Gemeinderatsprotokoll vom 16. Dezember 1927

5. Sitzung. Niederschrift über die 5. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 16. Dezember 1927. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent: Stadtrat Karl Klement: 2.) Regelung der Brückenwaggebühren. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 3.) Ermässigung der Gasabgabe. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 4.) Gemeindestatut. 5.) Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat. 6.) Organisationsstatut Unternehmungen. 7.) Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke 8.) Verleihungsvorschriften für die Stiftung von Plaketten. Referent: G.R. Huber. 9.) Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft, Abgabebefreiung. 10.) Brunnenkostenbeiträge. 11.) Schreiner, Berufung gegen eine Bauentscheidung 12.) Bestellung des Einigungsamtes Steyr-Stadt Referent: G.R. Kirchberger. 13.) Edlauer, Motorabgabe Rekurs.

14.) Rohrhofer Anton, Konzessionsabgabe Rekurs 15.) Meditz, Landeszweckabgabe-Einspruch Referent: Stadtrat Schlossgangl. 16.) Verleihung von Medaillen an die Feuerwehr. Fursorgeausschuss. Referent: Bürg. Stellv. Russmann. 17.) Neubestellung von Fürsorgeräten. Referent: G.R. Roitner. 18.) Löschenkohl, Fürsorgerekurs. 19.) Haim, Fürsorgerekurs. Referent: G.R. Baumgartner. 20.) Rohrauer, Fürsorgerekurs. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 21.) Verleihung von Titeln an die Magistratsangestellten. 22.) Präliminare 1928 Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader die Bürgermeisterstellvertreter: Julius Russmann, Dr. Hubert Messenböck. die Stadträte: Dedic Karl, Kletzmayr Hermann Dressl August Schlossgangl Leopold Klement Karl Schneeweiss Rud. Dr. die Gemeinderäte: Arzt Josef Baumgartner Hans Gaiblinger Leopold Fiala Karl Huber Franz Hambrusch Peter Kisely Berta Kirchberger Josef Knogler Richard Knabl Ferdinand Leitzinger Karl Mitschko Martin

Dr. Peyrer Angermann Patek Irene Schrangl Franz Roithner Hans Schwitzer Erna Schwandtner Anton Tribrunner Franz Steiner Florian Weiguny Josef Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schritfuhrer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Bürgermeister Sichlrader eröffnet die Sitzung um 20 Uhr, begrüsst die Erschienenen und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind die G.R. Witzany, Fridrich, Kammerhofer, Marktschläger und Stadtrat Hafner. Als Niederschriftsprüfer für diese Sitzung fungieren die Gemeinderäte Fiala und Huber. Von der Tagesordnung wird der Punkt 6 zurückgestellt. Mit Rücksicht auf die voraussichtliche Dauer der Sitzung wird das Rauchen während der Budgetdebatte konzediert. Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Zl. 16066. a) Der Bericht über das Ergebnis der Sammlung für die Hagelschlaggebiete wird zur Kenntnis genommen und den Spendern sowie dem Gemeinderat Knogler für seine Mühe der Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Zl. 399/Präs. b) Das Ergebnis der Wahl in die Personalvertretung wird zur Kenntnis genommen. Zl. 26032. c) Der Bericht über die Kassenskontrierung am 29. November 1927 wird zur Kenntnis genommen. d) Dankschreiben des Bürgermeisters Seitz für die seitens der Stadtgemeinde Steyr abgesandte Beglückwünschung anlässlich des missglückten Attentates.

e) Den zurückgetretenen Fürsorgeräten Kommerzialrat Rudolf Sommerhuber und Franz Burgholzer wird der Dank des Gemeinderates auszusprechen sein. Hiezu beantragt Bgm. Stellv. Dr. Messenböck der Gemeinderat beschliesse Herrn Kommerzialrat Rudolf Sommerhuber in Würdigung seiner auf Jahrzehnte zurückgehenden Verdienste um die Stadtgemeinde Steyr besonderen Dank und ehrende Anerkennung auszusprechen. Weiters stellt Bürgermeisterstellv. Russmann den Zusatzantrag ihm bei diesem Anlasse eine der neugeschaffenen Plaketten vergoldet im Etui zu verleihen. Zl.27014 Einstimmig angenommen. Punkt 2.) Regelung der Brückenwaggebühren. Zl. 20774. Der Referent Stadtrat Karl Klement beantragt: der Gemeinderat setze die Brückenwaggebühren mit Wirksamkeit vom 1.Jänner 1928 wie folgt fest: 1.) Grundgebühr für Vieh 30 g 2.) Grundgebühr für Frachtgut 40 g 3.) Waggebühr ( einschl. Kartenge- bühr) für je 100 kg Vieh oder Frachtgut 20 g Bruchteile von 100 kg gelten als voll. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.)Ermässigung der Gasabgabe. Zl. 23133. Referent: Bürgermeister Sichlrader. Nach kurzer Begründung, dass Verbilligung Mehrverbrauch bedeute und demgemäss kein Entfall an Abgaben eintreten wird, beantragt der Referent: Die Abgabe für Leucht- und Heizgas wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 gemäss § 2 des Gesetzes vom

13. Dezember 1923, L.G. und Vdg.Bl. N° 10 ex 1924 von 15% auf 10% herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf und unter der Bedingung, dass vom Gaswerke innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere Investitionen durchgeführt werden, die eine Erhöhung des Gasverbrauches erwarten lassen. Für den Verbrauch von Wassergas und Generatorgas tritt eine Ermässigung nicht ein. Angenommen. Punkt 4.) Gemeindestatut. Zl. 10305. Bürgermeister Sichlrader berichtet über den in letzter Stunde erfolgten Einspruch und legt die erforderlichen Änderungen vor. Diese kommen den Wünschen der Regierung möglichst entgegen. Der Antrag entspricht den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses. Der Referent ersucht um Annahme. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck erklärt für die en bloc Annahme des Statutes mit Ausnahme des § 59 und 60 zu stimmen bezüglich der letzteren enthält sich seine Fraktion der Stimme, um seiner Partei die Möglichkeit zu geben, textliche Anderungen im Landtage beantragen zu können. Die Abstimmung erfolgt in zwei Teilen und zwar: § 1 bis 58 wird einstimmig und § 59 und 60 mit Stimmenmehrheit angenommen. Punkt 5.) Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Zl. 368/Präs. Bürgermeister Sichlrader verliest die geplanten Änderungen und zwar: die Abänderung der bestehenden Geschäftsordnung vom 16.Juni 1923 in folgenden Punkten: I. An Stelle des "Gemeinderats-Präsidiums" tritt der "Stadtrat". II. Der § 3 lit a wird ergänzt durch die Worte "die Stadträte".

