Gemeinderatsprotokoll vom 9. Juni 1927

3. Sitzung. Niederschrift über die 2. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 9. Juni 1927. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 2.) Edelsbacher, Berufung gegen eine Bauverfügung. Referent: G.R. Fridrich. 3.) Stockinger Berufung gegen eine strassenpolizeiliche Verfügung. Referent: G.R. Huber. 4.) Feuerwehr- Statut. Referent: G.R. Kirchberger. 5.) Kaltenegger Beschwerde wegen Vorschreibung der Landeszweckabgabe. Fürsorge- Ausschuss. Referent: Bgm. Sichlrader. 6.) Wahl in den Stadtschulrat. 7.) Nachwahl in das Handelsschulkuratorium. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 8.) Dornstauder Anna, Armenrekurs. Referent: G.R. Schwitzer. 9.) Schiekl Friedrich, Rekurs wegen Bestattungskosten für Frau Gammer.

10.) Fuchs Anna, Rekurs wegen Ersatz von Leichenkosten. Referent: G.R. Roithner. 11.) Janku Zäzilie, Rekurs wegen Schuhbeteilung. Referent: Stadtrat Dedic. 12.) Städt. Jugendamt, Rekurs Erziehungskosten Mathilde und Karl Kölbl. 13.) Städt. Jugendamt, Rekurs Erziehungsbeitrag Willfried Rupp, Referent: G.R. Roithner. 14.) Kinz Hedwig, Rekurs Unterhaltskosten. 15.) Pernecker Leopold, Rekurs Unterhaltskosten. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Sichlrader, die Bgm. Stellvertreter: Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Stadträte: Dedic Karl Dresl August Hafner Josef Klement Karl Kletzmayr Hermann Schlossgangl Leop. Schneeweiss Rudolf Dr. Gemeinderäte: Arzt Josef Ecker Alois Fridrich Leopold Gaiblinger Leopold Hambrusch Peter Huber Franz Kammerhofer Franz Kirchberger Josef Kisely Berta Knabl Ferdinand Knogler Richard Leitzinger Karl Marktschläger Rudolf Mitschko Martin Patek Irene Peyrer Angermann Dr. Roithner Hans Schrangl Franz Schwandtner Anton Schwitzer Erna Steiner Florian Weiguny Josef

Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Häuslmayr. Schriftführer: Linhart Hermine. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Baumgartner, Fiala, Tribrunner und Witzany. Zu Niederschriftsprüfern werden die Stadträte Dedic und Dressl berufen. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung mit der Konstatierung der Beschlussfähigkeit und teilt zu Punkt 1) den Dringlichkeitsantrag des G.R. Kirchberger und Genossen betreffend Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der hohen Ennsleite mit. Der Antrag lautet: Zl. 11470/27. In Würdigung der Notwendigkeit der Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der hohen Ennsleite wird das Präsidium beauftragt, unverzüglich die notwendigen Schritte zur Erstehung dieses Kinderspielplatzes einleiten zu wollen. G.R. Kirchberger erläutert die Notwendigkeit der Errichtung und verweist vor allem auf das Wohnungselend. In Betracht kommt ein unbenütztes Grundstück, das der Waffenfabrik gehört. Die Bewohnerschaft der Ennsleite erklärt sich bereit, die notwendigen Arbeiten selbst durchzuführen, so dass der Gemeinde keine Kosten erwachsen. Bei diesem Anlasse verweist der Referent auf einen Artikel des Linzer-Volksblattes, in welchem die Bewohner der Ennsleite "berüchtigte Individuen" genannt wurden. Dieser Schimpf müsse auf das energischeste zurückgewiesen werden. Die Bewohner der Ennsleite gehören fast durchwegs der Arbeiterschaft an, die redlich durch Arbeit ihr Leben fristet. Wenn schon Land und Bund an dem Wohnungselend achtlos vorübergehen, soll wenigstens die Gemeinde die Initiative ergreifen, um den Kindern den Aufenthalt in Licht und Sonne zu ermöglichen, um sie den Gefahren der Strasse zu entziehen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 2.) Edelsbacher, Berufung gegen eine Bauverfügung. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. Zl. 10365/21. Der Referent erörtert die Sachlage und stellt folgenden Antrag: Der Berufung wider den Bescheid des Magistrates Steyr vom 26. April 1926, Zl. 8690, wird keine Folge gegeben. Gründe: Das Stadtbauamt hat festgestellt, dass die Heizanlage der betreffenden Wohnung keinen entsprechenden Rauchabzug hat, so dass die Rauchgase unmittelbar in den Bodenraum münden, wodurch eine eminente Feuersgefahr besteht. Zur Beseitigung dieser Gefahr ist die mit dem angefochtenen Bescheid erlassene Verfügung getroffen worden. Durch den angeführten Zustand der Heizanlage erscheint das öffentliche Interesse berührt, sodass gemäss § 77 der Bauordnung für die Stadt Steyr der Bürgermeister verpflichtet ist, die im öffentlichen Interesse notwendige Beseitigung der Baugebrechen zu verfügen, welche, da auch die Erhaltung von Wohnungen im öffentlichen Interesse gelegen ist, sich nicht, wie der Berufungswerber vermeint, auf einen negativen Anspruch zu beschränken hat. G.R. Dr. Peyrer stellt die Anfrage, ob Edelsbacher als Eigentümer des Hauses oder in seiner Eigenschaft als Rauchfangkehrermeister in Betracht komme. Der Referent gibt die Aufklärung, dass der Berufungswerber als Hauseigentümer in Betracht kommt. Punkt 3.) Stockinger Berufung gegen eine strassenpolizeiliche Verfügung. Referent: G.R. Fridrich. Zl. 13924/27. Der Referent beantragt die Abweisung der Berufung aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz.

Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Feuerwehr-Statut; Änderung. Referent: G.R. Huber. Zl. 6267/27. Der Referent führt aus, dass in dem ersten Entwurf des Statutes 2 Bestimmungen enthalten waren, die der Magistrat nicht akzeptieren konnte, nämlich die Festsetzung der "deutschen Abstammung" als Bedingung für die Aufnahme und Beseitigung des Bestätigungsrechtes der ersten Funktionäre durch die Gemeindevertretung. Die Gemeinde kann aber mit Rücksicht auf die grossen finanziellen Opfer auf dieses Recht keinesfalls verzichten. Gegen die übrigen Änderungen des Statutes liegt weiter nichts vor. Zu betonen ist noch, dass die Altersgrenze für die Mitgliedschaft auf 17 Jahre herabgesetzt wurde und dass nunmehr bei Minderjährigen die Zustimmung des Vaters oder Vormundes notwendig ist. Da in dem zweiten vorgelegten Statutenentwurf ausser stilistischen Unebenheiten nichts auszusetzen ist, stellt der Referent den Antrag auf Annahme des Statutes in der zweiten Fassung. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Kaltenegger, Beschwerde wegen Vorschreibung der Landeszweckabgabe. Zl. 22766/26 Referent G.R. Kirchberger. Referent erläutert, dass Beschwerdeführer nicht die Höhe der vorgeschriebenen Abgabe bekämpft, sondern derselbe bekämpft die rechtliche Zulässigkeit der Stadtgemeinde Steyr, den Angestellten des Bundes Umlagen vorzuschreiben und zwar auf Grund des § 37, Absatz 6 des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr. Dazu wäre zu bemerken, daß sich die Beiträge für allgemeine Landeszwecke nicht als eine Umlage darstellen, sondern als eine selbständige Abgabe, die nur die Einkommensverhältnisse als Richtlinie

