gemeinde Steyr bereit erklärt, Aufbauten, Umbauten, Zubauten, Regulierungen, Verlegung von öffentlichen Wegen etc. auf diesem Platze nur dann vorzunehmen, wenn die Gemeinde Steyr für jeden einzelnen Fall ihre Zustimmung erteilt hat. Diese letzte Bedingung wird derart festgelegt, dass die beiden Kontrahenten Brief und Gegenbrief austauschen. Die nähere Festsetzung der einzelnen Bestimmungen bleibt dem Magistrats-Präsidium überlassen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Ermächtigung zu ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Zl. 13124. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Bürgermeister wird zur ex präsidio Erledigung dringender Angelegenheiten während der Gemeinderatsferien ermächtigt. Durch diese Ermächtigung wird der Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 1926, Zl. 5953 betreffend die Bestellung eines Ersparungskomitess nicht berührt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Subventionsansuchen der Frauengewerbeschule für 1926. Zl. 1932 Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Frauengewerbeschule der hiesigen sozialdemokratischen Frauenorganisation wird für das Jahr 1926 eine Geldbeihilfe von S 1.000 (eintausend Schilling) bewilligt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Beistellung von Baugründen zur Errichtung von Wohnhäusern. Zl. 13331. Der Referent G.R. Witzany begründet eingehend den im Finanzausschuss und im Ersparungskomitee angenommenen An-
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