3. Sitzung. Niederschrift über die 3. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 25. Juli 1927. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Fürsorge - Ausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 2.) Wahl der Fürsorgeräte Referent: G.R. Roithner. 3.) Zwei Fürsorgerekurse. Referent: G.R. Schwitzer. 4.) ein Fürsorgerekurs. Finanz- u.Rechtsausschuss. Referent: G.R. Fridrich. 5.) ex präsidio Erledigungen während der Ferien. 6.) Baurekurs. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 7.) Errichtung einer vierten Bürgerschulklasse. 8.) Präliminare pro 1927. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Sichlrader die Bürgermeisterstellv. Julius Russmann, Dr. Hubert Messenböck,
die Stadträte: Hafner Josef Dressl August Schlossgangl Leopold Klement Karl die Gemeinderäte: Baumgartner Hans Arzt Josef Fiala Karl Ecker Alois Gaiblinger Leopold Fridrich Leopold Huber Franz Hambrusch Peter Kirchberger Josef Kammerhofer Franz Knogler Richard Knabl Ferdinand Marktschläger Rudolf Leitzinger Karl Patek Irene Mitschko Martin Roithner Hans Peyrer Angermann Dr. Schwitzer Erna Schwandtner Anton Tribrunner Franz Steiner Florian Weiguny Josef Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Kanzleidirektor Kapinus. Der Bürgermeister eröffnet um 8 Uhr 15 Min. die Sitzung. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Witzany, Dr. Schneeweiss, Schrangl, Dedie und Kletzmayr. Zu Niederschriftsprüfer werden bestellt: die Gemeinderäte Fridrich und Gaiblinger. Der Bürgermeister hält sodann folgende Ansprache: Sehr geehrte Frauen und Herren ! Bevor ich in die Tagesordnung der heutigen Sitzung eingehe, muss ich eine traurige Pflicht erfüllen. Noch stehen wir alle unter dem erschütternden Eindruck der grauenhaften Ereignisse, durch die die Bevölkerung der Bundeshauptstadt betroffen worden ist. Wir haben uns in diesem Saa-
le nicht mit der Schuldfrage der blutigen Ereignisse des 15. und 16. Juli zu befassen. Unsere Kundgebung ist vielmehr diktiert von den Gesetzen der Menschlichkeit, denen ein Menschenleben geheiligt erscheint. Wir gedenken in diesem Augenblicke der bedauernswerten Hinterbliebenen und Angehörigen der Blutopfer in ehrfurchtvollster Trauer und tiefster Anteilnahme. Wir sehen in den Gefallenen die Opfer einer ungerechten Gesellschaftsordnung, an deren Beseitigung zu arbeiten wir als unsere hehrste und heiligste Pflicht erachten. Wir wünschen mit aller Leidenschaft, dass unserem Volke, das wahrhaftig ein Übermass von Leid und Not zu tragen hat, in Zukunft solche Tage für immer erspart bleiben mögen. Sie haben sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen erhoben, ich bitte um die Zustimmung, diese Trauerkundgebung der Niederschrift der heutigen Sitzung einverleiben zu dürfen. Sohin teilt der Bürgermeister mit, dass er anlässlich des Ablebens des Vaters des G.R. Baumgartner demselben namens des Gemeinderates ein Kondolenzschreiben gesendet hat. Weiters bringt der Bürgermeister zur Kenntnis, dass auf Grund des Schulausschussgesetzes die bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates vollzogene Wahl in den Ortsschulrat Gleink annuliert wird, weil die Zahl der eingeschulten Kinder nicht einem Fünftel der Gesamtzahl entspricht. Im Stadtschulrat Steyr treten folgende Veränderungen ein: An Stelle der ausgeschiedenen Frau Else Dosch wird der Ersatzmann Katechet Leopold Brandstetter als Mitglied und Josef Hamberger zum Ersatzmann einberufen. An Stelle des zurückgetretenen Herrn Hambrusch wird G.R. Urban bestellt. Fürsorge — Ausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann.
