Gemeinderatsprotokoll vom 16. Dezember 1927

Bürgermeister Sichlrader sagt zu, den Vertrag auf eine etwaige Abänderung überprüfen zu lassen. Zu Punkt III verweist G.R Knabl auf die Dringlichkeit der Errichtung der Brückenwage. Punkt IV bis X ohne Debatte angenommen. Zu Punkt XI Verschiedenes spricht Gemeinderat Knogler seine Befriedigung aus, dass das Stadtgut verpachtet wird, obwohl er lieber einen Verkauf gesehen hätte. Zu Punkt XII beantragt G.R. Schlossgangl: Der Gemeinderat beschliesse dem o.ö. Landtag ehestens einen Antrag auf Novellierung des Gesetzes vom 3.1.1923, L.G.Bl. N° 17 vorzulegen und zwar dahingehend, dass das Gesetz im § 1 künftig zu lauten habe: ... so ist an Stelle der Verzugszinsen zu den fälligen Beträgen ein Zuschlag in der Höhe von 10 vom Hundert (10%) des rückständigen Betrages einzuheben. Der Antrag wird der geschäftsordnungsgemässen Behandlung zugeführt werden. Punkt XII angenommen. Das Gesamtpräliminare und die Bedeckungsanträge werden sodann einstimmig angenommen. Der Bürgermeister spricht dem Gemeinderate und allen Mitarbeitern den Dank aus. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftprüfer:

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