nimmt. Im übrigen scheint es dem Beschwerdeführer entgangen zu sein, dass die zitierte Gesetzesstelle mit dem Gesetze vom 25. November 1924 ausser Wirksamkeit gesetzt wurde. Referent stellt den Antrag auf Abweisung, welcher einstimmig angenommen wird. Bürgermeister-Stellvertreter Russmann übernimmt inzwischen den Vorsitz. Punkt 6.) Wahl in den Stadtschulrat. Referent Bürgermeister Sichlrader. Zl. 186/Präs./27. Bürgermeister Sichlrader erklärt, dass nach § 20, Pkt. 5 des Schulaufsichtsgesetzes für Oberösterreich in den Stadtschulrat 12 Mitglieder und Ersatzmänner, nach dem Pro¬ porz aufgeteilt, vom Gemeinderate zu berufen sind. Er liest hierauf den Vorschlag vor und berichtigt ihn dahin, dass an Stelle des Katecheten Leopold Brandstätter, Bürgermeisterstelv. Dr. Messenböck als Mitglied und voriger als Ersatzmann namhaft gemacht werde. Es werden vorgeschlagen: Für die sozialdemokratische Partei: Mitglieder: Ersatzmänner: 1. Julius Russmann, Bgm. Stellv. Anton Azwanger, Lehrer 2. Josef Hafner, Landesrat August Dressl, Stadtrat 3. Hans Roithner, Fachlehrer Anton Schwandtner, Tischler 4. Dr. Ferd. Häuslmayr, Mag. Direktor Karl Klement, Stadtrat 5. Dr. Rud. Schneeweiss, Rechtsanwalt Michael Sieberer, Sattler 6. Leopold Friedrich, Mag. Beamter Hildegard Gast, Lehrerin 7. Hans Witzany, Nationalrat Alois Huemer, Schlosser 8. Erna Schwitzer, Lehrerin Ignaz Menschik, H.Arbeiter. Für die christlichsoziale Partei: 1.O.L.G.R. Dr. Steffelbauer Alois Brandstätter Leop. Katechet 2. Frau Dosch Else, Lehrerin Binder Hans, Redakteur 3. Dr. Hub. Messenböck, Bgm. Stellv. Frau Irene Patek, O.L.Witwe

Für den völkischen Wirtschaftsblock: Mitglied: Ersatzmann: 1. Hambrusch Peter, Büchsenmacher Alois Ecker, Schuhmacherm. Ausserdem sind gemäss § 20, Punkt 6 desselben Gesetzes 6 weitere Mitglieder und Ersatzmänner, die der Mehrheitspartei angehören, zu entsenden. Mitglied: Ersatzmann: 1. Kirchberger Josef, Redakteur Havlicek Ludwig, Dreher 2. Pilus Ignaz, Steuerverwalter Schrangl Franz, Schlosser 3. Dedic Karl, Stadtrat Schöner Johann, Dreher 4. Beck Emanuel, Schuldirektor Mayrhofer Ferd. Beamter 5. Huber Franz, Gemeinderat Hitzlhammer Rud. Hausverw. 6. Klaushofer Anna, Fürsorgerätin Wurzinger Amalie, Maurersgattin Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 7.) Nachwahl in das HandelsSchulkuratorium. Zl. 135/Präs. Referent Bürgermeister Sichlrader berichtet, dass in das Handelsschulkuratorium die Nachwahl eines vierten Mitgliedes notwendig ist. Das Mandat kommt der sozialdemokratischen Partei zu. Vorgeschlagen wird Gemeinderat Hans Roithner. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen. Bürgermeisterstellv. Dr. Messenböck übernimmt den Vorsitz. Punkt 8.) Dornstauder Anna; Armenrekurs. Zl. 10199/27. Referent: Bürgermeisterstellvertreter Russmann. Da die neuerlichen Erhebungen das gleiche Resultat ergeben haben, die für die Abweisung der Partei in der