Punkt 2.) Wahl der Fürsorgeräte. Zl. 192/Präs. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die vorgeschlagenen Fürsorgeräte und Fürsorgerätinnen für die einzelnen Armenbezirke sowie die Fürsorgeräte für die Versorgungs- und Unterstandshäuser werden im Amte weiter bestätigt bezw. neu ernannt. Einstimmig angenommen. Punkt 3.) Zwei Fürsorgerekurse. Referent: G.R. Roithner. Zl. 13931/27. Dem Rekurse des Jugendamtes gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 11. Juni 1927, mit welchem das Ansuchen um Erhöhung des Erziehungsbeitrages für Rupert Haim abgewiesen wurde, wird aus den Gründen der Entscheidung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 14447. Dem Rekurse des Franz Stehlik gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 8. Juni 1927, mit welchem anlässlich der Aufnahme der Gattin des Rekurswerbers in die städtische Versorgung eine monatliche Beitragsleistung von S 50.- vorgeschrieben wurden ist, wird aus den Gründen der Entscheidung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Ein Fürsorgerekurs. Referent: G.R. Erna Schwitzer. Dem Rekurse der Therese Fendt gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 14. April 1927, mit welchem das Ansuchen um Bewilligung eines Erhaltungsbeitrages abgewiesen wurde, wird aus den Gründen der Entscheidung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen.
Punkt 5.) ex präsidio Erledigungen während der Ferien. Referent: G.R. Fridrich. Zl. 13.600 Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Herr Bürgermeister wird zur ex präsido Erledigung drin gender Angelegenheiten während der Gemeinderatsferien ermächtigt. Durch diese Ermächtigung wird der Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 1926, Zl. 5953, betreffend Bestellung des Ersparungskomitees nicht berührt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Baurekurs. Zl. 12690. Referent: G.R. Fridrich. Dem Rekurse des Alois Scharweger wird auf Grund des fachmännischen Gutachtens keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Errichtung einer 4. Bürgerschulklasse. Zl. 14847. Referent: Bürgermeister Sichlrader. Der Gemeinderat beschliesse den sachlichen Aufwand für die zu errichtende vierte Bürgerschulklasse für das Schuljahr 1927/28 aus Gemeindemitteln zu übernehmen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Präliminare pro 1927. Referent Bürgermeister Sichlrader konstatiert vor allem, dass das Präliminare vorschriftsmässig 14 Tage aufgelegen war, während dieser Zeit aber bisher nicht eingesehen und keine Einwendungen erhoben wurden. Einleitend bemerkt hiezu der Referent: Infolge der vorzeitigen Wahlen hat sich die Beratung des Voranschlages für das Jahr 1927 verspätet. Es hat
jedoch der frühere Gemeinderat ein Budgetprovisorium beschlossen, das mit 30. Juni 1927 abgelaufen ist. Auch der Voranschlag für das Jahr 1927 ist ein Voranschlag der ausserordentlichen Ersparungsmassnahmen, die anfangs 1926 eingesetzt und in budgetärer Hinsicht sicherlich von Erfolg begleitet waren, hat ja doch der Rechnungsabschluss des Jahres 1926 gegenüber dem Voranschlag ein günstigeres Gesamtresultat von 1.2 Millionen Schilling ergeben. Aber alle diese Ersparungsmassnahmen, die vor allem in der Zurückstellung grösserer Investitionsarbeiten (Brückenherstellungen, Strassenregulierung, Kanalisation ete.) bestehen, reichen nicht aus, um die Gemeindefinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Es ist leider bisher nicht gelungen, das Uebel an der Wurzel zu fassen. Der Kern des Finanzproblemes der Stadt Steyr liegt darin, dass die Einnahmen aus den Steuererträgnissen zu gering sind, um die Aufgaben der Gegenwart im notwendigsten Ausmasse zu erfüllen. Wer die Ausgaben der Budgets der zwei vergangenen Jahre auf die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit überprüft, wird