tarif für die Stadt Steyr zu. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Rauchfangkehrertarif. Zl. 23091. Der Referent berichtet über die stattgefundenen Verhandlungen darüber, bei denen Interessenten aus allen Kreisen herangezogen wurden und begründet den Antrag mit der Notwendigkeit zu verhindern, dass die Landesregierung abermals einen erhöhten provisorischen Tarif genehmigt. Mit der Annahme ist nicht gesagt, dass wirklich begründete Erhöhungen nicht zugestanden werden sollen. Der Gemeinderat beschliesse: das Ansuchen um Erhöhung der Kehrgebühr abzulehnen, da die Grundlagen nicht geeignet erscheinen, eine genaue Überprüfung zu gestatten. Der Gemeinderat stellt an die Landesregierung das Ersuchen, der Erhöhung die Genehmigung zu versagen. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Fridrich. Punkt 7.) Brunnenkostenbeiträge für 1926. Zl. 20574. Der Referent begründet den Antrag auf Festsetzung der Brunnenkostenbeiträge pro 1926 und erklärt, dass auf Wunsch der Finanzsektion eine Regelung der Brunnenkostenbeiträge für das heurige Jahr erfolgen werde. Der Gemeinderat beschliesse: Die Brunnenkostenbeiträge für die Stadtbrunnen werden pro 1926 in derselben Höhe festgesetzt, wie sie mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juni 1926 für das Jahr 1925 bestimmt wurden. G.R. Schlossgangl hält die derzeit bestehenden Gebühren reformbedürftig und wünscht deren Regelung. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen.
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