Gemeinderatsprotokoll vom 3. Dezember 1926

L. Steininger & Co. bestimmt; die Gemeinde fungiert nur als Treuhänderin. 2.) Die Gemeinde ist bereit die Fabriksobjekte samt dem dazugehörigen Grund unter der Voraussetzung der Freilassung durch die o.ö. Landeshypothekenanstalt gegen einen angemessenen Preis in das Eigentum der Steyrer Werkstätten zu übertragen. 3.) Die Firma hat an die Gemeinde alle bisher gewährten Kredite samt Zinsen mit Ausnahme eines Betrages von S 60.000, der bis 31. Dezember 1927 unter den bisherigen Bedingungen zu tilgen ist, zurückzuzahlen. 4.) Ausserdem hat die Firma alle jene Darlehen zurückzuzahlen, für welche die Gemeinde Steyr die Haftung übernommen hat. 5.) Zur Durchführung der Detailbestimmungen insbesondere zur Festsetzung des Verkaufspreises wird das Ersparungskomitee ermächtigt. Der Referent fügt bei, dass die Gemeinde vor jedem Schaden geschützt erscheint und für sie keinerlei Haftung erwächst. G.R. Hofrat Dr. Furrer unterstützt den Antrag und wird dieser bei der Abstimmung einstimmig angenommen. Am Schlusse der Sitzung bringt der Vorsitzende den Mitgliedern des Gemeinderates die besten Wünsche für die Weihnachtsfeiertage und für Neujahr, da voraussichtlich im heurigen Jahre keine Sitzung des Gemeinderates mehr stattfinden dürfte, Bgm. Stellv. Dr. Messenböck bringt die Wünsche der Wahlvereinigung für den Bürgermeister und für die soz.- dem. Partei zum Ausdruck. Schluss der Sitzung8 h 45. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

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