Gemeinderatsprotokoll vom 3. Dezember 1926

32. Sitzung. Niederschrift über die 32. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 3. Dezember 1926. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: B.St. Russmann. 2.) Grundtransaktion. 3.) Berufung gegen einen Auftrag wegen Maulkorbzwang. 4.) Kanalanschlussgebühren; Abänderung. 5.) Maximaltarif für Autotaxi. 6.) Rauchfangkehrertarif. Referent: G.R. Fridrich. 7.) Brunenkostenbeiträge für 1926. Referent: G.R.Dr. Schneeweiss. 8.) Rekurs gegen eine baupolizeiliche Entscheidung. Fürsorge - Ausschuss. Referent: Bgm. Stell. Russmann. 9.) Erhöhung der Unterhaltsbeiträge. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: G.R. Kammerhofer. 10.) Strassenbenennung auf den Neulustgründen. Fürsorge-Ausschuss. Referent: G.R. Baumgartner. 11.) Rekurse. 12.) Wahl eines Ersatzmannes in den Stadtschulrat.

Referentin: G.R. Kisely. 13.) Ernennung von Fürsorgeräten. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Sichlrader. die Bgm. Stellv. Karl Dedie, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann; die Gemeinderäte: Baumgartner Johann Lind Eduard Dosch Else Lischka Hans Ecker Alois Kammerhofer Franz Fiala Karl Radmoser Johann Fischer Karl Saiber Alois Fridrich Leopold Schlossgangl Leopold Furrer Ulrich Dr. Schneeweiss Rud.Dr. Hafner Josef Hiessmayr Franz Schmiedl August Tribrunner Franz Kisely Berta Urban Josef Klaffenböck Johann Voglsam Josef Klement Karl Wolf Josef Kranjak Marie Wolfartsberger Hans Lebeda Alois Kirchner Hans Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferd. Häuslmayr. Als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 7 Uhr 45 Min. begrüsst die Erschienenen und teilt mit, dass die G.R. Meyer, Steinbrecher und Witzany entschuldigt sind. Als Protokollprüfer werden die G.R. Ecker und Fiala bestimmt. Weiters bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, dass im Landtage ein Antrag eingebracht wurde mit dem, eine Übernahme des Stadtgutes durch das Land zum Zwecke der Er-

richtung einer Molkereischule zu erreichen. Wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende ersucht auch den dem Gemeinderate vorgelegten Stadtkassa-Rechnungsabschluss per 1925 zur Kenntnis nehmen zu wollen. Schliesslich berichtet er noch, dass es der Zentralstelle für Fremdenverkehr gelungen ist, einen Vortrag über die Stadt Steyr im Radio zu erlangen. Dieser Vortrag wird am 9. Dezember 1926, 6 Uhr abends gehalten werden. Eine eingebrachte Interpellation des Inhaltes: Wenn man einem Berichte des hiesigen Amtsblattes der christlichsoz. Partei Steyrer - Zeitung vom 30. November 1926 Glauben schenken darf, hat der Führer der christlichsozialen Partei in Steyr, Herr Oberlandesgerichtsrat Dr. Steffelbauer, in einer Versammlung der Bundespensionisten berechtigte Kritik an der Regierung Ramek geübt, der er den Vorwurf machte, für die Zentralbank und die Postsparkassa ungezählte Milliarden an Steuergeldern hinausgeworfen zu haben. In Anlehnung an die wohlbegründete Kritik der sozialdemokratischen Partei im Nationalrate über die vorgekommenen Bankenskandale fand er die Behandlung der Altpensionisten und der Bundesangestellten seitens der christlichsozialen Regierung ganz besonders schmählich. Unter anderem wusste er zu konstatieren, dass Ramek sich zu der alle Beamten verletzenden Äusserung verleiten hat lassen, "Die Altruheständler sollen froh sein, wenn sie überhaupt eine Pension bekommen." Nach dieser vernichtenden Kritik der Politik der Christlichsoz. im Nationalrat ging der Herr Referent Steffelbauer dazu über, den Christlichsozialen im o.ö. Landtag gehörig den Kopf zu waschen. Er bezeichnete die vom Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schlegel ersonnene Steuer für allgemeine Landeszwecke als eine Kopf- und Gemeindesteuer, die dazu angetan sei, die Fami-

