Zl. 173/Präs. Der Magistratsbeamte Wilhelm Resch wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 6/VII/2; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Angenommen. Zl. 177/Präs. Dem Hauptkassier Franz Dworschak wird dieser Dienstposten gemäss § 37 der Dienstordnung dauernd verliehen. Eine Änderung der Dienstbezüge tritt nicht ein. Angenommen. Zl. 164/Präs. Die Anrechnung der Vordienstzeit in die Vorrückung wird abgelehnt. Marie Kordina wird jedoch ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 5/VIII/2; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Angenommen. Zl. 166/Präs. Der Magistratsbeamte Eduard Alte wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/V/1; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Zl. 165/Präs. Der Überreihung in die 7. Verwendungsgruppe wird zugestimmt. Hans Thurner wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/VI/3; nächste Vorrückung am 1. Jänner 1929. G.R. Fiala meint, dass hier Ersparungen platz greifen könnten, da Thurner Doppelverdiener sei. Der Antrag wird aber gegen 1 Stimme angenommen. Zl. 43/Präs. Der Vertragsangestellte Franz Braumandl, Amtsgehilfe wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 in das dauernde Dienstverhältnis übernommen. Die Einreihung erfolgt
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