III. Der zweite Abschnitt Punkt 3 hat zu lauten: Zahl der Ausschüsse. § 16. 1.) Die Anzahl der Ausschüsse und deren Obmänner bestimmt jeweils der Gemeinderat 2.) Die Obmänner führen den Vorsitz in den Ausschussitzungen. Im Falle ihrer Verhinderung oder wenn sie selbst Berichterstatter sind, wird aus dem Ausschuss ein Vorsitzender bestimmt. IV. Der Punkt 1 des § 17 hat zu lauten: Die Sitzungen der Ausschüsse werden durch den Obmann im Einvernehmen mit dem Bürgermeister einberufen. V. Der Punkt 2 des § 17 hat zu lauten: Dem Bürgermeister, den Bürgermeisterstellvertretern und den Stadträten steht es frei, an jeder Ausschußsitzung teilzunehmen; sie sind von jeder Sitzung zu verständigen. VI. Der letzte Satz des § 17, Pkt. 5 hat zu lauten: Der Bürgermeister ist ferner berechtigt, sich einzelne Geschäftsstücke zur persönlichen Behandlung vorzubehalten oder den Bürgermeisterstellvertretern oder Stadträten zuzuweisen. VII. Der § 17 Punkt 11 hat zu lauten: Jedes Ausschußmitglied ist berechtigt, über Anweisung des Bürgermeisters Bezugsakte aus der Registratur beim Magistratspräsidium gegen Empfangsbestätigung auszuheben. VIII. Der § 18, Punkt 1 hat zu lauten: Die Stellvertretung des Bürgermeisters ist durch das Gemeindestatut geregelt. IX. Der Anhang erhält folgende Fassung:

Anhang Es werden folgende Ausschüsse bestellt: 1. Finanz- und Rechtsausschuss. Zuständigkeit: Sämtliche Erwerbungen, Veräusserungen und sonstige Transaktionen am beweglichen und unbeweglichen Vermögen; Steuern, Gebühren, Taxen, Abgaben, Umlagen, Zuschläge aller Art; Tarifhoheit, Funktionsgebühren des Gemeinderates, rechtliche Angelegenheiten jeder Art einschliesslich des Heimatsrechtes; authentische Interpretationen; Stadtrechnungsamt; Verfassung. Mitgliederzahl: 10 2.) Bau-und Verwaltungsausschuss. Zuständigkeit: Alle Neu-, Zu-, Um- und Aufbauten der Gemeinde, Stadtregulierung und Vermessung, Konskription, Stadtbeleuchtung, Feuer-, Wasser- und Baupolizei; Baurekurse, Verwaltung des städt. Realbesitzes mit Ausnahme der Schulgebäude, Stadtbauamt. Mitgliederzahl: 10 3.) Fürsorgeausschuss. Zuständigkeit: Armen- und Sanitätsangelegenheiten, Rekurse gegen die Entscheidung des Fürsorgerates und des Jugendfürsorgerates, Statut des Fürsorgerates, Statut des Jugendfürsorgerates, Ernennungen von Fürsorgeräten und Mitgliedern des Jugendfürsorgerates, Fürsorgebezirkseinteilung, Stiftungen mit Ausnahme der Unterrichtsstiftungen und Pfründen, Neujahrssammlung, Tarife für die armenärztl. Behandlung, Tarife für die Bestattung der Armen, Berufsberatung, Säuglingsfürsorge, Jugendfürsorgerat, Berufsvormundschaft, Fürsorgeamt, Arbeitsvermittlungs- und Erwerbsfürsorgeamt, Invalidenamt. Mitgliederzahl: 10 4.) Stadtrat. (6. Punkt 1) Zuständigkeit: Gesamtes Unterrichts- und Bildungswesen, soweit

es nicht in die Zuständigkeit des Stadtschulrates gehört; Kultusangelegenheiten, Kunstpflege, Wohlfahrtseinrichtungen in Schulangelegenheiten, Schulbauten, Verwaltung und Instandhaltung der Schulgebäude, Lehr- und Lernmittelsammlungen, Schüler- und Lehrerbibliotheken, Turn- und Spielplätze, städt. Handelsschule, Wahl der Mitglieder in den Stadtschulrat und Ortsschulrat eingeschulter Gemeindeteile, Schulstipendien jeder Art, Archiv, Krankenhaus, städt. Unternehmungen, Stellensystemisierung, sowie Festsetzung der Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter, Subventionen, freiwillige Aufnahme in den Heimatsverband und deren Zusicherung. Mitgliederzahl: 10 X. Der § 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates (ehemaligen Gemeinderats-Präsidium) hat zu lauten: Der Wirkungskreis der dem Stadtrate zur gemeinsamen Beratung, Beschlussfassung und Entscheidung vorbehaltenen Gegenstände wird durch das Gemeindestatut und die sonstigen hiefür geltenden Gesetze bezw. Gemeinderatsbeschlüsse bestimmt; insbesonders übernimmt der Stadtrat die mit Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 1926, Zl. 5953, festgelegten Zuständigkeiten des ehemaligen Ersparungskomitees. XI. Der § 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates (ehemaligen Gemeinderats-Präsidiums) hat zu lauten: Für den Gang der Verhandlungen in den Sitzungen u. den Vollzug der Beschlüsse gelten sinngemäss die Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Die Sitzungen des Stadtrates sind nicht öffentlich. Vorstehende Änderungen treten sofort in Rechtskraft. G.R. Dr. Peyrer wünscht die Erhöhung der Ausschüsse auf die Zahl 12.

Der Antrag des Finanz-Ausschusses wird sodann einstimmig angenommen. Der Wunsch des G.R. Dr. Peyrer wird der geschäftsordnungsgemässen Behandlung zugeruhrt. Punkt 7.) Bedeckung der Gemeindebeiträge für allg. Landeszwecke. Zl. 25116. Der Referent teilt mit, dass dieser Beschluss alljährlich erneuert werden muss und beantragt daher: Für die Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke pro 1928 haben die Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 6.Oktober 1926, Zl. 18579 Anwendung zu finden. G.R. Fiala erklärt für die Vorlage nicht stimmen zu können. Der Antrag wird sodann mit Mehrheit angenommen. Punkt 8.) Verleihungsvorschriften für die Stiftung von Plaketten Zl. 24845. Der Referent schildert die Beweggründe, die den Stadtrat bestimmt haben diese Plaketten zu schaffen. Nun ist es auch notwendig, für die Verleihungen Bestimmungen zu schaffen. Er beantrage deshalb: Der Stadtrat beschliesse in Durchführung des Beschlusses des Stadtrates vom 19. Oktober 1927, Zl. 20165, folgen de Verleihungsvorschriften: Verliehen werden die Plaketten über Ersuchen von Korporationen und Personen anlässlich von Wettbewerben, Ausstellungen, Veranstaltungen und Prämierungen aller Art. Initiativverleihungen kommen dem Stadtrat zu. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat, bezw. Gemeinderat. Die Plaketten können jedoch auch veranstaltenden Komitees (z.B. bei Ausstellungen) zur Verteilung zur Verfügung gestellt werden; in einem solchen ist ein Verzeichnis der beteilten Personen dem Magistrate vorzulegen. Über alle Verleihungen ist von der Präsidialkanz-

