Gemeinderatsprotokoll vom 3. Juli 1926

30. Sitzung. Niederschrift über die 30. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 3. Juli 1926. Tagesordnung. 1.) Wahl des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Russmann. 2.) Wahl eines Mitgliedes in den Städtebund. 3.) Wahl in den Vorstand der E.W.G. 4.) Strassenbenennung. 5.) Novellierung der Ankündigungsabgabe. 6.) Abänderung der Wasserleitungsanschlussgebühren. 7.) Genehmigung des Vertrages mit der Heeresverwaltung wegen des Sportplatzes. 8.) Ermächtigung zu ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. 9.) Subventionsansuchen. Referent: G.R. Witzany. 10.) Beistellung von Baugründen zur Errichtung von Wohnhäusern. Anwesende: Vorsitzender: Bürgermeisterstellv. Karl Dedic, die Bürgermeisterstellvertreter: Dr. Messenböck, H. Russmann J. die Gemeinderäte: Fischer Karl Baumgartner Johann

Fiala Karl Furrer Ulrich Dr. Hafner Josef Fridrich Leopold Urban Josef Hiessmayr Franz Kisely Berta Januschka Emanuel Klement Karl Klaffenböck Johann Kranjak Marie Sichlrader Franz Lebeda Alois Lind Eduard Dosch Else Lischka Hans Radmoser Johann Meyer Anton Schlossgangl Leop. Saiber Alois Ecker Alois Schneeweiss Rudolf Dr. Tribrunner Franz Steinbrecher Leopold Witzany Johann Wolfartsberger Johann. Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Präs. Beamter Karl Kapinus. Der Vorsitzende begrüsst die Erschienenen, konstatier die Anwesenheit von 32 Mitgliedern des Gemeinderates somit gemäss § 23 des Gemeindestatutes die Beschlussfähigkeit zur Vornahme der Wahl des Bürgermeisters. Entschuldigt sind die G.R. Voglsam, Wolf und Molterer, ferner ist vom G.R. Scherak eine Zuschrift eingelangt, wonach dieser sein Mandat zurückgelegt hat. Für die nächste Gemeinderatssitzung wird an dessen Stelle der Listennächste eingeladen werden. Als Niederschriftsprüfer werden die G.R.Witzany und Wolfartsberger berufen. Punkt 1.) Wahl des Bürgermeisters. Zl. 311/Präs. Bgm. Stellv. Dedic übergibt nach Konstatierung der Beschlussfähigkeit zur Durchführung der Wahl gemäss

§ 23 des Gemeindestatutes den Vorsitz an das älteste Mitglied des Gemeinderates, Hofrat Dr. Furrer. G.R. Hofrat Dr. Furrer übernimmt den Vorsitz und bestimmt als Stimmenzähler die Gemeinderäte Klaffenböck und Fridrich. G.R. Hafner schlägt namens der Majorität den Gemeinderat Franz Sichlrader vor. Namens der Minorität gibt Bgm. Stellv. Dr. Messenböck folgende Erklärung ab: Geehrter Gemeinderat! Namens der Wahlvereinigung habe ich die Ehre zu erklären, dass wir der von der sozialdemokratischen Partei vorgeschlagenen Kandidatur des Herrn Gemeinderates Sichlrader als Bürgermeister der Stadt Steyr nicht zustimmen werden. Wir sehen uns zu diesem Verhalten in erster Linie deswegen genötigt, weil wir gerade bei der heutigen ausserordentlich schwierigen Lage unserer Stadt in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht begreiflicherweise gerne einen Mann an der Spitze unseres Gemeinwesens gesehen hätten, der schon Erfahrungen auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung besitzt, längere Zeit in einer solchen verantwortlichen Stellung tätig war und mit Regierungsstellen, Behörden und Vertretern anderer politischer Parteien so zu verkehren gewohnt ist, wie es das Interesse und das Ansehen einer autonomen Stadt erfordern. Es muss daher der Mehrheitspartei, welche diese Kandidatur beschlossen hat, die Verantwortung überlassen bleiben. Wenn wir auch nicht in der Lage sind, für den Kandidaten der sozialdemokratischen Partei zu stimmen, so bedeutet dies weder ein Misstrauen an sich noch eine Interessenlosigkeit, da es auch der Minderheitspartei nicht gleichgiltig sein kann unter welchem Bürgermeister gemein-

