Gemeinderatsprotokoll vom 16. Dezember 1927

ganzen diktiert wird, durch die Bundes- und Landesfinanzgesetzgebung. Seit 3 Jahren betonen die verantwortlichen Vertreter dieser Stadt die Unmöglichkeit einer aktiven Finanzwirtschaft unter den Wirkungen der gegenwärtigen Abgabenteilung. Seit 3 Jahren verweisen die Verwalter dieser Stadt auf die Bestimmung des Finanzgesetzes hin, die für notleidende Gemeinden - und eine solche ist Steyr im wahrsten Sinne des Wortes - ausserordentliche Zuschüsse vorsieht, allerdings bis jetzt ohne jeden Erfolg. Im Gegenteil: Der Finanzausgleich, den die Bundesgesetzgebung vorsieht, ist zwar in Oberösterreich zum Teil durchgeführt worden, jedoch nicht zu Gunsten der notleidenden Gemeinden, sondern zu Gunsten der Finanzen des Landes. Und so erleben wir auch heute noch das widersinnige Schauspiel, dass es in diesem Staate und in diesem Lande zahlreiche Gemeinden gibt, die mit den ihnen vom Bunde zukommenden Ertragsanteilen nicht wissen, was sie tun sollen, während vor allem die Industriegemeinden nicht wissen, wo sie die notwendigen Mitteln aufbringen sollen, um selbst den auf ein Minimum reduzierten Aufgabenkreis zu erfüllen. Aber nicht genug an dem, dass der Finanzausgleich die Industriegemeinden übergangen hat, ist der Landtag vielmehr daran gegangen, Abgabenanteile der Gemeinde zu verkürzen, So wurden in den letzten zwei Jahren die Lohnabgabe und die Wohnabgabe um je 5 % gekürzt. Das Land hat aber noch eine eigene Zweckabgabe eingeführt, so dass in den letzten zwei Jahren aus dieser Stadt rund 170.000 S auf diesem Wege allein zu Gunsten der Landesfinanzen herausgeholt wurden. Mit diesem Betrage könnte die Gemeinde die gesamten Schulden in 40 Jahren amortisieren. Aber auch die Bundesertragsanteile wachsen nicht in dem Masse, als man erwartet hat, da durch interne Erlässe das Finanzministerium Steuerbegünstigungen gewährt; es sind

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