lei ein genaues Verzeichnis zu führen. Der Präsidialkanzlei obliegt auch die Verwaltung und Deponierung sowie Verrechnung der aufgelegten Plakette. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuserbaugenossenschaft. Abgabenbefreiung. Zl. 26234. Der Referent G.R. Huber beantragt: Dieser Genossenschaft wird gemäss § 2 Punkt 2 lit c des Gesetzes vom 26. Jänner 1922, L.G.Bl. N° 62, für die erbaute Wohnanlage in der Gutenberggasse die Befreiung von der Bodenwertabgabe auf die Dauer von 10 Jahren, d.i. bis 29. November 1937 gewährt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Brunnenkostenbeiträge pro 1927. Zl. 29014. Derselbe Referent beantragt: Die Brunnenkostenbeiträge für die Stadtbrunnen pro 1927 werden in derselben Höhe festgesetzt, wie sie mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. Dezember 1926, Z1. 20574, für das Jahr 1926 bestimmt wurden. Ohne Debatte angenommen. Punkt 11. Schreiner, Berufung gegen eine Bauentscheidung. Zl. 23282. Der Referent erklärt keine Bedenken über eine Störung des Stadtbildes durch die Errichtung der Hütte ausserhalb der Stadt zu haben und beantragt: Der Berufung gegen die Entscheidung des Magistrates vom 24. Oktober 1927 wird Folge gegeben, da die Voraussetzungen gemäss § 72, Abs. 2 der Bauordnung nicht gegeben erscheinen. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 12.) Bestellung des Einigungsamtes Steyr-Stadt. Zl. 26189. Derselbe Referent beantragt: Für das Jahr 1928 werden folgende Mitglieder für das Einigungsamt Steyr-Stadt bestellt: I. Für die Dienstgeber: a) Beisitzer: 1.) Frau Christine Dedic, Kaufmannsgattin 2.) Frau Irene Patek, Oberstleutnantswitwe 3.) Herr Richard Knogler, Landwirt b) Ersatzmitglieder: 1.) Frau Marie Sagmeister, Geschäftsführersgattin 2.) Fräulein Franziska Kopera, Private 3.) Herr Josef Landerl, Landwirt. II. Für die Dienstnehmer: a) Beisitzer: 1.) Herr Karl Klement, Stadtrat 2.) Fräul. Anna Greilhuber, Hausgehilfin 3.) Herr Karl Dietachmayr, Landarbeiter b) Ersatzmitglieder: 1.) Fräul. Klara Holzer, Hausgehilfin 2.) Fräul. Therese Kerbler, Hausgehilfin 3.) Herr Johann Schwarz, Landarbeiter. Ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) Edlauer, Motorabgabe-Rekurs. Zl. 19220 Der Referent beantragt nach knapper Begründung: Der Beschwerde kann mangels gesetzl. Voraussetzung keine Folge gegeben werden. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 14.) Rohrhofer Anton, Konzessionsabgabe- Rekurs. Zl. 16128. Der Referent stellt folgenden Antrag: Der Beschwerde wird keine Folge gegeben, der vorgeschriebene Betrag jedoch aus Billigkeitsgründen auf S 50.-- herabgesetzt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 15.) Meditz, Landeszweckabgabe-Einspruch. Zl. 23411. Der Referent beantragt nach entsprechender Begründung: Dem Einspruch gegen die neuerliche Vorschreibung (S 10) wird keine Folge gegeben, da in der Bemessung ohnehin die grösste Berücksichtigung zum Ausdruck kommt. G.R. Knabl erklärt namens seiner Fraktion für den Antrag nicht stimmen zu können. Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen. Punkt 16.) Verleihung von Medaillen an die Feuerwehr. Zl. 20984/927. Der Referent Stadtrat Schlossgangl beantragt: Den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr der Steyr-Werke: Josef Dornstauder Karl Grabmüller und Johann Pfaffenlehner werden die mit Beschluss des Gemeinderates vom 7. Juli 1924 für mehr als 15 jährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens gewidmeten Ehrenzeichen verliehen. Ferner wird das gleiche Ehrenzeichen verliehen den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr: Baumgartner Franz Küpferling Franz Zivny Martin Schickl Friedrich Philipp Alois Schmiedinger Ferdinand Wurmfeld Emil

Neumayr Alois Michlmayr Josef Wahlenmayr Friedrich. Rotter Franz Ohne Debatte angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 17.) Neubestellung von Fürsorgeräten. Zl. 20558, 24672. Der Neubestellung des Herrn Ludwig Fischer, Wieserfeldplatz N° 44 zum Fürsorgerat für den XI. Bezirk und des Herrn Heinrich Mann, Haratzmüllerstrasse N° 27 zum Fürsoregrat für den XV. Bezirk wird die Zustimmung erteilt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 18.) Löschenkohl, Fürsorgerekurs. Zl. 24423. Referent G.R. Roitner. Antrag des Fürsorgeausschusses: Dem Rekurse der Irmgard Löschenkohl wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 19.) Haim, Fürsorgerekurs. Zl. 24422. Antrag des Fürsorgeausschusses: Dem Rekurse des Rupert Haim wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 20.) Rohrauer, Fürsorgerekurs. Zl. 24622. Antrag des Fürsorgeausschusses: Referent: G.R. Baumgartner. Dem Rekurse wird keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 21.) Verleihung von Titeln an die Magistratsangestellten Zl. 303/Präs. Referent: Bürgermeister Sichlrader. Der Referent begründet die Vorlage mit dem Ansuchen der Gewerkschaft. Entgegen den Ansichten nach dem Umsturz haben sich in dieser Hinsicht die Meinungen überall sehr geändert. Der Antrag der Personalkommission und des Stadtrates lautet: Der Gemeinderat genehmige die Titelvorlage der Gewerkschaft der Magistrats-Angestellten der Stadt Steyr mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Janner 1928. Amtstitel, die auf Grund besonderer Beschlüsse verliehen wurden und von den in der Vorlage aufscheinenden Titel abweichen, bleiben für den gegenwärtigen Träger des Titels aufrecht. Ohne Debatte angenommen. Punkt 22.) Präliminare pro 1928. Zl. 25725. Bürgermeister Sichlrader als Finanzreferent bespricht die Vorlage in 14-stündigem Vortrage, wobei er im Wesentlichsten folgendes ausführt: Auch der Voranschlag für das Jahr 1928 trägt wiederum die Signatur der äussersten Ersparungen, trotzdem schließt er mit einem unbedeckten Abgang von 947.000 Schilling ab, wenn auch in diesem Voranschlag bereits Ansätze enthalten sind, die auf eine bescheidene Ausgestaltung der in dieser Stadt so weit zurückgebliebenen Anstalten hinweisen, so steht natürlich noch lange nicht fest, dass die Pläne - ich denke an die Vorbereitungsarbeiten für die Ausgestaltung der Wasserleitung- auch tatsächlich realisiert werden können, da ja die notwendigen Mittel mit dem Einstellen in das Präliminare nicht auch schon sichergestellt sind. Auch der Voranschlag für das Jahr 1928 ist nicht unser Voranschlag, sondern ein Voranschlag, der im grossen und

