dies natürlich Steuerbegünstigungen für die grossen Steuerträger und nicht für jene, denen der Staat die Mühe erspart, zum Schalter zu gehen, um die Steuer zu erlegen, sondern denen er vielmehr aus einer besonderen Vorliebe heraus, die Steuer gleich bei der Lohnauszahlung zum Abzug bringt. Diese Steuerbegünstigungen sind also nicht für die Arbeiter und Angestellten. Wir sehen ferner, dass der Bund in seinem Voranschlag einen Überschuss von 35 Millionen Schilling präliminieren konnte, für dessen Verwendung sich allerdings schon die sonderbarsten Anwärter angemeldet haben. Man kann heute mit Gewissheit behaupten, dass die Bundeskassen gefüllt sind, während die überwiegende Anzahl der Industriegemeinden vor dem finanziellen Zusammenbruch steht. Es ist klar, dass die soeben geschilderten Verhältnisse sich bei einer Gemeinde wie Steyr ganz besonders auswirken müssen. Es ist auch auf die Dauer ein unhaltbarer Zustand, dass die verantwortlichen Verwalter eines Gemeinwesens in Wirklichkeit die Verantwortung für einen Zustand zu tragen haben, den andere Faktoren herbeiführen. Und so erheben wir denn auch wieder anlässlich dieser Präliminarberatung die warnende Stimme und stellen die Forderung auf, den Gemeinwesen, an die sich ja alle Bedürftigen in allen ihren Nöten zu jeder Stunde wenden, das zu geben, was sie unbedingt brauchen, um ihre sozialen und kulturellen Aufgaben erfüllen zu können. Und nun zum Voranschlag im besonderen: Am drückendsten empfinden wir den Zinsen- und Amortisationsdienst. Er ist für das Jahr 1928 mit einem Betrag von 408.120 Schilling, also um 357.000 weniger wie im Jahre 1927, eingesetzt. Die Reduktion des Zinsen- und Amortisationsdienstes für das Jahr 1928 erklärt sich daraus, dass es gelungen ist, mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung wegen Rückzahlung der Investitionsdarlehen erträgliche Vereinbarungen zu treffen. Wegen Rückzahlung der Inflationsdarlehen stehen
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