lienväter der Familienzulage für ihre Gattin zum grösstenteile wieder zu berauben. Diese unerbittliche Verurteilung christlichsozialer Regierungskunst durch den Führer der Christlichsozialen in der Stadt Steyr kann uns an sich nur erfreulich erscheinen, da sie das Urteil, das wir Sozialdemokraten über die christlichsoziale Regierungskunst längst gefällt haben, nur vollinhaltlich bestätigt. Was aber nicht unwidersprochen bleiben darf, ist die Bezeichnung des vom Landtag beschlossenen Beitrages für allgemeine Landeszwecke als Kopf- und Gemeindesteuer. Entweder handelt es sich hier um eine sachliche Unwissenheit des Steyrerführers der Christlichsozialen oder der Landtag selbst hat die Bevölkerung über das wahre Wesen der von ihm beschlossenen Steuer in Täuschung gehüllt. Ich richte daher an den Herrn Bürgermeister, an seinen Wahrheitssinn appelierend, die Frage: Ist der Beitrag für allgemeine Landeszwecke eine Kopf- und eine Gemeindesteuer oder eine Landessteuer? Beantwertet Bürgermeister Sichlrader wie folgt: Ich sehe es im allgemeinen nicht gerne, dass Zeitungsnotizen im Gemeinderate zum Gegenstand von Interpellationen gemacht werden. In diesem Falle möchte ich mich sachlich auf folgende Bemerkung beschränken: Der Beitrag für allgemeine Landeszwecke ist natürlich keine Kopfsteuer, die eine gleichmässige Einhebung der Abgabe pro Kopf voraussetzt. Die zitierte Steuer aber ist eine gestaffelte. Sie ist auch keine Gemeindesteuer, da der Gemeinde für ihre Zwecke von dieser Steuer auch nicht ein Groschen verbleibt, sondern die Steuer zur Gänze, wie der Titel des Landesgesetzes schon besagt, Landeszwecken zugeführt wird. Der Beitrag für allgemeine Landeszwecke war im ganzen Lande sehr häufig einer nicht immer sachkundigen Kritik

ausgesetzt. Aus solchem schiefen Urteil heraus hat diese Steuer den Spitznamen "Kopfsteuer" erhalten und ich vermute, dass Herr OLGR. Dr. Steffelbauer diesen Spitznamen auch in einem solchen Sinne gebracht hat. Er ersucht um Kenntnisnahme. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 2.) Grundtransaktion. Zl. 20391. Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachträglich den Verkauf der an Berger abgegebenen Grundparzelle an die I. allg. gemeinn. Wohnbaugenossenschaft r.G.m.b.G. Steyr. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Berufung gegen einen Auftrag wegen Maulkorbzwang. Zl. 21896. Der Berufung des Johann Weixlbaum gegen den Bescheid des Magistrates Steyr vom 3.August 1926, Zl. 9910/Pol. betreffend den Auftrag zur Maulkorbsperre seines Hundes wird aus den Gründen der Entscheidung der I.Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Kanalanschlussgebühren: Abänderung. Zl. 22008/26. Antrag: Der Gemeinderat genehmige in Abänderung des Beschlusses vom 13. November 1923, Zl. 21569, die vom Bauamte mit Bericht vom 29.Oktober 1926 vorgeschlagenen Kanalanschlussgebühren. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Maximaltarif für Autotaxi. Zl. 8072. Der Referent beantragt nach kurzer Erläuterung: Der Gemeinderat stimme dem Amtsantrag betreffend den Auto-

