Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Feuerwehr-Statut; Änderung. Referent: G.R. Huber. Zl. 6267/27. Der Referent führt aus, dass in dem ersten Entwurf des Statutes 2 Bestimmungen enthalten waren, die der Magistrat nicht akzeptieren konnte, nämlich die Festsetzung der "deutschen Abstammung" als Bedingung für die Aufnahme und Beseitigung des Bestätigungsrechtes der ersten Funktionäre durch die Gemeindevertretung. Die Gemeinde kann aber mit Rücksicht auf die grossen finanziellen Opfer auf dieses Recht keinesfalls verzichten. Gegen die übrigen Änderungen des Statutes liegt weiter nichts vor. Zu betonen ist noch, dass die Altersgrenze für die Mitgliedschaft auf 17 Jahre herabgesetzt wurde und dass nunmehr bei Minderjährigen die Zustimmung des Vaters oder Vormundes notwendig ist. Da in dem zweiten vorgelegten Statutenentwurf ausser stilistischen Unebenheiten nichts auszusetzen ist, stellt der Referent den Antrag auf Annahme des Statutes in der zweiten Fassung. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Kaltenegger, Beschwerde wegen Vorschreibung der Landeszweckabgabe. Zl. 22766/26 Referent G.R. Kirchberger. Referent erläutert, dass Beschwerdeführer nicht die Höhe der vorgeschriebenen Abgabe bekämpft, sondern derselbe bekämpft die rechtliche Zulässigkeit der Stadtgemeinde Steyr, den Angestellten des Bundes Umlagen vorzuschreiben und zwar auf Grund des § 37, Absatz 6 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr. Dazu wäre zu bemerken, daß sich die Beiträge für allgemeine Landeszwecke nicht als eine Umlage darstellen, sondern als eine selbständige Abgabe, die nur die Einkommensverhältnisse als Richtlinie
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