Gemeinderatsprotokoll vom 3. Juli 1926

trag. Der Gemeinderat beschliesse: Der gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft r.G.m.b.H. Wien VIII., Josefstädterstrasse 81/83 wird die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken im beiläufigen Ausmasse von 13.000 m2 zum Zwecke der Errichtung von Kleinwohnhäusern unter der Vorausstezung zugesichert, dass die o. ö. Landeshypothekenanstalt die zur Löschung der Hypothekarlasten erforderliche Genehmigung erteilt, wobei bemerkt wird, dass die Anstalt bei ähnlichen Anlässen bereitwilligstes Entgegenkommen getätigt hat. Bedingungen: 1.) Die Gründe des Sportklub Vorwärts bleiben von der Verbauung ausgeschlossen. 2.) Die Bauprojekte auf den zugesicherten Baugründen müssen innerhalb 4 Jahren vollendet sein, widrigens die Gründe wieder in das Eigentum der Gemeinde zurückfallen. 3.) Alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern u. sonstigen Abgaben gehen zu Lasten der Genossenschaft. 4.) Die Kosten der für die zu erbauenden Wohnhäuser notwendigen Strassen-, Kanalisierungs- und Wasserleitungsarbeiten gehen zu Lasten der Genossenschaft. 5.) Etwaige Entschädigungen für Ablöse an derzeitige Besitzer von Schrebergärten gehen zu Lasten der Genossenschaft. Zusicherungen: 1.) Die Befreiung aller mit der Erteilung der Bau- und Benützungsbewilligung verbundenen Auslagen. 2.) Die Befreiung der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung an gerechnet.

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