tarif für die Stadt Steyr zu. Ohne Debatte angenommen. Punkt 6.) Rauchfangkehrertarif. Zl. 23091. Der Referent berichtet über die stattgefundenen Verhandlungen darüber, bei denen Interessenten aus allen Kreisen herangezogen wurden und begründet den Antrag mit der Notwendigkeit zu verhindern, dass die Landesregierung abermals einen erhöhten provisorischen Tarif genehmigt. Mit der Annahme ist nicht gesagt, dass wirklich begründete Erhöhungen nicht zugestanden werden sollen. Der Gemeinderat beschliesse: das Ansuchen um Erhöhung der Kehrgebühr abzulehnen, da die Grundlagen nicht geeignet erscheinen, eine genaue Überprüfung zu gestatten. Der Gemeinderat stellt an die Landesregierung das Ersuchen, der Erhöhung die Genehmigung zu versagen. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Fridrich. Punkt 7.) Brunnenkostenbeiträge für 1926. Zl. 20574. Der Referent begründet den Antrag auf Festsetzung der Brunnenkostenbeiträge pro 1926 und erklärt, dass auf Wunsch der Finanzsektion eine Regelung der Brunnenkostenbeiträge für das heurige Jahr erfolgen werde. Der Gemeinderat beschliesse: Die Brunnenkostenbeiträge für die Stadtbrunnen werden pro 1926 in derselben Höhe festgesetzt, wie sie mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juni 1926 für das Jahr 1925 bestimmt wurden. G.R. Schlossgangl hält die derzeit bestehenden Gebühren reformbedürftig und wünscht deren Regelung. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen.

Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Punkt 8.) Rekurs gegen eine baupolizeiliche Entscheidung. Zl. 20675. Der Referent begründet kurz den im Finanz- und Rechtsausschuss besprochenen und genehmigten Antrag: Dem Rekurse der gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuser-Bau-Genossenschaft gegen Punkt 15 der Baubewilligung vom 5.Oktober 1926, Zl. 19211, wird keine Folge gegeben, weil der Stadtgemeinde Steyr eventuell Lasten aufgebürdet würden, welche sich mit der dermaligen finanziellen Lage nicht in Einklang bringen lassen. Ohne Debatte angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 9.) Erhöhung der Unterhaltsbeiträge. Zl. 2040/25 Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: die Sätze für Unterhaltsbeiträge sowie Erziehungsbeiträge mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Jänner 1927 mit S 5.--, S 10.--, S 15.-- und S 20.-- pro Monat festzusetzen. Die zwei letzten Sätze von S 15.-- und S 20.-- dürfen nur an jene Parteien bewilligt werden, bei denen es eine besondere Notlage erfordert und wo keine Angehörigen mehr vorhanden sind. Ohne Debatte angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: G.R. Kammerhofer. Punkt 10.) Strassenbenennung auf den Neulustgründen. Zl. 22007. Der Referent verliest den Antrag des Bauamtes auf Benennung neuer Strassenzüge und zwar: 1.) Neuluststrasse 2.) Gutenberggasse

3.) Volksstrasse 4.) Madelsedergasse 5.) Quergasse und bittet namens des Bau- und Verwaltungsausschusses um Annahme des Antrages. Ohne Debatte angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent: G.R. Baumgartner. 11.) Rekurse. Zl. 19169. Marie Fischer, Rekurs gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung betreffend Abweisung des Ansuchens um Nachsicht des Rückstandes per S 42.-- an Verpflegskostenbeitrag für die in der hiesigen Schutzanstalt untergebrachten Kinder Karl und Marie. Antrag: Dem Rekurse wolle mit Rücksicht auf die Dürftigkeit der Partei Folge gegeben werden, d.h. der Verpflegskostenrückstand per S 42.-- wolle nachgesehen werden. Ohne Debatte angenommen. Zl. 19097. Pottfay Simon und Anna, Rekurs gegen die Abweisung des Ansuchens um Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Antrag: Dem Rekurse wolle stattgegeben werden. Ohne Debatte angenommen. Zl. 19235. Rekurs des Josef Gutenthaller gegen die Abweisung sein es Ansuchens um ein Paar Lederschuhe. Antrag: Dem Rekurse wolle stattgegeben werden. Ohne Debatte angenommen. Zl. 19212. Schaufler Paula, Rekurs gegen einen Beschluß

