mittags der Genossenschaftsobmann Haidenthaller von ausseramtlichen Vereinbarungen mit Schickl Mitteilung machte und daher die Frage akut sei, ob die Sache nicht ganz zurückgestellt werden soll. Unter lebhafter Zustimmung des Gemeinderates beantragt indes der Referent namens des Finanzausschusses: Der Gemeinderat lehnt im Sinne des § 42 der G. O. die von der Vorstehung der oberösterr. Rauchfangkehrergenossenschaft beantragte neuerliche Kehrbezirkseinteilung für das Stadtgebiet Steyr ab. Dieser Antrag wird angenommen. Punkt 5.) Umbenennung der Station Steyrdorf. Zl. 563/27. Der Gemeinderat beschliesse an die Generaldirektion der Bundesbahnen mit dem Ersuchen heranzutreten die Umbenennung der veralteten und irreführenden Bezeichnung der Station Steyrdorf der Steyrtalbahn in "Steyr Lokalbahn" durchzuführen. Der Referent gibt bekannt, dass in letzter Stunde seitens des Heimatschutzes angeregt wurde, den Bahnhof auf den Namen Steyrtal umzubenennen, was aber dem angestrebten Zweck ebenso wenig entspricht, als der bisherige Name. Es wird sohin der Antrag des Finanz-Ausschusses einstimmig angenommen. Punkt 6.) Rekurs gegen eine Entscheidung der Mag. Abt. II Zl. 3927/27. Der Referent G.R. Tribrunner beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: der Berufung des Anton und der Marie Kotalik wird keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vom Gemeinderate bestätigt. Ohne Debatte angenommen.
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