en Gemeindestatutes und bespricht die wichtigsten Änderungen in formaler und materieller Hinsicht. Der Entwurf ist unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse dem derzeit geltenden Wienerstatut angepasst. Eine Besonderheit ist, dass die Institution eines unbesoldeten Stadtrates vorgesehen ist, dass ferner die Anzahl der Bürgermeisterstellvertreter und der Stadträte nach den jeweiligen Bedürfnissen der Gemeindeverwaltung bestimmt wird und dass schliesslich der Magistrat und die Unternehmungen der Gemeinde verfassungsrechtlich geregelt sind. Der Referent stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige den vorliegenden Entwurf eines neuen Statutes in der vom Finanz - und Rechtsauschuß beschlossenen Form. G.R. Hafner stellt den Antrag auf en bloc Annahme des Entwurfes. G.R. Fiala befürchtet, dass auch die Stadträte, trotzdem im Entwurf dieses Amt als Ehrenamt bezeichnet ist, später doch besoldet werden. G.R. Ecker bekritelt den Passus, der die Unzulässigkeit der Verzichtserklärung auf Funktionsbezüge vorsieht. Bürgermeisterstellv. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung, für die Annahme des Statutes zu stimmen mit Ausnahme des § 26, der seine endgiltige Redigierung im Landtage finden soll. Der Antrag wird mit 2 Stimmen Enthaltung einstimmig angenommen. Punkt 4.) Kehrbezirkseinteilung. Zl. 3261/27. Der Referent Bgm. Stellv. Russmann erklärt vorerst den Gang der bisherigen Verhandlungen, wozu erst heute vor-
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