zu dem Schlusse kommen, dass diese Voranschläge in der Tat nur jene Ausgaben enthalten, die notwendig sind, um den Aufgabenkreis zu erfüllen, zu dem die Gemeinde auf Grund der bestehenden Gesetze verpflichtet ist. Wenn sie beispielsweise auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge ein Mehr leistet, so erfüllt sie eine notwendige Pflicht der hiesigen proletarischen Bevölkerung gegenüber. Die Ersparungsmethoden werden schliesslich und endlich am besten den Nachweis erbringen, dass die derzeitige Abgabenverteilung, abgesehen von den besonderen allgemein bekannten lokalen Verhältnissen dieser Stadt die Hauptursache der ungünstigen Finanzen von Steyr ist. Es muss endlich einmal bei den kompetenten Stellen die Einsicht Platz greifen, dass für ein Gemeinwesen mit so abnormalen Verhältnissen, wenn alle
anderen Mittel versagen, Ausnahmsbestimmungen getroffen werden können. Und solche Ausnahmsbestimmungen sieht auch die gegenwärtige Finanzverfassung vor. Den Ländern ist nämlich die Möglichkeit gegeben, gut dotierten Gemeinden einen Teil der Ertragsanteile abzunehmen und sie in einen eigenen Gemeindeausgleichsfond anzusammeln, aus dem notleidenden Gemeinden besondere Beiträge gewährt werden können. Zur Bildung eines solchen Fonds ist es jedoch in Oberösterreich nicht gekommen, im Gegenteil, der Landtag hat zwar ein Finanzausgleichsgesetz beschlossen, das sich als eine reine Massnahme zu Gunsten der Landesfinanzen darstellt. Die Finanzgesetzgebung sieht weiters noch einen Weg vor, um Ausnahmsbestimmungen zu statuieren, indem bestimmt wird, dass der Bund den Gemeinden zu bestimmten Zwecken Beiträge oder aus besonderen Anlässen auf Grund besonderer Gesetze gewähren kann. Aber noch hat die Einsicht trotz der ungezählten Eingaben und Vorsprachen der Gemeinde nicht Platz gegriffen, die durch die Finanzgesetzgebung allein möglichen Wege endlich einmal zu beschreiten. Aus eigener Kraft kann die Gemeinde - es müsste denn eine ungeahnte Konjunktur in der Autoproduktion eintreten - das Finanzproblem der Stadt nicht lösen, sie will auch keine Gnadenakte, sondern sie beruft sich auf die durch die Finanzgebung normierten Rechte. Vier Kapitel des Voranschlages bedürfen einer besonderen Untersuchung. Das Kapitel Gemeindevermögen sieht ein Erfordernis von S 764.930 vor, dem eine Bedeckung von S 51.850 gegenübersteht, so dass sich ein Abgang von S 713.980 ergibt. Der Zinsen- und Kapitalsdienst für das Jahr 1927 beträgt um rund 100.000 S mehr als das gesamte Deficit des Jahres 1924 er beträgt 71% des gesamten Abganges für das Jahr 1927. In diesem Kapitel ist vor allem auch der Zinsen- und Amortisationsdienst für die Notstandskredite des Bundes enthalten.
Ebenso der Schuldendienst für die Dollaranleihe. In diesen Ziffern stecken ferner die Beträge, die die Gemeinde einstimmig der Industrieförderung gewidmet hat. Wir müssen allerdings feststellen, so wie wir es vor den Wahlen in unserem Rechenschaftsberichte getan haben, dass die gut gemeinten Bestrebungen der Gemeinde misslungen sind. Es sind jedoch noch immer Verhandlungen im Zuge, um Mittel und Wege zu finden, die Verluste wenigstens einigermassen wettzumachen. Die Verarmung der Stadt geht weiters aus den Ziffern des VI. Kapitales öffentliche Arbeiten hervor. Einem auf das bescheidenste Ausmass reduzierten Erfordernis von S 388.570.