ganzen diktiert wird, durch die Bundes- und Landesfinanzgesetzgebung. Seit 3 Jahren betonen die verantwortlichen Vertreter dieser Stadt die Unmöglichkeit einer aktiven Finanzwirtschaft unter den Wirkungen der gegenwärtigen Abgabenteilung. Seit 3 Jahren verweisen die Verwalter dieser Stadt auf die Bestimmung des Finanzgesetzes hin, die für notleidende Gemeinden - und eine solche ist Steyr im wahrsten Sinne des Wortes - ausserordentliche Zuschüsse vorsieht, allerdings bis jetzt ohne jeden Erfolg. Im Gegenteil: Der Finanzausgleich, den die Bundesgesetzgebung vorsieht, ist zwar in Oberösterreich zum Teil durchgeführt worden, jedoch nicht zu Gunsten der notleidenden Gemeinden, sondern zu Gunsten der Finanzen des Landes. Und so erleben wir auch heute noch das widersinnige Schauspiel, dass es in diesem Staate und in diesem Lande zahlreiche Gemeinden gibt, die mit den ihnen vom Bunde zukommenden Ertragsanteilen nicht wissen, was sie tun sollen, während vor allem die Industriegemeinden nicht wissen, wo sie die notwendigen Mitteln aufbringen sollen, um selbst den auf ein Minimum reduzierten Aufgabenkreis zu erfüllen. Aber nicht genug an dem, dass der Finanzausgleich die Industriegemeinden übergangen hat, ist der Landtag vielmehr daran gegangen, Abgabenanteile der Gemeinde zu verkürzen, So wurden in den letzten zwei Jahren die Lohnabgabe und die Wohnabgabe um je 5 % gekürzt. Das Land hat aber noch eine eigene Zweckabgabe eingeführt, so dass in den letzten zwei Jahren aus dieser Stadt rund 170.000 S auf diesem Wege allein zu Gunsten der Landesfinanzen herausgeholt wurden. Mit diesem Betrage könnte die Gemeinde die gesamten Schulden in 40 Jahren amortisieren. Aber auch die Bundesertragsanteile wachsen nicht in dem Masse, als man erwartet hat, da durch interne Erlässe das Finanzministerium Steuerbegünstigungen gewährt; es sind

dies natürlich Steuerbegünstigungen für die grossen Steuerträger und nicht für jene, denen der Staat die Mühe erspart, zum Schalter zu gehen, um die Steuer zu erlegen, sondern denen er vielmehr aus einer besonderen Vorliebe heraus, die Steuer gleich bei der Lohnauszahlung zum Abzug bringt. Diese Steuerbegünstigungen sind also nicht für die Arbeiter und Angestellten. Wir sehen ferner, dass der Bund in seinem Voranschlag einen Überschuss von 35 Millionen Schilling präliminieren konnte, für dessen Verwendung sich allerdings schon die sonderbarsten Anwärter angemeldet haben. Man kann heute mit Gewissheit behaupten, dass die Bundeskassen gefüllt sind, während die überwiegende Anzahl der Industriegemeinden vor dem finanziellen Zusammenbruch steht. Es ist klar, dass die soeben geschilderten Verhältnisse sich bei einer Gemeinde wie Steyr ganz besonders auswirken müssen. Es ist auch auf die Dauer ein unhaltbarer Zustand, dass die verantwortlichen Verwalter eines Gemeinwesens in Wirklichkeit die Verantwortung für einen Zustand zu tragen haben, den andere Faktoren herbeiführen. Und so erheben wir denn auch wieder anlässlich dieser Präliminarberatung die warnende Stimme und stellen die Forderung auf, den Gemeinwesen, an die sich ja alle Bedürftigen in allen ihren Nöten zu jeder Stunde wenden, das zu geben, was sie unbedingt brauchen, um ihre sozialen und kulturellen Aufgaben erfüllen zu können. Und nun zum Voranschlag im besonderen: Am drückendsten empfinden wir den Zinsen- und Amortisationsdienst. Er ist für das Jahr 1928 mit einem Betrag von 408.120 Schilling, also um 357.000 weniger wie im Jahre 1927, eingesetzt. Die Reduktion des Zinsen- und Amortisationsdienstes für das Jahr 1928 erklärt sich daraus, dass es gelungen ist, mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung wegen Rückzahlung der Investitionsdarlehen erträgliche Vereinbarungen zu treffen. Wegen Rückzahlung der Inflationsdarlehen stehen

wir noch mit dem Finanzministerium in Verhandlung, wir haben in das Präliminare einen Amortisationsbetrag von monatlich S 1.500 eingesetzt. Immerhin beträgt der Kapitalsdienst 50 % des gesamten Abganges und fast ein Drittel der gesamten Steuereingänge. Hierin liegt das Problem für etwaige endgiltige Sanierungsmassnahmen, die ja, wie bereits angedeutet, in der Finanzgesetzgebung grundsätzlich vorgesehen sind. Wir fordern vom Bunde keine Gnade, sondern das in der Verfassung festgelegte Recht. Den grössten Posten im Voranschlag machen die Ausgaben in der Rubrik öffentliche Arbeiten. Und doch ist auch auf diesem Gebiete nur das Allernotwendigste vorgesehen. Es ist ganz ausgeschlossen, dass die Gemeindeverwaltung unter den gegebenen Umständen daran denken kann, die Versäumnisse der früheren Zeit auf diesem Gebiete nachzuholen. Wir haben aller¬ dings einen Betrag für die Vorarbeiten zu einer Wasserleitung und Kanalisierung eingesetzt, freilich können wir nicht das Versprechen geben, dass diese Arbeiten auch in Angriff genommen werden. Wir haben ferner keinen Betrag für die Erneuerung der Neutorbrücke eingesetzt, da wir ausserstande sind, die ungeheuren Beträge aus eigenem aufzubringen. Wir werden vielmehr in der allernächsten Zeit gezwungen sein, diese die Bundesstrasse verbindende Brücke aus Gründen der Sicherheit für den Fuhrwerksverkehr absperren zu lassen. Wir werden selbstverständlich von dieser einschneidenden Massnahme die Regierungsstellen in Kenntnis getzen. Eine im Verhältnis zu den Einnahmen der Stadt überaus grosse Post stellt das Erfordernis für das Fürsorgewesen dar. Wir haben den Betrag von S 485.390 für Zwecke der allgemeinen Fürsorge eingesetzt, das ist 15 % des gesamten Erfordernisses und 33 % der gesamten Steuereinnahmen. Diese Rubrik widerspiegelt am deutlichsten die soziale Struktur dieser Stadt. Es stehen gegenwärtig 300 Personen im Bezuge des Erhaltungsbei-