Fürsorgeräteversammlung massgebend waren, wird der Antrag auf Abweisung gestellt, welcher einstimmig angenommen wird. Punkt 9.) Schickl Friedrich, Rekurs wegen Bestattungskosten für Frau Gammer. Zl. 5153/27. Referentin: G.R. Erna Schwitzer. Herr Schickl hat als Kurator der verstorbenen Pächterin der Schwechater Bierhalle das Arrangement der Bestattung in der Annahme übernommen, dass auch von der Brauerei zu den Leichenkosten ein grösserer Beitrag geleistet werde. Die Brauerei hat aber bloss 100 S Zuschuss geleistet, so dass ein Teil der Leichenkosten nicht gedeckt ist. Er tritt daher an die Gemeinde im Sinne des Armengesetzes mit der Forderung heran, den unbedeckten Rest der Leichenkosten aus Gemeindemitteln zu ersetzen. Da das Armenbegräbnis seitens des Kurators nicht in Anspruch genommen worden ist, was die Voraussetzung der gesetzlichen Beitragsleistung bildet, stellt die Referentin den Antrag, den betreffenden Rekurs gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung abzuweisen. G.R. Dr. Peyrer meint, dass Herrn Schickl eine kleine Konfussion passiert sei, wie das bei ihm öfters der Fall ist. Redner meint daher, dass dem Rekurse Folge zu geben sei. Bürgermeister Sichlrader übernimmt den Vorsitz. Stadtrat Dedic gibt dahin Aufklärung, dass die Begräbniskosten nur dann bezahlt werden, wenn sie vorher angesprochen werden und das Armenbegräbnis in Anwendung gelangt. Es sei daher aus prinzipiellen Gründen dem Rekurse keine Folge zu geben, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. G.R. Schwitzer stellt im Schlusswort fest, dass es sich nicht um den Ersatz der Kosten für ein Armenbegräbnis sondern um den Ersatz der Kosten für ein III. Klasse Begräbnis handelt, so dass der Antrag auf Ablehnung vollkommen be-

gründet erscheint. Der Gegenantrag des Dr. Peyrer wird mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, der Antrag der Referentin mit Stimmenmehrheit angenommen. Punkt 10.) Fuchs Anna, Rekurs wegen Ersatz von Leichen¬ kosten. Zl. 5061/27. Die gleiche Referentin stellt nach Erörterung des Tatbestandes den Antrag auf Übernahme der Leichenkosten durch die Gemeinde in dem konkreten Falle. Der Antrag wird nach kurzer Debatte, an der sich Stadtrat Schlossgangl, Bürgermeisterstell. Russmann und G. R. Dr. Peyrer beteiligen, einstimmig angenommen. Punkt 11.) Janku Zäzilie, Rekurs wegen Schuhbeteilung. Zl. 4824. Referent G.R. Roithner stellt den Antrag, dem diesbezüglichen Rekurse stattzugeben. Einstimmig angenommen. Punkt 12.) Städt. Jugendamt, Rekurs Erziehungskosten Mathilde und Karl Kölbl. Referent: G.R. Roithner. Zl. 5547/27. Der Referent stellt den Antrag, dem Rekurse des Berufsvormundes der Stadt Steyr im Sinne des Beschlusses des Ersparungskomitees Folge zu geben. Einstimmig angenommen. Punkt 13.) Städtisches Jugendamt, Rekurs Erziehungsbeitrag Willfried Rupp. Zl. 25094./26 Antrag des Referenten G.R. Roithner. Mit Rücksicht auf die zahlungsfähigen Angehörigen des Kindes Willfried Rupp wird im Sinne des Beschlusses der Fürsorgeräteversammlung dem Rekurse keine Folge gege-

