Gemeinderatsprotokoll vom 11. Mai 1927

sonderen Auswirkung auf die Stadt Steyr liegt. Ich kann dem Gemeinderate die Versicherung geben, dass ich mein Amt auch künftig auf das Gewissenhafteste verwalten werde, ich werde mir jedoch stets voll und ganz bewusst sein, welche Klasse der Bevölkerung mich auf diesen verantwortungsvollen Posten berufen hat. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass es uns gelingen wird, in der vor uns liegenden Funktionsperiode so manche wichtige Aufgabe zu lösen. Ich lade nochmals alle Mitglieder des Gemeinderates nachdrücklichst und freundlichst zur Mitarbeit ein und appelliere im besonderen wieder an das Pflichtgefühl aller Angestellten der Gemeinde. Der Gemeinderat schreitet sodann zur weiteren Konstituierung. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass infolge Änderung des Statutes ein Kollegium eines unbesoldeten Stadtrates gebildet werden soll, der jedoch noch nicht zusammentreten könne, weil wohl der oberösterr. Landtag die entsprechende Gesetzesvorlage genehmigt hat, jedoch die Einspruchsfrist der Bundesregierung abgewartet werden muss, bevor das abgeänderte Statut publiziert und demgemäss Gesetzeskraft erhalten könne. Infolgedessen wird vorgeschlagen, den Stadtrat zu wählen, der indes als Ersparungskomitee in Funktion treten soll. Gegen diese Anregung wird kein Einwand erhoben und zur Wahl des Stadtrates geschritten. Ausser den drei Bürgermeistern werden noch sieben Stadträte zu wählen sein, die im Verhältnis 5:2 auf die sozialdemokratische und christlichsoziale Partei aufgeteilt werden. Im Wahlgange werden sonach die Gemeinderäte Josef Hafner, Karl Dedic, Dr. Rudolf Schneeweiss, Karl Klement und August Dressl, Leopold Schlossgangl und Kletzmayr Hermann einstimmig gewählt.

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