der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurs gegen die Abweisung des Ansuchens um Erhöhung des Erziehungsbeitrages für die Kinder Johann und Josef Schaufler wolle keine Folge gegeben werden. Ohne Debatte angenommen. Zl. 19514. Karl Huber, Rekurs gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung betreffend Abweisung der Übernahme der Desinfektionskosten. Antrag: Dem Rekurse wolle keine Folge gegeben werden. Ohne Debatte angenommen. Punkt 12.) Zl. 21773. Nominierung eines Ersatzmannes in den Stadtschulrat. Derselbe Referent beantragt: An Stelle des für das ausgeschiedene Stadtschulratsmitglied Emanuel Januschka in den Stadtschulrat gewählte Ersatzmitglied Bgm. Stellv. Julius Russmann wolle als Ersatzmitglied des Stadtschulrates Gemeinderat Johann Radmoser bestellt werden. Ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) Ernennung von Fürsorgeräten. Zl. 90313. Referentin: G.R. Kisely. An Stelle des Fürsorgerates Fridrich wolle nach Vorschlag der sozialdemokratischen Partei Herr Robert Schmied, Gewerkschaftsbeamter, als Fürsorgerat für das Josef Lazareth gewählt werden. Zl. 19238. An Stelle der Fürsorgerätin Frau Josefine Auracher wolle nach Vorschlag der Wahlvereinigung Frau Marie Hingerl als Fürsorgerätin für den 11. Bezirk gewählt werden. Damit ist die öffentliche Sitzung erledigt und schliesst diese der Bürgermeister: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag, den 3.Dezember 1926. Punkt 1.) Errichtung einer Zentralgarage. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Zl. 21830/26. Der Referent beantragt die Annahme des im Finanzausschuss genehmigten Antrages und bittet um Annahme. Der Gemeinderat genehmige den vom Ersparungskomitee in der Sitzung vom 23.November 1926 beschlossenen Mietvertrag zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Austria Petroleum A.Ges. in Linz. Ohne Debatte angenommen. Den Vorsitz übernimmt mittlerweile Bgm. Stellv. Dedic und erteilt dem Referenten Bürgermeister Sichlrader das Wort zu Punkt 2.) Kreditoperation. Zl. 21618/20. Der Referent bespricht die schlechten finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und gibt bekannt, dass zur Erlangung billigerer Kredite zur Konvertierung der hochverzinslichen Darlehen Darlehen reichliche Bemühungen erfolgten. Mag. Dir. Dr. Häuslmayr habe nun von der Landeshypothekenanstalt in Linz die Zusage erhalten, bei günstigem Begebungskurs mit einer Verzinsung von ca. 9% einen neuen billigeren Kredit zu erlangen, der es ermöglichen würde, die hochverzinslichen Darlehen abzustossen, wodurch ca. 7.000 S pro Jahr an Zinsen erspart werden könnten. Er be-

antragt daher. Der Gemeinderat beschliesse: die Aufnahme eines Darlehens bis zum Betrage von S 300.000 (dreihunderttausend Schilling) zur Konvertierung hochverzinslicher Schulden bei der Kommunalkreditanstalt in Linz. Das Ersparungskomitee wird ermächtigt die endgiltigen Bedingungen festzulegen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 3.) Personalangelegenheiten. Referent: G.R. Saiber. Zl. 523/Präs. Der Referent beantragt: Der intern ausgeschriebene Posten des Leiters der Magistratsabteilung V wird dem derzeit provisorischen Leiter Ing.Treml gemäss § 37 D.O. verliehen. Aus diesem Anlasse wird dem Amtsleiter der Titel Bauamtsdirektor verliehen und ab 1. Jänner 1927 eine Beförderung in 8/IV/3 bewilligt. Nächste Vorrückung am 1. Jänner 1928. Dem Baurat Ing. Berndt wird in Anerkennung seiner bisherigen Tätigkeit der Titel Oberbaurat zuerkannt und ausserdem im Wege der freien Beförderung die laufende Vorrückung um 1 Jahr gekürzt, so dass statt am 1.Juli 1928 schon mit 1.Juli 1927 die nächste Vorrückung in 8/IV /2 eintritt. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck stellt unter Anerkennung der Verdienste des Ing. Treml den Gegenantrag, die ausgeschriebene Stelle dem Dienstälteren Ing. Berndt zu verleihen. Der Gegenantrag wird abgelehnt. Der Ausschussantrag angenommen. Die folgenden Anträge werden mit Zustimmung des Gemeinderates en bloc angenommen.