- steht eine Bedeckung von S 127.450 gegenüber, so dass sich ein Abgang von 261.210 S ergibt. In diesem Kapitel kommen die durch die Not aufgezwungenen Ersparungsmassnahmen leider am sichtbarsten zum Ausdruck. Wir sind uns völlig klar darüber, dass die Strassen und vor allem die Brücken einer gründlichen Restaurierung bedürfen. Wir wissen auch, dass das Problem der Wasserversorgung und der Kanalisation der dringenden Lösung harrt, aber wir sind nicht imstande, diese Arbeiten in Angriff zu nehmen, da es ganz ausgeschlossen ist, die hiefür notwendigen Kapitalien, die in die Dutzende von Milliarden gingen, aufzubringen. Es handelt sich hier eben um die folgenschwersten Unterlassungssünden der Vergangenheit, die selbst die primitivste Ausgestaltung eines modernen Gemeinwesens verabsäumt hat. Es hätte keinen Sinn, hier mit Ziffern zu flunkern, um etwa ein Aufbauprogramm in Ziffern vorzutäuschen, da ja die Arbeiten doch nicht zur Durchführung gelangen könnten. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass auf diesem Gebiete jene Faktoren helfend eingreifen müssen, die uns, ohne die besonderen Verhältnisse dieser Stadt zu berücksichtigen, das Ausmass der Abgaben vorschreiben. Eine schwere Belastung bedeuten weiters die Aus-
lagen auf dem Gebiete des Schulwesens. Auch hier scheint ein Defizit von S 102.080 auf. Auch hier gilt das früher Gesagte, auch hier rächen sich die Sünden der Vergangenheit. Die Schulen befinden sich wahrhaftig in einem beklagenswerten Zustand, was der Schulfreundlichkeit, der Vorkriegsstadtverwaltung kein ehrendes Zeugnis ausstellt. Wir sind daher gezwungen, auch hier nur die allerdringendsten Arbeiten vorzusehen und können vorläufig an den so notwendigen Ausbau der Schulräumlichkeiten nicht denken. Die schwerste Belastung aber stellt das Fürsorgewesen dar, was ja in der sozialen Struktur der Stadt seine hinreichende Erklärung findet. Das Elend, das in dieser Stadt herrscht, ist unbeschreiblich. Es ist selbstverständlich, dass eine Gemeindevertretung, die auf dem Standpunkt steht, dass der Erwerbsunfähige ein Recht auf die Fürsorge der Gesellschaft hat, deren Organisation ja schliesslich und endlich die letzte Ursache der unverschuldeten Armut ist, diesem Kapitel der Verwaltung ihre besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Wir sind uns zwar klar, dass die vorgesehenen Massnahmen in dieser Stadt der Massenarbeitslosigkeit die Not der Bevölkerung nicht beseitigen können. Aber wir glauben, dass wir unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse das Menschenmögliche leisten. Der Voranschlag sieht für das Fürsorgewesen ein Erfordernis von 430.260 S vor, dem ein Betrag von 20.750 S als Bedeckung gegenübersteht, so dass sich ein Abgang von 409.510 S ergibt. Der Aufwand für das Fürsorgewesen macht über 40% des gesamten Defizites aus. Es muss ausdrücklich betont werden, dass die Fürsorge- und Altersheime der Gemeinde abgesehen von der unzulänglichen und teilweisen unwürdigen Ausstattung, den jetzigen Bedürfnissen nicht mehr entsprochen. Wir werden alle Anstrengungen machen, wenngleich wir keine Verspre-
chungen geben können, auf diesem Gebiete Verbesserungen zu schaffen. Zu den übrigen Kapiteln des Voranschlages ist nichts besonderes zu erwähnen. Ich möchte aber ausdrücklich feststellen, dass auf allen Gebieten der Verwaltung die grösste Sparsamkeit herrscht, dass es bloss drei bezahlte gewählte Funktionäre gibt, während die Mitglieder des Stadtrates und des Gemeinderates ihre Funktionen unentgeltlich ausüben. Die Stadt Steyr dürfte in dieser Hinsicht vielleicht die sparsamste Stadt sein. Wir haben auch keinen allzu grossen Beamtenapparat, die Bezüge unserer Angestellten sind gesetzlich den Bezügen der Bundesangestellten angeglichen. Ich möchte schliesslich noch auf eine Passivpost hinweisen, die in der Öffentlichkeit vielfach erörtert wird, das ist unser landwirtschaftlicher Betrieb: Das Stadtgut. Aber auch in dieser Hinsicht sind bereits Verhandlungen im Gange, um die Verhältnisse zu bessern. Freilich sind derartige Verhandlungen äusserst langwierig. Dem Gesamterfordernis von S 3,048.860.- steht eine Bedeckung von S 1,997.590.- gegenüber, so dass sich ein unbedeckter Abgang von S 1,051.270.- ergibt. Wir können auch für dieses Jahr, sowie für das vergangene Jahr, keine Bedeckungsanträge stellen. Wir können keine neuen Kredite aufnehmen, da wir den heute schon abnorm hohen Zinsendienst nicht mehr leisten können, wir können der Bevölkerung keine neuen Lasten aufbürden, weil wir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bevölkerung dieser Stadt ganz genau kennen. Aus anderen Quellen aber fliessen uns leider keine Mittel zu, so dass wir gezwungen sind, die Sanierung dieser Stadt der Einsicht der gesetzgebenden Körper-