ben. Einstimmig angenommen. Punkt 14.) Kinz Hedwig, Rekurs Unterhaltskosten. Zl. 4920/27. Antrag des Referenten G.R. Roithner. Der Gemeinderat beschliesse den abweislichen Bescheid der Fürsorgeräteversammlung vom 14. Februar 1927 zu berücksichtigen und den Amtsantrag abzuweisen bezw. dem Rekurse der Hedwig Kinz nicht stattzugeben, da sie die von der Gemeinde angebotene Unterstützung ablehnt. Einstimmig angenommen. Punkt 15.) Pernecker Leopold, Rekurs Unterhaltskosten. Zl. 4432/27. Der gleiche Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse dem Rekurse des Leopold Pernecker stattzugeben und die nachträgliche Genehmigung zu bewilligen. Einstimmig angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführe: Die Niederschriftsprüfer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 9.Juni 1927. Tagesordnung. 1.) Liquidationder Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft 2.) Errichtung von Autobuslinien in Steyr 3.) Heimatsangelegenheiten 4.) Kündigungsfrist der Vertragsangestellten des Arbeitslosenamtes. Punkt 1.) Liquidation der Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft. Zl. 10770. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. Der Referent erinnert an den Werdegang der Firma, die sich gegenwärtig im Ausgleich befindet, 5 Ausgleichsraten pünktlich bezahlt habe und jetzt in Zahlungsschwierigkeiten geraten sei, so dass, wenn nicht ein besonderes Arrangement getroffen werde, der Konkurs unvermeidlich sei. Die Firma sei nun an die Gemeinde herangetreten, die bestehende Holzabteilung unter gewissen Voraussetzungen zu übernehmen. Der Referent stellt demnach im Sinne des Offertes der Firma folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der Antrag der Industrie- und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co. Kommanditgesellschaft in Steyr auf Übergabe der in der Holzabteilung vorhandenen Vorräte im Werte von S 36.000.- zur vollständigen Befriedigung der der Stadtge-

meinde Steyr wider die genannte Gesellschaft noch zustehenden Forderung wird unter nachstehenden Bedingungen angenommen. 1.) es ist die sofortige Liquidierung des Unternehmens derart durchzuführen, dass insbesondere auch festgestellt wird, dass gegenseitig keine weiteren Ansprüche bestehen und daher mit dem Tage der Auflösung der Gesellschaft alle bis dahin bestandenen Rechte der Gesellschaft erlöschen. 2.) Übergabe des Warenlagers im Mindestwerte von S 36.000 ohne jede Belastung. Der Wert desselben ist durch von der Stadtgemeinde Steyr zu bestellende Sachverständige einwandfrei festzustellen. 3.) Erteilung eines Auftrages auf mindestens 5000 Uhrenkästen durch die Hau-Werke in Schramberg in der derzeit üblichen Ausführung, so dass die Halbfabrikate vollständig Verwendung finden können, gegen die Verpflichtung zur Vorauszahlung von 1/3 für die jeweilige monatliche Produktion. 4.) Übergabe sämtlicher Lokalitäten bis 1.Juli 1927 an die Stadtgemeinde Steyr. 5.) Lösung sämtlicher Dienstverträge, so dass der Stadtgemeinde Steyr aus diesen keine Lasten erwachsen. 6.) Mit der Übernahme des Betriebes wird die Geste betraut. Stadtrat Schlossgangl erklärt namens der christlichsozialen Partei nicht für den Antrag stimmen zu können. Der Antrag wird mit den Stimmen der Sozialdemokraten, des Nationalsozialisten und des völkischen Wirtschaftsblockes bei Stimmenenthaltung der Christlichsozialen angenommen. Punkt 2.) Errichtung von Autobuslinien in Steyr. Zl. 7243/27.