Zl. 338/Präs. Pausinger Franz, Hauptkassier, Versetzung in den dauernden Ruhestand. Der Gemeinderat beschliesse: die Versetzung des Hauptkassiers Franz Pausinger in den dauernden Ruhestand über sein Ansuchen ab 1. August 1926 zu bewilligen. Nach der Dienstordnung für Angestellte des Magistrates gebühren demselben nach Absolvierung von mehr als 32 Dienstjahren 100% seines zuletzt bezogenen Gehaltes. Dem Herrn Franz Pausinger ist für seine langjährige Tätigkeit der Dank und die Anerkennung auszusprechen. Zl. 435/Präs. Kriminalabteilung - Definitive Zuteilung. Der Gemeinderat beschliesse: die bisher der Kriminalabteilung provisorisch zugeteilten Sicherheitswachebeamten Girkinger, Benischek, Hofstetter und Jochinger ab 1. Jänner 1927 dauernd der Kriminalabteilung zur Dienstleistung zuzuweisen. Zl.439/Präs. Beförderung von 7 Wachebeamten zu Oberwachmänner. Der Gemeinderat beschliesse: den Wachebeamten Anton Geiger, Johann Zeitlhofer, Ludwig Radlberger, Leopold Austerhuber, Johann Schinko, Johann Kliment, Rudolf Deisl ab 1.Jänner 1927 den Titel Oberwachmann und das entsprechende Rangabzeichen zu bewilligen. Aus dieser Bewilligung sind jedoch besoldungsrechtliche Forderungen nicht abzuleiten.

Zl. 580/Präs. Rahofer Julius, dauernde Anstellung. Der Gemeinderat beschliesse: Der Magistratsbeamte Julius Rahofer wird mit 1. Jänner 1925 und mit finanzieller Wirksamkeit vom 1. Jänner 1927 dauernd angestellt. Auf Grund der ihm mit Dekret vom 19.November 1923 anzurechnenden Militärdienstzeit 5 J, 6 M, 6 T Kriegshalbjahre 2 J Gemeindedienst 15.3.21 - 31.12. 1926 5 J. 9 M,15 T 13 J, 3 M, 21 T ab Ausbildung 2 J. 11 J, 3 M , 21T rund 11 Jahre, 6 Monate. gelangt Rahofer mit 1. Jänner 1927 in die 4. Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, VII. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe. nächste Vorrückung am 1. Juli 1927. Zl. 235/Präs. Lehner Gustav, dauernde Anstellung. Der Magistratsbeamte Gustav Lehner wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1926 dauernd angestellt. Die Überreihung erfolgt mit dem gleichen Zeitpunkt in der 7. Verwendungsgruppe, VII. Dienstklasse, 2.Gehaltsstufe. Nächste Vorrückung am 1.Juli 1928. Zl. 362/Präs. Wania Gustav, Überführung. Der Magistratsbeamte Gustav Wania wird ab 1. Jänner 1927 nach der 7.Verwendungsgruppe überführt und gelangt ab diesem Zeitpunkt in die VI. Dienstklasse, 3.Gehaltsstufe. Nächste Vorrückung am 1. Jänner 1929. Zl. 526/Präs.

Stefan Pfaffeneder, Anrechnung von Dienstjahren. Der Gemeinderat beschliesse: dem Bezirksinspektor Pfaffeneder auf Grund der Verordnung vom 28. Juni 1926, B.G.Bl. N° 174, die Zeit von 6 Monaten in die Vorrückung anzurechnen, so dass er statt am 1. Juli 1927, schon am 1. Jänner 1927 die nächste Vorrückung erhält. Zl. 237/Präs/23. Der Gemeinderat beschliesse: den Magistratsbeamten Otto Streimelweger unter Anrechnung der Militärdienstleistung ab 1. Jänner 1927 in die VII. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe zu überführen. Nächste Vorrückung am 1. Jänner 1928. Die Anrechnung der Privatdienstzeit wird abgelehnt. Zl. 754/Präs/25. Gertrude Greisinger, definitive Anstellung. Der Gemeinderat beschliesse: der definitiven Anstellung des Frl. Gertrude Greisinger mit 1. Jänner 1926 zuzustimmen. An den derzeitigen Bezügen ändert sich durch das Definitivum nichts. Weiters wird entgegen dem Gemeinderatsbeschlusse vom 7. Juli 1924 für die Bemessung des Ruhegenusses die Vordienstzeit im Höchstausmass von vier Jahren angerechnet. Zl. 414/Präs. Plottner Max, Nachsicht der Folgen des Disziplinarerkenntnisses. Der Gemeinderat beschliesse: dem Ansuchen des Magistratsbeamten Max Plottner um Nachsicht der Folgen des Disziplinarerkenntnisses aus prinzipiellen Gründen keine Folge zu geben.