schaften zu überlassen, von denen wir, wie bereits betont, keine Geschenke, sondern nur unser gutes Recht verlangen. Unsere Verwaltung vollzieht sich unter genauester Kontrolle der zweitgrössten Partei des Gemeinderates, die auch, das muss ich offen zugeben, unsere Sanierungsbestrebungen bisher in der loyalsten Weise unterstützt hat. Bürgermeister Sichlrader geht sodann in die Besprechung der einzelnen Rubriken über. Rubrik I und II werden mit allen gegen 3 Stimmen (Völkischer Block) angenommen. Zu Rubrik III wünscht G.R. Knabl die eheste Herstellung der Brückenwage beim Neutor. Hiezu bemerkt der Referent, dass ohnehin 4000 S für diesen Zweck im Präliminare vorgesehen sind und hiezu der Stadtrat Stellung zu nehmen Gelegenheit habe. Der Wunsch des G.R. Knabl wird zur Kenntnis genommen und Rubrik III ebenfalls gegen 3 Stimmen angenommen. Rubrik IV wird gegen 2 Stimmen angenommen. Zu Rubrik V stellt Referent G.R. Maktschläger folgenden Antrag: Unter Bezugnahme auf die Anträge in den letzten Jahren stellt die christlichsoziale Gemeinderatsfraktion den Antrag, der Gemeinderat wolle das Präsidium beauftragen, die finanziellen Auswirkungen der Verstaatlichung der Linzer Polizei zu studieren und über die Ergebnisse bis längstens zu den Präliminarberatungen für 1928 an den Gemeinderat zu berichten. Hiezu bemerkt G.R. Hafner, dass es noch fraglich sein wird, ob das finanzielle Ergebnis in Linz verlässlich bekannt werden wird, er gibt aber die Versicherung, dass in Linz mit der Verstaatlichung kaum nennenswerte Ersparungen erzielt werden, da der Stand der Juristen und Wachmannschaft stark erhöht wurde und die Gemeinde für diese Wohnungen und
Kasernen herstellen muss. G.R. Fiala behauptet, der Antrag scheine nicht aus Ersparungsgründen eingebracht worden zu sein, sondern weil die staatliche Polizei ihnen sicherer erscheine. G.R. Marktschläger wiederholt, dass nur rein wirtschaftliche Beweggründe zur Verringerung der Lasten massgebend waren und findet es nicht nobel andere Beweggründe zu unterschieben. G.R. Schlossgangl verweist auf die Durchführung in Linz. Bürgermeister Sichlrader verspricht, dass die Erhebungen durchgeführt und dem Gemeinderate Bericht erstattet werden wird. Er beantragt, den Antrag dem ordnungsgemässen Weg zuzuweisen. Rubrik V wird sodann gegen 4 Stimmen (völkischer Wirtschaftsblock und Kommunisten) angenommen. Der Zusatzantrag wird mit Mehrheit angenommen. Zu Rubrik VI spricht G.R. Knabl den Wunsch aus, dass die Arbeiten in Eigenregie möglichst gedrosselt und an die Gewerbetreibenden vergeben werden. G.R. Fiala warnt vor weiterer Verschleppung der Brückenreparaturen. G.R. Gaiblinger wünscht die Aufnahme nur von Steyrer Arbeitern. Hiezu sprechen noch Bürgermeisterstellv. Dr. Messenböck G.R. Dresl und Schlossgangl, worauf Bürgermeister Sichlrader erklärt, dass alles versucht werden wird, um den Wünschen nachzukommen. Er bespricht auch die Arbeiten in Eigenregie, die eigentlich nur Beschäftigung für den notwendigen Stand der städt. Arbeiter beinhalte, dass dem Stadtrat vorbehalten ist, jeweilig darüber zu beschliessen. Er betont, dass bei der früheren Leitung des Bauamtes manche Unzukömmlichkeiten vorgekommen sind, dass dies aber nunmehr vermieden wird. Der Stand der städtischen Arbeiter ist ziemlich stabil und werden in der nächsten Zeit keine Aufnahmen stattfinden.
