Zl. 386/Präs. Die Kanzleibeamtin Felizitas Wolfsegger wird im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die 5. Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, 3.Gehaltsstufe überreiht; nächste Vorrückung am 1.Juli 1929. Zl. 331/Präs. Tunko Josef, Überführung in das pragm. Dienstverhältnis. Der Gemeinderat beschliesse die Überführung des Vertragsangestellten Josef Tunko (Torwart) in das probeweise pragmatische Dienstverhältnis. Die Bezüge werden festgelegt nach der 3. Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Die für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzeit beginnt mit dem Tage des Dienstantrittes, das ist 1. Juli 1927. In die Probedienstzeit wird die seit 1. Juli 1927 verbrachte Zeit eingerechnet. Dieser Beschluss wird nach Zustimmung durch die Landesregierung rechtswirksam. Zl. 413/Präs. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck beantragt: Der Magistratsbeamte Johann Sichlrader wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die 7.Verwendungsgruppe, VI. Dienstklasse, 4. Gehaltsstufe eingereiht und zwar im Wege der freien Beförderung. Nächste Vorrückung am 1.Jänner 1920. Gleichzeitig wird die in aktiver militärischer Dienst-
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