Zl. 525/Präs. Kramer Josef, Anrechnung von Vordienstzeit. Der Gemeinderat beschliesse: das Ansuchen des Oberwachmannes Josef Kramer um Einrechnung der Vordienstzeit als Krankenpfleger im Sinne der Verordnung vom 28. Juni 1926,B.G. Bl. N° 174 im Sinne des Amtsberichtes abzulehnen. Zl. 437/Präs. Moser Josef, Übernahme in den Stand der Sicherheitswache. Der Gemeinderat beschliesse: den bisherigen Gefangenhausgehilfen Josef Moser mit 1. Jänner 1927 in den Stand der Sicherheitswache zu übernehmen. Demnach gebührt dem Sicherheitswachebeamten Josef Moser ab 1. Jänner 1927 die Dienstzulage. Zl. 634/Präs/25. Leopoldine Wolfartsberger, Anrechnung von Vordienstzeit in die Vorrückung. Der Gemeinderat beschliesse: der Magistratsbeamtin Leopoldine Wolfartsberger ab 1. Jänner 1927 die Vordienstzeit im Ausmasse von 2 Jahren, 5 Monaten, 4 Tagen in die Vorrückung einzurechnen. Sie hat somit am 1.Jänner 1927 eine anrechenbare Dienstzeit von 9 J, 1 M 25 T ab Ausbildung 2 J 7 J 1 M 25 T rund 7 Jahre. und wird demnach ab 1. Jänner 1927 in die IV. Verwendungsgruppe, VIII. Dienstklasse, 1.Gehaltsstufe eingereiht. Nächste Vorrückung am 1. Jänner 1928. Zl. 544, 305/Präs. Brandl Friedrich, dauernde Anstellung. Der Gemeinderat beschliesse:

dem Schulwart Friedrich Brandl wird nach zurückgelegter Probedienstzeit mit 1. Juli 1926 und mit finanzieller Wirksamkeit ab 1. Jänner 1927 das Definitivum verliehen. Die finanzielle Wirksamkeit bezieht sich auf die Anrechnung der Dienstzeit. Unter Anrechnung der Vordienstzeit gemäss Verordnung vom 28. Juni 1926, B.G.Bl.Na. 174, hat Brandl mit 1. Jänner 1927 eine in die Vorrückung anrechenbare Dienstzeit von insgesamt 5 J, 8 M, 5 Tage ab Ausbildung 2 J 3 J, 8 M, 5 Tage rund 3 Jahre 6 Monate. Er gelangt somit mit 1. Jänner 1927 in die Verwendungsgruppe 3, Dienstklasse 9, 1. Gehaltsstufe; nächste Vorrückung am 1. Juli 1927. Zl. 594/Präs. Hinterreitner Johann, Anrechnung von Dienstjahren. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Gefangenhausinspektor Johann Hinterreitner wird gemäss Verordnung vom 28. Juni 1926, B.G.Bl. N° 174 die bisher nicht eingerechnete Dienstzeit von 4 Jahren, 3 Monaten, 15 Tagen in die Vorrückung ab 1. Jänner 1927 bewilligt. Die Dienstzeit beträgt mit 1. Jänner 1927 für die Vorrückung insgesamt 26 Jahre; nächste Vorrückung am 1. Jänner 1928. Zl. 31/Prås. Resch Wilhelm, freie Beförderung. Der Gemeinderat beschliesse: Der Magistratsbeamte Wilhelm Resch wird bei Ablehnung seines Gesuches um Einrechnung seiner Vordienstzeit im Wege der ausnahmsweisen freien Beförderung ab 1. Jänner 1927 in