Bei der Abstimmung wird Rubrik VI gegen 3 Stimmen angenommen. Rubrik VII und VIII wird gegen 3 Stimmen angenommen. Rubrik IX gegen 4 Stimmen und Rubrik X und Xl gegen 3 Stimmen angenommen. Zu Rubrik XII beantragt G.R. Arzt: Die christlichsoziale Gemeinderatsfraktion beantragt der Gemeinderat möge ehestens die notwendigen Schritte zum Abbaue des 25 % Verzögerungszuschlages unternehmen. Bürgermeister Sichlrader verweist darauf, dass die Einführung des Zuschlages erst Ordnung in die Abgaben-Eingänge gebracht hat, dass der Abbau des Zuschlages auch eine Gesetzänderung notwendig mache, da auch das Land daran interessiert ist. In unverschuldeten Fällen werden ohnehin Nachlässe gewährt, gegen absichtliche und boshafte Verschleppung muss ein Mittel zur Hand sein. Er beantragt den Antrag dem ordnungsgemässen Weg zuzuweisen. Rubrik XII wird sodann gegen 3 Stimmen angenommen. Im Schlusswort bemerkt Bürgermeister Sichlrader er verstehe die Ablehnung des Präliminares durch die Mitglieder des völkischen Blockes nicht, da auch keine Erklärungen vorliegen, ansonsten ist das Budget auf weiteren Ersparungen aufgebaut, da eine Bedeckung durch Kredite oder Steuern untunlich ist. G.R. Knogler wünscht eine Verpachtung des Stadtgutes. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck erklärt für seine Partei für das Präliminare zu stimmen, weil es gelungen ist, das Defizit von Jahr zu Jahr herunterzubringen und die Bedeckung im Wege von Ersparungen nicht aber durch neue Steuern oder Kredite vorgesehen ist. G.R. Dr. Peyrer Angermann erklärt, dass seine Fraktion dagegen stimme, weil sie durch Ausschluss aus den Ausschüssen zu Gemeinderäten II. Güte herabgesetzt wurden.
und die Tätigkeit der herrschenden Partei nicht anzuerkennen vermögen. Bürgermeister Sichlrader erklärt, dass mit der Annahme des Zusatzantrages Arzt keinesfalls der Verzögerungszuschlag schon als verschwunden zu betrachten sei, er reagiert dann auf die Erklärung des G.R.Dr. Peyrer Angermann und bezeichnet dessen Ausführungen als den Ausdruck einer Verärgerung und bedauert dies umsomehr, als das Streben dahin geht, mit allen Parteien gemeinsam im Interesse der Stadt zu arbeiten. Wenn dies Dr. Peyrer und seine Partei ablehnt, so müsse diese es auch verantworten. Beifall ! Rubrik XII wird sodann wieder gegen 3 Stimmen angenommen. Damit ist die Budgetberatung zu Ende und der Vorsitzende Bürgermeisterstell. Russmann spricht dem Gemeinderate, dem Finanzausschusse und allen Mitarbeitern und Angestellten den Dank aus. (Während der Budgetdebatte um 21:30 Uhr heftiges Erdbeben). Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer Die Niederschriftsprüfer:
Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 25. Juli 1927. Tagesordnung. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 1.) Grundtausch deutscher Turnverein 2.) Grundverkauf Prof. Dr. Pawlik 3.) Grundverkauf Reformbau Referent: Stadtrat Hafner. 4.) Personalangelegenheiten 5.) Entschuldungsaktion für die Magistrats-Angestellten 6.) Ansuchen der Magistratsangestellten um Befreiung von der Landeszweckabgabe. Punkt 1.) wird von der Tagesordnung abgesetzt. Punkt 2.) Grundverkauf an Dr. Martin Pawlik. Zl. 12644. Der Gemeinderat beschliesse: Herrn Dr. Martin Pawlik ca. 1.000 m2 aus der Grundparzelle 1257/1 unter nachstehenden Bedingungen käuflich zu überlassen: 1.) Der Kaufpreis beträgt pro m2 S 2.- (zwei Schilling) 2.) Der Baugrund muss innerhalb 2 Jahren verbaut sein, widrigens er wieder in das Eigentum der Gemeinde zurückfällt.
3.) Alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Käufers; 4.) Zu der ganzen Grundtransaktion ist mit Rücksicht auf das intabulierte Veräusserungs- und Belastungsverbot die Zustimmung der o.ö. Landeshypothekenanstalt in Linz notwendig. Punkt 3.) Grundverkauf an die Reformbaugesellschaft. Zl. 9195. Der Gemeinderat beschliesse der Reformbaugesellschaft in Steyr die Grundparzellen N2 1406 und 367/2 unter nachstehenden Bedingungen käuflich zu überlassen: 1.) Der Kaufpreis beträgt pro m2 S 2.-- ( zwei Schilling); 2.) die Baugründe müssen innerhalb zwei Jahren ver baut sein, widrigens die Gründe wieder in das Eigentum der Gemeinde zurückfallen; 3.) alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten der Käuferin. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.)Personalangelegenheiten. Zl. 220/Präs. Die Magistratsbeamtin Rosa Gammer wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung einergereiht in V/VIII/3, nächste Vorrückung am 1. Juli 1928. Die Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die Landesregierung. Angenommen. Zl. 37/Präs. Der Aufnahme des Dr. Rudolf Bauer als Sekundararzt im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Steyr wird unter den bisher üblichen Modalitäten die Zustimmung erteilt. Einreihung in VIII/7/1. Angenommen.