trages von 5 bis 30 S pro Monat, 155 Kinder erhalten einen Erziehungsbeitrag im Ausmasse von 5 bis 30 S pro Monat, 1200 Personen wurden bis jetzt in diesem Jahre mit monatlichen Unterstützungen beteilt, das sind 5 % der gesamten Bevölkerung. 750 Personen wurden im Wege der produktiven Arbeitslosenfürsorge mit je einem Tagesarbeitslohn beteilt; 27 Personen befinden sich in Irrenanstalten, 5 in einer Idiotenanstalt. 20 Kinder wurden in diesem Jahre in Bad Hall durch 4 Wochen verpflegt, 50 Personen sind auf Gemeindekosten in Lungenheilanstalten untergebracht. Im städtischen Versorgungshaus, das einen Belegraum für 80 Pfleglinge hat, befinden sich gegenwärtig 175 Personen, also ein 100 %iger Überbelag; 45 Personen sind in Unterstandshäusern untergebracht und 40 Kinder in verschiedenen Anstalten, es stehen also in der geschlossenen Armenpflege 260 Personen. Im Jahre 1914 standen in ständiger Armenversorgung rund 250 Personen gegenwärtig sind es fast 800 Personen. Die Gemeinde übt ferner über 844 Mündel die Berufsvormundschaft aus, ausserdem kommt ihr die Aufsicht über 807 Ziehkinder zu. Wir wissen, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel zu leisten sein wird, wir sind uns auch darüber klar, dass wir das soziale Elend in dieser Stadt aus eigener Kraft nicht beseitigen können. Steyr ist auch heute noch die Stadt der Arbeitslosen, gegenwärtig sind in Steyr 1471 Arbeitslose, das sind 7% der gesamten Bevölkerung. Aus diesen wenigen Ziffern geht wohl mit aller Deutlichkeit die tiefe Not der Bevölkerung dieser Stadt hervor, einer Bevölkerung, die noch dazu zum grössten Teil in Menschen unwürdigen Behausungen wohnt, ohne dass wir im Augenblicke daran denken können, dieser traurigsten Not am den Leib zu rücken. Wir können nur hoffen, dass endlich einmal das soziale Gewissen jener Faktoren erwacht, die uns das Budget diktieren. In diesem Zusammenhange möchte ich ein paar

Worte über die Schulfrage sprechen. Die Schulreform, im Sommer 1927 gesetzlich geregelt, zwingt uns über kurz oder lang zu einem Neubau einer Schule. Wir werden diesem Problem nicht aus dem Wege gehen können, allerdings sind wir noch nicht im stande, die Bedeckungsfrage ernstlich zu erörtern. Die Schulen in dieser Stadt sind eine wahre Kulturschande, wir müssen uns damit trösten, dass wir an diesem Zustande nicht schuld sind. Und nun zu der Rubrik der Gemeindebesteuerung: Wir schlagen dieselben Abgaben in derselben Höhe wie im vergangenen Jahre vor. Wir sind uns bewusst, dass wir der Bevölkerung dieser Stadt im Augenblicke keine neuen Lasten aufbürden können, wir hoffen noch immer, dass sich durch eine Änderung der Finanzgesetzgebung die finanzielle Lage von Steyr verbessern werde. Wir haben in den letzten zwei Jahren in demokratischer Zusammenarbeit den städtischen Haushalt mit der grössten Sparsamkeit geführt, wir haben auch nennenswerte Erfolge erzielt. Wir müssen uns aber darüber klar sein, dass die Sparmassnahmen, insbesondere in den technischen Belangen einmal ein Ende haben und dass das Sparen allein den Haushalt nicht ins Gleichgewicht bringen wird können. Wir müssen einmal Gelegenheit haben, produktive Arbeit im grösseren Masse zu leisten, um das soziale Elend dieser Stadt zu mildern und dem heimischen Gewerbe Verdienstmöglichkeiten zu schaffen. In diesem Sinne appelliere ich an die Mitarbeiter aller Parteien im Gemeinderate und ersuche, dem vorgelegten Präliminare die Zustimmung zu erteilen. Er beantragt: Der Gemeinderat genehmige den Voranschlag pro 1928 im Sinne des Beschlusses des Finanz- und Rechtsauschusses. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei jenen Abgabeposten, bei denen eine Ersparung möglich ist, von vornherein 10% abzustreichen. Im übrigen sind die Ersparungsnassnahmen

fortzusetzen, alle Ausgaben bedürfen nach wie vor der Genehmigung des Stadtrates im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 12. März 1926, Zl. 5953/26 betreffend die Bestellung eines Ersparungskomitees. Der Bürgermeister wird schliesslich beauftragt, bei der Regierung vorstellig zu werden und sie mit allem Nachdrucke aufmerksam zu machen, dass die Bedeckung des Defizites der Stadt Steyr, die sich seit Jähren der äussersten Sparsamkeit befleissigt, unter der gegenwärtigen Abgabenteilung nicht mehr möglich ist. Grosser Beifall ! Bürgermeister Russmann, der während der Referate des Bürgermeisters den Vorsitz führt, leitet zu diesem Präliminare die Generaldebatte ein. Bürgermeisterstellv. Dr. Messenböck führt aus: Die Vorlage wird von seiner Fraktion nicht vom politischen, sondern vom rein wirtschaftlichen Standpunkte als Gemeindevertreter betrachtet. Er erklärt, mit Befriedigung konstatieren zu können, dass die alte Forderung nach fristgerechter Einbringung des Präliminares erfüllt wurde, wenn auch die verspätete Zustellung desselben die Beratung erschwerte. Er verweist auf den stetigen Rückgang des Abganges seit 1924, immerhin ist aber heute noch ein unbedeckter Abgang zu verzeichnen. Die vom Referenten geplanten Ersparungen und Abstriche beim Sachaufwand werden nicht genügen. Eine Aufnahme eines Darlehens zur Deckung des Abganges erschiene ihm als der Weg zur Katastrophe, bleibt also nur der Weg zur Regierung. Die christlichsoziale Fraktion sieht ein, dass ein anderer Ausweg aus den Kalamitäten nicht möglich ist und erblickt die Hauptursache in den Ungerechtigkeiten des Abgaben-Teilungsgesetzes. Keiner Gemeinde wird es möglich sein, der Schwierigkeiten Herr zu werden, solange das Ge-

setz nicht abgeändert ist. Alle autonomen Städte sind in der gleichen Lage, die Geldentwertung der Stiftungen und Legate tat ein Übriges. Die Gemeinden müssen beim Bunde Hilfe finden und empfiehlt er eine Vorsprache im Ministerium. Er fordert alle Parteien auf, ihr Bestreben auf eine Änderung des Abgabenteilungsgesetzes zu richten. Eine neue Anleihe der Gemeinde hält er erst dann für gerechtfertigt, wenn die laufenden Einnahmen eine Verzinsung gewährleisten. Auch bezüglich der Neutorbrücke kann er sagen, dass sie nur mit Unterstützung des Bundes errichtet werden könnte. Die Schulen sind veraltet und in einem Zustande, wie sie wenig Dörfer aufweisen. Er bespricht sodann die Verhältnisse an der Bundesrealschule, deren Betrieb sich gewaltig geändert habe. Es wird zu versuchen sein um eine Entlassung aus dem seinerzeitigen heute nicht mehr zutreffenden Vertrag zu erlangen. Der Redner meint dann den Bürgermeister und den Referenten erinnern zu müssen, dass eine strengere Kontrolle bei den Gemeindeunternehmungen gemäss § 49 des Statutes einzuführen sei und sich der Bürgermeister weniger um die Anstellung von Hausgehilfinnen im Krankenhause bemühen solle. Er befürchtet durch gelockerte Kontrolle grössere Verluste. Bezüglich des Stadtgutes erklärt er, dass der Stadtgutreferent Bgm. Stellv. Russmann sein Wort eingelöst habe und die unhaltbaren Zustände ein Ende finden. Er erwarte auch bei der Geste einen günstigen Bericht. Ausserdem wünsche er im Stadtrate allmonatliche Berichte über die jeweiligen Erfolge jeder einzelnen Rubrik. Da den christlichsozialen Forderungen allseits Rechnung getragen wurde, erklärt er für seine Fraktion, ohne von ihrer Überzeugung abzugehen, für das Präliminare zu stimmen. Schliesslich bespricht er noch die Not und Entbehrungen eines Grossteiles der Bevölkerung von Steyr, wir dürfen, sagt er, hüben und drüben nicht daran vergessen, dass ein Funke die Lei-