VII. Dienstklasse, 1. Gehaltsstufe eingereiht. Nächste Vorrückung am 1. Jänner 1929. Zl. 553/Präs. Roithner Rudolf, Überführung. Der Gemeinderat beschliesse: Rudolf Roithner wird ab 1. Jänner 1927 in die 7. Verwendungsgruppe und auf Grund der horizontalen Überführung in die VI. Dienstklasse, 1. Gehaltsstufe eingereiht. Nächste Vorrückung am 1. Juli 1927. Zl. 579/Präs. Eder Franz, Verleihung des Titels KanzleiDirektor. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Magistratsbeamten Franz Eder den Titel Kanzlei-Direktor zu verleihen. Zl. 578/Präs. Kapinus Karl, Verleihung des Titels KanzleiDirektor. Der Gemeinderat beschliesse dem Magistratsbeamten Karl Kapinus den Titel Kanzlei-Direktor zu verleihen. Punkt 4.) Heimatsangelegenheiten. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Der Referent beantragt: Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Daspelgruber Franziska Polsterer Josef Unterhuemer Peter Kloiber Karl Dieminger Anton Dieminger Magdalena Baumgarthuber Josef

Polland Elise Blamauer August Breslmayr Franz List Heinrich Funkl Sebastian Hofstadter Joh. Grabner Rudolf Mayr August Gäbler Johann Höbling Johann Dirnberger Josef Mühleder Karl Maurer Josef Enzenhofer Frz. Hambeck Marie Kendlbacher Frz. Prinz Johann Gsöllpointner Roman Quirimayr Ferd. Wallner Josef Dirnberger Franz Sailer Katharina Daspelgruber Karl Kletzenbauer Frz. Abweisungen. Schüssleder Barbara Weissenlechner Anna Draxler Marie Minoth Anna Matzelsdorfer Johann Zusicherungen. Strasek Michael, Taxe S 100.-- Drexler Johann, Taxe S 40.-- Kozak Marie Taxe S 40.-- Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R.Fridrich. Sanierungsvorschläge für die Steyrer Werkstatten. Aufnahme eines Darlehens für diesen Zweck. Zl. 23090.Der Referent bringt nach kurzer Einleitung den vom Finanz- und Rechtsausschuss und vom Ersparungskomitee formulierten Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: die Aufnahme eines Kredites im Betrage von S 350.000 bei der Kommerz- und Diskontobank in Wien unter nachstehenden Modalitäten: 1.) Der Kredit ist für die Steyrer Werkstätten

L. Steininger & Co. bestimmt; die Gemeinde fungiert nur als Treuhänderin. 2.) Die Gemeinde ist bereit die Fabriksobjekte samt dem dazugehörigen Grund unter der Voraussetzung der Freilassung durch die o.ö. Landeshypothekenanstalt gegen einen angemessenen Preis in das Eigentum der Steyrer Werkstätten zu übertragen. 3.) Die Firma hat an die Gemeinde alle bisher gewährten Kredite samt Zinsen mit Ausnahme eines Betrages von S 60.000, der bis 31. Dezember 1927 unter den bisherigen Bedingungen zu tilgen ist, zurückzuzahlen. 4.) Ausserdem hat die Firma alle jene Darlehen zurückzuzahlen, für welche die Gemeinde Steyr die Haftung übernommen hat. 5.) Zur Durchführung der Detailbestimmungen insbesondere zur Festsetzung des Verkaufspreises wird das Ersparungskomitee ermächtigt. Der Referent fügt bei, dass die Gemeinde vor jedem Schaden geschützt erscheint und für sie keinerlei Haftung erwächst. G.R. Hofrat Dr. Furrer unterstützt den Antrag und wird dieser bei der Abstimmung einstimmig angenommen. Am Schlusse der Sitzung bringt der Vorsitzende den Mitgliedern des Gemeinderates die besten Wünsche für die Weihnachtsfeiertage und für Neujahr, da voraussichtlich im heurigen Jahre keine Sitzung des Gemeinderates mehr stattfinden dürfte, Bgm. Stellv. Dr. Messenböck bringt die Wünsche der Wahlvereinigung für den Bürgermeister und für die soz.- dem. Partei zum Ausdruck. Schluss der Sitzung8 h 45. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

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