Zl. 173/Präs. Der Magistratsbeamte Wilhelm Resch wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 6/VII/2; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Angenommen. Zl. 177/Präs. Dem Hauptkassier Franz Dworschak wird dieser Dienstposten gemäss § 37 der Dienstordnung dauernd verliehen. Eine Änderung der Dienstbezüge tritt nicht ein. Angenommen. Zl. 164/Präs. Die Anrechnung der Vordienstzeit in die Vorrückung wird abgelehnt. Marie Kordina wird jedoch ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 5/VIII/2; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Angenommen. Zl. 166/Präs. Der Magistratsbeamte Eduard Alte wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/V/1; nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Zl. 165/Präs. Der Überreihung in die 7. Verwendungsgruppe wird zugestimmt. Hans Thurner wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/VI/3; nächste Vorrückung am 1. Jänner 1929. G.R. Fiala meint, dass hier Ersparungen platz greifen könnten, da Thurner Doppelverdiener sei. Der Antrag wird aber gegen 1 Stimme angenommen. Zl. 43/Präs. Der Vertragsangestellte Franz Braumandl, Amtsgehilfe wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 in das dauernde Dienstverhältnis übernommen. Die Einreihung erfolgt
in der 3. Verwendungsgruppe, IX. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe, die nächste Vorrückung erfolgt am 1. Jänner 1928. Die für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzeit beginnt mit dem Tage des Dienstantrittes bei der Stadtgemeinde Steyr (1.Jänner 1926). Angenommen. Zl. 615 /Präs./26 Der Magistratsbeamte Franz Blüml wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/V/2. Nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Angenommen. Zl. 12/27/Präs. Der Magistratsbeamte Max Plottner wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 5/VII/2. nächste Vorrückung am 1. Juli 1929. Angenommen. Zl. 138/Präs. Dem Magistratsbeamten Leopold Kühberger wird provisorisch der Titel Kommissär verliehen. Gleichzeitig wird er ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1928 im Wege der freien Beförderung eingereiht in 7/V/2; nächste Vorrückung am 1.Jänner 1930. Angenommen. Zl. 138/Präs/1925. Franz Sieghartsleitner wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 zum Sicherheitswache-Oberinspektor II. Klasse (4. Dienstklasse ) ernannt; mit dieser Ernennung ist die erhöhte Dienstzulage von S 119.69 verbunden. Angenommen. Zl. 151/Präs. Der Sicherheitswachebezirksinspektor Alois Neustifter wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927
zum Sicherheitswacheabteilungsinspektor der 5. Dienstklasse ernannt. Mit dieser Ernennung ist die erhöhte Dienstzulage von monatl. S 98.12 verbunden. Angenommen. Zl. 150/Präs. Der Kriminalbeamtenbezirksinspektor Josef Schaufler wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 zum Kriminalbeamtenabteilungsinspektor der 5. Dienstklasse ernannt. Mit dieser Ernennung ist die erhöhte Dienstzulage von S 98.12 verbunden. Angenommen. Zl. 152/Präs. Der Kriminalbeamtenrayonsinspektor Max Girkinger wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 zum Kriminalbeamtenrevierinspektor der 6. Dienstklasse ernannt. Mit dieser Ernennung ist die erhöhte Dienstzulage von monatlich S 57.19 verbunden. Zl. 236/Präs. Dem Oberwachmann Leopold Streicher wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Die Beförderung bezw. Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstzulage ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 234/Präs. Dem Oberwachmann Johann Riener wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7.Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen.