Referent: Bürgermeisterstellv. Russmann. Der Referent verweist auf die bereits länger bestehende Idee in Steyr und für die nächste Umgebung Autobuslinien zu errichten. Es bestehe sicher ein Bedürfnis nach diesen Verkehrsmitteln, um die Schönheiten des Steyrund Ennstales zu erschliessen. Die Linien würden nach den Bedürfnissen allmählich ausgebaut werden. Gedacht ist zunächst die Einstellung von vier Wagen und einem Reservewagen. Die Wagen werden von den Steyr-Werken um den Preis von S 68.500 geliefert. Im ganzen ist zur Eröffnung des Betriebes ein Betrag von ungefähr 80.000 S, der bei der Sparkassa Steyr aufgenommen werden soll und für den die Gemeinde die Garantie zu übernehmen hätte, notwendig. Der Betrieb soll im Rahmen der Geste durchgeführt werden, da ein auswärtiges Unternehmen sich für die Errichtung von Autobuslinien bereits interessiert. Es geht aber nicht an, dass eine andere Firma in Steyr, dem Sitze der grössten Autoindustrie, Konkurrenz mache. Das Risiko der Gemeinde sei nicht gross, da die Wagen sehr billig sind und im Falle des Misslingens des Unternehmens immerhin der Gegenwert vorhanden ist. Über die Preise kann heute noch nichts sicheres gesagt werden, jedenfalls sollen Volkspreise erstellt werden, die die Garantie für die Rentabilität des Unternehmens gewährleisten. Referent stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) die Errichtung von Autobuslinien im Rahmen der Geste nach Massgabe des jeweiligen Verkehrsbedürfnisses, 2.) die Übernahme der Garantie bis zum Betrage von S 80.000 (achtzigtausend Schilling); 3.) das Magistratspräsidium wird beauftragt, die hiefür notwendigen Konzessionen zu erwirken. G.R. Hambrusch erkundigt sich, wer die Kalkulationen überprüft habe.

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 3.) Heimatsangelegenheiten. Referent: G.R. Stadtrat Schneeweiss. a) Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Ruckensteiner Aloisia Leidinger Georg Radner Johann Strutzenberger Karl Neuhauser Thomas Schreiner Friedrich Jaros Anna Mitterlehner Franz Rumpler Franz Krauthaufer Ferdinand Herbst Franz Mandl Theodor Helm Katharina Hochgatterer Franz Holbling Marie Lutz Josef Severin Johanna Severin Karoline Doleschal Adalbert Pühringer Klara Staudacher Thomas Wagner Josef Bracher Johann Raab Marie Swoboda Karl Doppelhofer Fran Thürriedl Jos. Haager Michael Hotzl Karl Bengesser Josef Fastner Johanna Grosser Leopold Schützenhofer Josef Benischek Karl Heidinger Johann Wilhelm Therese Haider Marie Anderlinger Alois Achthofer Aloisia Leitner Siegfr. Auböck Anton Gundolf Josefine Zuschrott Franz Angerer Marie Schrattenecker Josef Mandl Julius Hörner Ida Brustbauer Amalia Radler Josef Reichweger Peter Singhuber Michael Bauer Marie Kowanda Karl Haberl Rudolf Kienast Johann Kranjak Max

Kickinger Karl Mitterhuemer Frahz Pfenninger Karl Budelowsky Wenzel Gundolf Hermine Freiwillige Aufnahmen ohne Taxe Hitsch Marie Wagner August Auf Grund des § 4, B.G.Bl. 286 Luka Josef Hobelsberger Franziska definitive freiwillige Aufnahmen Dvorak Adolf Höpfler Franz b) Zusicherungen. Pankov Nikotin Horill Rosa c) Abweisungen. Eibenberger Marie Lindner Amalia Triehuber Karl Thaler Amalia Ebner Barbara Puchner Josef Hasenleitner Marianne Hellmayr Josef Strobl Josef Pissenberger Josef Jetzinger Leopold d) Weiterbelassung des Heimatrechtes in Steyr auf weitere 10 Jahre. Frank Karl e) Freiwillige Zusicherungen. Schopper Zäzilie Kinder Wilhelm f) Abweisungen: Walters Gustav

Collognath Eugen Sari Alexander Punkt 4.) Kündigungsfrist der Vertragsangestellten des Arbeitslosenamtes. Zl. 79/Präs. Referent: Stadtrat Hafner. Über Antrag des Referenten wird die derzeit bestehende Kündigungsfrist der Vertragsangestellten des Arbeitslosenamtes unter Voraussetzung der Zustimmung der I.B.K. auf 6 Monate verlängert. Einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung 9 1/4 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

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