Zl. 418/Präs. Der Magistratsbeamte Georg Kern i.P. wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 ausnahmsweise und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches zum Zwecke der Ruhegenussbemessung eingereiht in die 6. Verwendungsgruppe, V. Dienstklasse, 2.Gehaltsstufe. Zl. 417/Präs. Der Magistratsbeamte Michael Heindl i.P. wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 ausnahmsweise und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches zum Zwecke der Ruhegenussbemessung eingereiht in die 6.Verwendungsgruppe, V. Dienstklasse, 1.Gehaltsstufe. Zl. 401/Präs. Dem Ansuchen des Kanzleidirektors Franz Eder um Versetzung in den dauernden Ruhestand mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 wird Folge gegeben. Mit Rücksicht auf die aussergewöhn¬ lich belobte und langjährige Dienstzeit werden die Bezüge des Kanzleidirektors Eder mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 zum Zwecke der Ruhegenussbemessung den Bezügen der 7. Verwendungsgruppe, IV. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe angeglichen. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Dezember 1923 bewilligte Funktions zulage von 50 % der jeweiligen Bezüge gelangt mit 1. Jänner 1928 zur Einstellung. Bei diesem Anlasse wird dem Kanzleidirektor Franz Eder der Dank und die Anerkennung des Gemeinderates ausgesprochen. Zl. 320/Präs. Dem Amtsgehilfen Franz Eglseer wird für den Fall seiner gänzlichen Arbeitsunfähigkeit ein jederzeit widerrufliches Ruhegehalt im Ausmasse von 60 % der zuletzt bezogenen Aktivitätsbezüge zugesichert. Zl. 385/Präs. Der Magistratsbeamte Otto Streimelweger wird im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die
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