Gemeinderatsprotokoll vom 27. Jänner 1927

vor und zwar: Zl. 219314/26 Der Beschwerde des Jaroslav Raisser gegen die Kraftwagenabgabe wird mangels der gesetzlichen Voraussetzung keine Folge gegeben. Zl. 21640/26. Der Beschwerde des Josef Lehermayr gegen die Kraftwagenabgabe wird mangels der gesetzlichen Voraussetzung keine Folge gegeben. Beide Anträge werden ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Grundtransaktion. Zl. 25220/26 Referent G.R. Dr. Schneeweiss beantragt betreffend Grundtransaktion Ein- und Mehrfamilienwohnhaus-Baugenossenschaft bezw. I. allg.gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft nach kurzer Begründung: Es werde von der zum Grundbestande der Liegenschaft E.Zl. 460 der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Grundparzelle 1408/10 die Teilparzelle an die E.W.G., die sohin verbleibende Grundparzelle 1408/10 an die W.F.G. abgetreten, wobei die Gesamtkosten und Gebühren der Durchführung von der E.W.G. zu tragen sind. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) Rauchfangkehrertarif. Zl. 23091/26, 691/27. Referent G.R. Fischer erläutert die Notwendigkeit der Ablehnung der neuerlichen Erhöhung und verliest einen Erlass der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, die gegen derartige Erhöhungen mit aller Schärfe Stellung nimmt. Er empfiehlt daher die Annahme folgenden Antrages:

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