denschaften entfesseln könnte und dies für die Bevölkerung eine wirtschaftliche Katastrophe bedeuten würde. G.R. Dr. Peyrer erklärt, im Vorjahre gegen das Präliminare gestimmt zu haben, weil seine Partei von den Ausschüssen ausgeschaltet war. In Würdigung der sachlichen Ausfuhrungen des Bürgermeisters stellt sich seine Partei nicht auf den Justamentstandpunkt und stimmt für den Voranschlag. G.R. Fiala wird für das Präliminare stimmen um die einstimmige Annahme zu ermöglichen, er wünscht aber, dass die Ersparungen nicht von unten begonnen werden. G.R. Tribrunner verweist auf die genaue Erstellung des Präliminares und erklärt namens der Majoritätspartei für den Antrag zu stimmen. Bürgermeister Sichlrader bemerkt im Schlusswort, dass für die zeitgerechte Einbringung des Präliminares in den nächsten Jahren gesorgt werden wird, die verspätete Zustellung hatte heuer technische Ursachen. Bezüglich des Darlehens meint er, dass dieses natürlich nicht unter allen Umständen zu erfolgen habe, sondern nur unter günstigen Bedingungen und nur als kurzfristiges Darlehen. Brückenbau, Schulenbau und die Linderung des Barackenelends könne selbstverständlich nur mit Hilfe von Darlehensbeträgen durchgeführt werden. Bezüglich der Realschule ist die Eingabe bereits gemacht worden. Hinsichtlich der Kontrolle in den städt. Betrieben wurde ja ein Organisationsstatut ausgearbeitet, das alle Sicherungen bietet, aber über Wunsch der Minorität zurückgestellt wurde. Es wird sodann in die Spezialdebatte eingegangen. Punkt I.Gemeindevermögen angenommen. Zu Punkt II Gebäude- und Grundbesitz wünscht G.R. Knabl an die Steyr-Werke wegen Erhöhung des Zuschusses für die Ennsleitenhäuser heranzutreten.

Bürgermeister Sichlrader sagt zu, den Vertrag auf eine etwaige Abänderung überprüfen zu lassen. Zu Punkt III verweist G.R Knabl auf die Dringlichkeit der Errichtung der Brückenwage. Punkt IV bis X ohne Debatte angenommen. Zu Punkt XI Verschiedenes spricht Gemeinderat Knogler seine Befriedigung aus, dass das Stadtgut verpachtet wird, obwohl er lieber einen Verkauf gesehen hätte. Zu Punkt XII beantragt G.R. Schlossgangl: Der Gemeinderat beschliesse dem o.ö. Landtag ehestens einen Antrag auf Novellierung des Gesetzes vom 3.1.1923, L.G.Bl. N° 17 vorzulegen und zwar dahingehend, dass das Gesetz im § 1 künftig zu lauten habe: ... so ist an Stelle der Verzugszinsen zu den fälligen Beträgen ein Zuschlag in der Höhe von 10 vom Hundert (10%) des rückständigen Betrages einzuheben. Der Antrag wird der geschäftsordnungsgemässen Behandlung zugeführt werden. Punkt XII angenommen. Das Gesamtpräliminare und die Bedeckungsanträge werden sodann einstimmig angenommen. Der Bürgermeister spricht dem Gemeinderate und allen Mitarbeitern den Dank aus. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftprüfer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 16. Dezember 1927. Tagesordnung. Referent: Bürgermeister Sichlrader. Punkt 1.) Personalien. Referent: Stadtrat Klement und Stadtrat Dr. Schneeweiss. Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 3.) Verpachtung des Stadtgutes. Punkt 4.) Geste, Bewilligung von Krediten für den Ausbau. Punkt 5.) Geste Garagierungsbetrieb. Bürgermeisterstellvertreter Russmann erteilt dem Bürgermeister zu Punkt 1.) Personalien das Wort und dieser beantragt die Annahme folgender im Stadtrate, im Finanz-Ausschusse und in der Personalkommission genehmigten Anträge: Zl. 421/Präs. Der Gemeinderat beschliesse: Die mit Beschluss des Gemeinderates vom 7. April 1927, Zl. 615/Präs./26 den Altpensionisten gewährten Zuschüsse werden unter den in diesem Gemeinderatsbeschlusse festgelegten Modalitäten mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Oktober 1927 von 10 auf 15% erhöht.

Zl. 418/Präs. Der Magistratsbeamte Georg Kern i.P. wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 ausnahmsweise und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches zum Zwecke der Ruhegenussbemessung eingereiht in die 6. Verwendungsgruppe, V. Dienstklasse, 2.Gehaltsstufe. Zl. 417/Präs. Der Magistratsbeamte Michael Heindl i.P. wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 ausnahmsweise und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches zum Zwecke der Ruhegenussbemessung eingereiht in die 6.Verwendungsgruppe, V. Dienstklasse, 1.Gehaltsstufe. Zl. 401/Präs. Dem Ansuchen des Kanzleidirektors Franz Eder um Versetzung in den dauernden Ruhestand mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 wird Folge gegeben. Mit Rücksicht auf die aussergewöhn¬ lich belobte und langjährige Dienstzeit werden die Bezüge des Kanzleidirektors Eder mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 zum Zwecke der Ruhegenussbemessung den Bezügen der 7. Verwendungsgruppe, IV. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe angeglichen. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Dezember 1923 bewilligte Funktions zulage von 50 % der jeweiligen Bezüge gelangt mit 1. Jänner 1928 zur Einstellung. Bei diesem Anlasse wird dem Kanzleidirektor Franz Eder der Dank und die Anerkennung des Gemeinderates ausgesprochen. Zl. 320/Präs. Dem Amtsgehilfen Franz Eglseer wird für den Fall seiner gänzlichen Arbeitsunfähigkeit ein jederzeit widerrufliches Ruhegehalt im Ausmasse von 60 % der zuletzt bezogenen Aktivitätsbezüge zugesichert. Zl. 385/Präs. Der Magistratsbeamte Otto Streimelweger wird im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die

