ausgesetzt. Aus solchem schiefen Urteil heraus hat diese Steuer den Spitznamen "Kopfsteuer" erhalten und ich vermute, dass Herr OLGR. Dr. Steffelbauer diesen Spitznamen auch in einem solchen Sinne gebracht hat. Er ersucht um Kenntnisnahme. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 2.) Grundtransaktion. Zl. 20391. Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachträglich den Verkauf der an Berger abgegebenen Grundparzelle an die I. allg. gemeinn. Wohnbaugenossenschaft r.G.m.b.G. Steyr. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Berufung gegen einen Auftrag wegen Maulkorbzwang. Zl. 21896. Der Berufung des Johann Weixlbaum gegen den Bescheid des Magistrates Steyr vom 3.August 1926, Zl. 9910/Pol. betreffend den Auftrag zur Maulkorbsperre seines Hundes wird aus den Gründen der Entscheidung der I.Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Kanalanschlussgebühren: Abänderung. Zl. 22008/26. Antrag: Der Gemeinderat genehmige in Abänderung des Beschlusses vom 13. November 1923, Zl. 21569, die vom Bauamte mit Bericht vom 29.Oktober 1926 vorgeschlagenen Kanalanschlussgebühren. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Maximaltarif für Autotaxi. Zl. 8072. Der Referent beantragt nach kurzer Erläuterung: Der Gemeinderat stimme dem Amtsantrag betreffend den Auto-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2