Zl. 205/Präs. Dem Oberwachmann Josef Leitner wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 233/Präs. Dem Oberwachmann Josef Kramer wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 238/Präs. Dem Kriminalbeamten Johann Jochinger wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 232/Präs. Dem Oberwachmann Sylvester Höllwirth wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 231/Präs. Dem Oberwachmann Franz Eislmayr wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmass von monatlich S 29.40 ausnahms-
weise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist da¬ mit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 237/Präs. Dem Kriminalbeamten Franz Hofstetter wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von monatlich S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bzw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 230/Präs. Dem Oberwachmann Franz Beham wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von monatlich S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 123/Präs./26. Gsollpointner Johann, Zuerkennung eines Ruhegenusses. Dem Amtsgehilfen Johann Gsöllpointner wird für den Fall seiner gänzlichen Arbeitsunfähigkeit ein jederzeit widerrufliches Ruhegehalt im Ausmasse von 60%, im Falle seines Ablebens seiner Witwe im Ausmasse von 30% der zuletzt bezogenen Aktivitätsbezüge zugesichert. Angenommen. Zl. 405/Präs. Rodlmayr Georg, Zuerkennung eines Ruhegenusses. Dem Wasserleitungsmonteur Rodlmayr wird für den Fall seiner gänzlichen Arbeitsunfähigkeit ein jederzeit widerrufliches Ruhegehalt im Ausmasse von 50 %, im Falle seines Ablebens seiner Witwe im Ausmasse von 25 %
der jeweiligen Bezüge der 4.Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, 5.Gehaltsstufe im Sinne des Gehaltsgesetzes vom 18. Juli 1924, B.G.Bl.Na 245 zugesichert. Angenommen. Punkt 5.) Entschuldungsaktion für die Mag. Angestellten. Zl. 221/Präs. Referent Stadtrat Hafner beantragt: Der Gemeinderat erklärt sich bereit, für ein von der Gewerkschaft der Angestellten des Magistrates Steyr zur Durchführung einer Entschuldungsaktion der Gewerkschaftsmitglieder aufzunehmendes Darlehen bis zum Höchstausmass von S 20.000 (zwanzigtausend Schilling) die Haftung unter folgenden Bedingungen zu übernehmen: 1.) Die Aufteilung des Kredites auf die einzelnen Kreditnehmer obliegt der Gewerkschaft, hierauf nimmt der Magistrat keinen Einfluss. 2.) Das Gesamtdarlehen sowie die Einzeldarlehen einschliesslich der Zinsen sind längstens binnen 8 Jahren vom Tage der Auszahlung des Kredites an gerechnet zur Tilgung zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jede Ersatzpflicht der Gemeinde. 3.) Dem Magistratspräsidium ist die Entscheidung über die Ratenzahlung (Höhe und Dauer) der einzelnen Kreditnehmer vorbehalten. 4.) Die einzelnen Kreditnehmer haben sich zu verpflichten, die ihnen gemäss Punkt 3) vorgeschriebenen Leistungen vom Gehalte in Abzug bringen zu lassen; die Abzüge werden von amtswegen dem Kreditinstitut überwiesen. Die Kreditnehmer bezw. ihre Gattinnen haben sich mittel Reverses zu verpflichten, dass eine etwaige Abfertigung bezw. das Sterbequartal, solange der Kredit nicht getilgt ist, zur Abstattung im vollen Ausmasse herangezogen werden kann; die Ehegattinnen haben sich weiters zu verpflichten, falls der Kredit im Zeitpunkt des Todes des Gatten
noch nicht getilgt ist und das Sterbequartal zur Zurückzahlung des Kredites nicht ausreicht, die entsprechenden Ratenleistungen vom Ruhegenussbezug abziehen zu lassen. Der Gemeinderat betont ausdrücklich, dass es sich um eine einmalige nicht wiederkehrende Aktion handelt. Die Abstimmung ergibt einstimmige Annahme. Punkt 6.) Ansuchen der Magistratsangestellten um Befreiung von der Landeszweckabgabe. Zl. 180/Präs. Dem Gemeinderat wird folgender Antrag vom Referenten Stadtrat Hafner zur Annahme empfohlen: Das Ansuchen der Magistratsangestellten um Befreiung von der Landeszweckabgabe unter Berufung auf § 33 der Dienstordnung ist abzulehnen. Der Gemeinderat stimmt der Anschauung des Magistrats-Präsidiums in dieser Hinsicht vollkommen bei. Der Gemeinderat interpretiert daher den letzten Absatz des § 33 der Dienstordnung wie folgt: Unter den in diesem § genannten Steuern und Gebühren sind lediglich die zu verstehen, die für die Dienstbezüge eingehoben werden, das sind daher bloss: Die Einkommensteuer und die Diensternennungstaxen. Angenommen. Mittlerweile hat Bürgermeister Sichlrader wieder den Vorsitz übernommen und wünscht am Schlusse der Sitzung guten Erfolg während der Ferien um nach denselben sich zu fruchtbringender Arbeit zu vereinigen. Schluss der Sitzung 22 Uhr 30 Min. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:
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