7. Verwendungsgruppe, VI. Dienstklasse, 2.Gehaltsstufe eingereiht; nächste Vorrückung am 1.Jänner 1929. Zl. 420/Präs. Kanzleidirektor Johann Bayer wird ausnahmsweise im Wege der freien Beförderung mit Rücksicht auf die Führung der Agenden der gewerblichen Fortbildungsschule mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die 3.Gehaltsstufe, IV. Dienstklasse seiner Verwendungsgruppe eingereiht; nächste Vorrückung am 1. Jänner 1929. Zl. 386/Präs. Die Kanzleibeamtin Felizitas Wolfsegger wird im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die 5. Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, 3.Gehaltsstufe überreiht; nächste Vorrückung am 1.Juli 1929. Zl. 331/Präs. Tunko Josef, Überführung in das pragm. Dienstverhältnis. Der Gemeinderat beschliesse die Überführung des Vertragsangestellten Josef Tunko (Torwart) in das probeweise pragmatische Dienstverhältnis. Die Bezüge werden festgelegt nach der 3. Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Die für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzeit beginnt mit dem Tage des Dienstantrittes, das ist 1. Juli 1927. In die Probedienstzeit wird die seit 1. Juli 1927 verbrachte Zeit eingerechnet. Dieser Beschluss wird nach Zustimmung durch die Landesregierung rechtswirksam. Zl. 413/Präs. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck beantragt: Der Magistratsbeamte Johann Sichlrader wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 in die 7.Verwendungsgruppe, VI. Dienstklasse, 4. Gehaltsstufe eingereiht und zwar im Wege der freien Beförderung. Nächste Vorrückung am 1.Jänner 1920. Gleichzeitig wird die in aktiver militärischer Dienst-

leistung zugebrachte Zeit von 1 Jahr, 9 Monat, 20 Tagen für die Ruhegenussbemessung angerechnet, so dass sich am 1. Jänner 1928 eine für die Ruhegenussbemessung anrechenbare Dienstzeit von 11 Jahren, 8 Monaten und 21 Tagen ergibt. Alle vorstehenden Anträge werden ohne Debatte angenommen. Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. Stadtrat Klement referiert über a) freiwillige Aufnahmen: Neumayer Josef Heitzmann Josef b) freiwillige Zusicherung Dbaly Katharina Ohne Debatte angenommen. Stadtrat Dr. Schneeweiss referiert über: I. Aufnahmen auf Grund der Ersitzung. Schweizer Franz Panzenböck Franz Mühlböck Johann Rottner Heinrich Fenzl August Berginz Peter Manseer Josef Wunderl Rudolf Lasser Ludwig Manseer Johann Prenner Franz Schmidt Theodor Enzinger Marianne Prinz Gottfried Fallmann Marie Glantschnig Leopold Königslehner Heinrich Grasbon Karl Hökl Karl Holzer Anna Tanzer Franz Putz Franz Ebner Barbara Mayr Anton Wieser Christian Fischer Simon Trausner Friedrich Klausberger Franz Reckerberger Peter Sick Johann Diener Robert Reitmayr Johann

Handl Josef Horwath Jakob Prünner Anna Helm Katharina Hartleitner Ferdinand Wolfsegger Georg Ecker Johann Leierzopf Johann Hörmannseder Josefa Reichert Anna Hochhaltinger Karl Russmayr Franz Moser Marie Imlinger Josef Eder Viktoria Steinbacher Josef Christoph Franz Grassl Ferdinand Seinader Klara Schlederer Friedrich Vockner Franz Merl Rudolf Reither Michael Pöllhuber Franz Brauernfreund Franz Prack Josef Riegler Leopold Staudinger Josef Oppenauer Josefa Schzeinmayr Franz Müller Friedrich Dirnberger Johann Berger Antonia Sonnleitner Marie Baumgartner Johann Engl Aloisia Eisner Alois Furtner Franz Klingler Johann Rohrhofer Anton Hager Johann Springer Karl Seilinger Franz Radlgruber Karl Zacharias Johann Mayr Therese Grabner Josef Grabner Karl Berger Rudolf Klein Josef Waldmann Franz Mayr Josef Ortner Karl II. Abweisungen. Neidhart Barbara Wimmer Leopoldine Gubitzer Leopold Deuretzbächer Zäzilia III. Definitive Aufnahme. Schirock Ludwig Klug Marie

Schmalzbauer Christine. IV. Zusicherungen. Pock Genovefa Bachl Emilie Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Verpachtung des Stadtgutes. Referent Bürgermeisterstellvertreter Russmann referiert über diese Angelegenheit, bespricht die Möglichkeit des Verkaufes, der Verpachtung oder Bestellung eines neuen Verwalters und kommt zum Entschlusse der Verpachtung. Er bespricht die einzelnen Bewerber, wovon der geeigneteste der Bewerber Hanreich ist. Schliesslich ersucht er den G.R. Knogler bei der Schätzung und Bestimmung der Vorräte mitzuarbeiten. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse folgenden Pachtvertrag: I. § 1. Die Stadtgemeinde Steyr verpachtet an Anton Hanreich in Niederneukirchen bei St. Florian und letzterer pachtet das der Gemeinde Steyr gehörige Stadtgut in Dornach samt Nebengebäuden und den dazu gehörigen Grund im Ausmasse von 114 ha, 14 a und 35 m2. § 2. Das Pachtverhältnis beginnt am 1. Jänner 1928 und endet am 31. Dezember 1939. Während dieser Zeit ist das Pachtverhältnis beiderseits unkündbar mit Ausnahme der Fälle des § 14. § 3. Über den Vollzug der Übergabe der Pachtobjekte samt Zugehör wird ein Inventar und Protokoll aufgenommen, das, von beiden Vertragsteilen unterzeichnet einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bildet.

§ 4. Der Pachtschilling beträgt pro Jahr den Preis von fünfzig Meterzentner Weizen und fünfzig Meterzentner Roggen ( Börsenpreis Linz vom 30. September jedes Pachtjahres) und ist in zwei Raten am 30. Juni und am 31. Dezember jeden Jahres an die Verpächterin in österreichischer Währung im Vorhinein zu entrichten. Der Pächter ist ferner verpflichtet, innerhalb der ersten drei Pachtjahre einen feuersicheren Rinderstall für mindestens 60 Stück Rinder auszubauen und vier Dienstwohnungen für 4 Arbeiterfamilien innerhalb von 6 Jahren nach Pachtbeginn zu errichten und 200 Stück Obstbäume zu pflanzen. Der Aufbau dieser Objekte ist im Einvernehmen mit der Verpächterin durchzuführen. Diese vom Pächter errichteten Objekte sowie alle sonstigen Investitionen und Meliorationen aller Art gehen in das unbeschränkte unentgeltliche Eigentum der Verpächterin über. Die mit der Garnison bestehende Vereinbarung bezüglich Benützung der unproduktiven Fläche des Stadtgutes hat der Pächter zu respektieren. Bezüglich der Eigenjagd behält sich die Verpächterin freies Verfügungsrecht vor. § 5. Der Pächter ist verpflichtet, die gepachteten Objekte samt allem Zubehör, sowie die von ihm auf Grund des Vertrages errichteten Objekte (§ 4) durch die ganze Pachtdauer auf eigene Kosten im guten Zustande zu erhalten, die gepachteten Grundstücke rationell zu bewirtschaften und möglichst zu verbessern; Ackerbau und Viehzucht müssen mindestens im derzeitigen Ausmass erhalten bleiben. Dem Pächter ist es gestattet, aus dem Waldbestand des Gutes Holz - aber nur für Bauzweckeim Einvernehmen mit der Verpächterin zu entnehmen, jedoch mit der Verpflichtung, die abgeholzte Fläche binnen 2 Jahren wieder anzupflanzen.

