Gemeinderatsprotokoll vom 3. Juli 1926

die Novellierung der Ankündigungsabgabe wird die Zustimmung erteilt. Ohne Debatte angenommen. Abänderung der Wasserleitungsanschlussgebühren. Punkt 6.) Zl. 13028. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: In Abänderung des Beschlusses vom 12. Mai 1924, Zl. 5317/24, werden die Gebühren betreffend Wasserleitung als Anschlussgebühren wie folgt festgesetzt: Für eine 13 m/m weite Leitung. S 5.— 20 m/m S 10.— 25 m/m S 15.— 30 m/m S 20.— 40 m/m S 25.— über 40 m/m S 30.— Die Gebühr für die Prüfung der Privatleitungen, die im obenzitierten Gemeinderatsbeschluss mit 6.-- Goldkronen festgesetzt wurde, wird wie folgt bestimmt: Prüfungsgebühr S 8.-- hievon sind dem intervenierenden Beamten des Bauamtes als Interventionsgebühr S 3.-- anzuweisen. Dieser Beschluss tritt mit 1. Juli 1926 in Kraft. Ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Genehmigung des Vertrages mit der Heeresverwaltung wegen des Sportplatzes. Zl. 12899. Der Gemeinderat beschliesse: Die Gemeinde Steyr erklärt sich bereit, dem Vertrage der zwischen dem österr. Bundesschatze (Bundesheeresverwaltung) einerseits und dem Sportklub "Vorwärts" in Steyr andererseits betreffend Sportplatz am Exerzierplatz bei der ehemaligen Jägerkaserne abgeschlossen werden soll, beizutreten, wenn der Sportklub "Vorwärts" sich in einer Separatvereinbarung zwischen ihm und der Stadt-

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