Die Pachtobjekte samt allem Zubehör sind bei Auflösung des Pachtvertrages in demselben Zustande zu übergeben, wie sie übernommen wurden, insbesonders ist die verbaute Fläche - ohne Rücksicht auf die Investitionen gemäss § 4 - in demselben Umfange zu übergeben. Alle notwendigen Reparaturen sind unverzüglich vornehmen zu lassen. Für das neu angeschaffte, lebende und tote Inventar sichert der Pächter der Verpächterin bei Auflösung des Pachtvertrages ein Vorkaufsrecht zu, das binnen 6 Wochen auszuüben ist. § 6. Zur Vornahme von Neu-, Zu-, Um- und Aufbauten, abgesehen von den bereits vorgesehenen, Änderungen in den Einrichtungen und deren inneren Einteilung, zur Entfernung von alten Maschinen ist der Pächter nur nach eingeholter Zustimmung der Verpächterin berechtigt. Die Kosten aller solcher Herstellungen und Änderungen hat der Pächter, falls nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, allein zu tragen, während die Investitionen in Grund und Boden und Gebäuden nach Ablauf des Vertrages und auch im Falle des § 14 in das unbeschränkte kostenlose Eigentum der Verpächterin übergehen. § 7. Bei Fuhrwerksvergebungen durch die Gemeinde und bei Milchlieferungen an Gemeindeanstalten ist der Pächter tunlichst zu berücksichtigen. § 8. Der Pächter ist verpflichtet ab 1. Jänner 1928 die gesamten auf die Pachtobjekte entfallenden Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben und Umlagen etc. derart zu leisten, dass die Verpächterin keine wie immer geartete Auslage treffen kann.

§ 9. Der Pächter ist verpflichtet, durch die ganze Pachtdauer die von der Verpächterin geleistete Versicherungsprämie jährlich binnen vier Wochen nach Fälligkeitstermin zu bezahlen. § 10. Der Pächter hat jeden Feuerschaden zu tragen, für den die Versicherungsanstalt etwa wegen Fahrlässigkeit des Personals nicht aufkommt, sowie für alle sonstigen ausserordentlichen Unglücksfalle zu haften, die durch den Betrieb herbeigeführt werden. § 11. Missernte oder durch Elementarereignisse herbeigeführte Schäden begründen für den Pächter nur insoweit einen Anspruch auf Nachlass des Pachtschillings, als die staatlichen Steuerbehörden einen solchen Nachlass gewähren. § 12. Weiterverpachtung ist ausgeschlossen. § 13. Die Verpächterin ist berechtigt, so oft sie es für notwendig erachtet, nach vorheriger rechtzeitiger Ansage das Pachtobjekt samt allem Zubehör durch ihre Organe besichtigen zu lassen. § 14. Die Verpächterin kann einvierteljährlich kündigen, wenn a) der Pächter mit der Bezahlung des Pachtschillings über ein Vierteljahr im Rückstand ist. b) wenn der Pächter den Vertragsverpflichtungen trotz ausdrücklicher Aufforderung nachzukommen sich weigert bezw. den in diesem vertrage festgelegten Vertragspunkten zuwiderhandelt. Der Pächter kann halbjährlich kündigen, wenn er durch andauernde nachweisbare Krankheit die Wirtschaft nicht mehr führen kann.

Im Falle des Ablebens des Pächters können die gesetzlichen Erben das Pachtverhältnis fortführen, es steht ihnen jedoch auch frei, den Vertrag halbjährlich zu kündigen. § 15. Zur Sicherung der Einhaltung aller Vertragsverpflichtungen wird auf die dem Pächter gehörigen Güter Kat. Gem. Harmannsdorf E.Z. 4171 und Weichstetten E.Z. 106 und 115, Grundbuch St. Florian eine Kautionshypothek im Betrage von S 30.000.-- (Dreissigtausend Schilling ) bestellt, im Falle des Verkaufes dieser Güter wird dieser Betrag bei einem von der Verpächterin zu bestimmenden Kreditinstitut unter Sperre hinterlegt. § 16. Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. § 17. Die mit der Ausfertigung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art, die Kosten der Durchführung der Kautionshypothek und der seinerzeitigen Löschung derselben, hat der Pächter zu tragen. II. Der Pächter verpflichtet sich - es ist dies eine Voraussetzung des Zustandekommens des Pachtvertrages - den gegenwärtigen Viehbestand in Baren abzulösen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist unter Umständen auch die Kautionssumme heranzuziehen. III. Die Gemeinde erklärt sich bereit, das Pachtverhältnis nach Ablauf der Pachtdauer auf weitere 12 Jahre zu verlängern, wenn sich innerhalb der 12 jährigen Pachtdauer keinerlei Differenzen mit dem Pächter ergeben, eine weitere Verpachtung überhaupt durchgeführt wird und der Pächter die Konkurrenzangebote hält. Sollte es zu einer Weiterverpachtung nicht kommen

so wird dem Pächter für die errichteten Dienstwohnungen (§ 4) eine angemessene Entschädigung geleistet. IV. Der Pachtvertrag erlangt erst dann Rechtskraft, wenn er die nach dem Gesetze vom 13. Dezember 1919, St.G.Bl. N° 583 vorgeschriebene Zustimmung der Grundverkehrskommission erhält. G.R. Knogler bespricht die Unzulänglichkeit der Gebäude und die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung für den Pächter weil viel zu hoher Pacht. Bürgermeister Sichlrader bespricht noch die finanzielle Auswirkung des Pachtvertrages auf das Präliminare. G.R. Knabl hat Bedenken hinsichtlich der Sicherung der Kaution und über Preise zur Berechnung des Pachtbetrages. Bgm. Stellv. Russmann erwidert im Schlussworte auf die Bedenken und wird der Antrag sodann mit Mehrheit angenommen. Punkt 4.) Geste, Bewilligung von Krediten für den Ausbau. Zl. 21536. Bgm. Stellv. Russmann begründet folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Aufnahme eines weiteren Kredites von S 75.000 (Siebzigfünftausend Schilling) zur Anschaffung von drei Autobussen und die Übernahme der Haftung für diesen Kredit. Die im Berichte der Geste nachgesuchte Regulierung der Preise für die Autobusslinien Steyr-Garsten und Steyr-Griemühle wird genehmigend zur Kenntnis genommen. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck befürchtet durch Mehreinstellung von Autobussen keine entsprechende Mehrfrequenz, verlangt die Erstellung eines Fahrplanes und spricht sich für die Kreditbewilligung aus. Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen. Punkt 5.) Geste, Garagierung. Zl. 20117.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrage des Stadtrates auf Anmeldung des Garagierungsbetriebes im Rahmen der Geste zu. Einstimmig angenommen. Am Schlusse der Sitzung spricht der Bürgermeister, der mittlerweile den Vorsitz übernahm, dem Gemeinderate den besten Dank aus und wünscht allen Gemeinderäten frohe Weihnachten und ein glückliches Neujahr ! Bgm. Stellv. Dr. Messenböck spricht dem Bürgermeister namens des Gemeinderates die gleichen Wünsche aus. Schluss der Sitzung 1 Uhr früh. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

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