same Arbeit zum kulturellen Aufstiege und wirtschaftlichen Wiederaufbau dieser Stadt geleistet werden soll. Wir wollen daher die Taten und die Geschäftsführung des Herrn Bürgermeisters abwarten und darnach unser weiteres Verhalten einrichten. Im Interesse unserer Stadt geben wir der Hoffnung Ausdruck, dass es dem neuen Herrn Bürgermeister gelingen werde, die Geschicke der Stadt Steyr zum Besseren zu lenken. Vor allem erwarten wir, der von der Mehrheit gewählte Bürgermeister möge sich ständig vor Augen halten, dass er die berechtigten Interessen aller Stände zu wahren, die Freiheit aller Bewohner anzuerkennen und mit entschlossener Objektivität zu schützen hat, insbesonders auf religiösem Gebiete, denn diese Anerkennung und dieser Schutz sind der untrügliche Gradmesser des Kulturniveaus einer Gemeinde und die Grundbedingung kulturellen Aufstieges. Wir betrachten es aber auch als eine der wichtigsten Aufgaben des Herrn Bürgermeisters, zwischen den verschiedenen Ansprüchen ausgleichend zu wirken, denn ohne ein halbwegs vertrauensvolles Zusammenarbeiten aller Stände können wir uns eine Gesundung unseres Gemeinwesens nicht vorstellen. Die Belange der Arbeiterschaft, aus deren Reihen das neue Stadtoberhaupt genommen werden soll, dürfen gewiss nicht vernachlässigt werden; wir wünschen ebenso wie die Mehrheit, dass der Arbeiterstand wirtschaftlich wieder gestärkt und in seinen gesetzlichen Rechten nicht geschädigt werde; dabei erwarten wir, dass der neue Herr Bürgermeister den nicht sozialistisch gesinnten Arbeitern ebenso entgegenkomme, wie seinen engeren Gesinnungsgenossen und dass er jederzeit ihr Recht auf Arbeit und Freiheit der Gesinnung anerkenne und schütze. Wir hegen ferner die zuversichtliche Erwartung, der neue Herr Bürgermeister, der bisher nur für sozialdemokratische Parteigenossen tätig war, werde nicht ausseracht

lassen, dass ein Grossteil der Geschäftskreise, der Landwirtschaft und der Hausbesitzer unter den drückenden, wirtschaftlichen Nachwirkungen eines verlorenen Krieges vielfach um die Existenz ringt, dass eine für Handels- und Gewerbetreibende, für Haus- und Landwirtschaftsbesitzer vernichtende Belastung vermieden und vielmehr alles getan werde, um durch Sparsamkeit auf allen Gebieten aus der gegenwärtig schwierigen Lage herauszukommen, wobei doch nicht des grossen Wohnungselendes, des traurigen Loses der Arbeitslosen, der Stadtarmen und Kleinrentner vergessen werden darf. Wir haben bis jetzt gemeinsam gearbeitet und sind im Interesse des Allgemeinwohles auch ferner hiezu bereit, solange uns dies nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird; denn das Verhalten des Bürgermeisters bestimmt das Verhalten der Minderheit. Gemeinderat Meyer erklärt, dass er trotz verschiedener Differenzen in der letzten Zeit dennoch seiner Pflicht nachgekommen sei, sich an der Bürgermeisterwahl zu beteiligen. Gemeinderat Fiala erklärt namens der kommunistischen Partei, dass er für den von der sozialdemokratischen Partei vorgeschlagenen Kandidaten stimmen werde und von ihm verlange, dass er das Gemeinwohl und vor allem das Interesse des Proletariates vertrete. Gemeinderat Ecker erklärt namens der nationalsozialistischen Partei, dass er vom politischen Standpunkte gegen die Wahl nichts einzuwenden habe, dass er jedoch aus wirtschaftlichen Gründen der Wahl nicht zutimmen werde und daher einen leeren Stimmzettel abgeben werde. Der durchgeführte Wahlgang ergibt folgendes Resultat:

Abgegebene Stimmen: 32 Sichlrader: 21 Leer 11 Der Vorsitzende frägt den neugewählten Bürgermeister, ob er die Wahl annimmt, was dieser mit folgender Erklärung beantwortet: Sehr geehrte Frauen u. Herren! Ich erkläre, dass ich die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Steyr annehme. Ich bin mir vollkommen bewusst, dass ich in schwerer Stunde ein schweres Amt übernehme. Es ist wohl nicht notwendig, die Situation dieser Stadt des näheren zu schildern, sie findet ihren Ausdruck am besten in den Massnahmen, die der Gemeinderat in der letzten Zeit aus eigener Initiative beschlossen hat. Noch sind keine Bedeckungsvorschläge für das laufende Verwaltungsjahr erstellt, obschon die erste Hälfte des Jahres vorüber ist. Da aber die Stadtfinanzen nicht allein von dem Willen der Stadtvertretung oder etwa der Mehrheitspartei bestimmt werden, ja in viel grösserem Masse von der Bundes- und Landesgesetzgebung, so werden die mit diesen Faktoren zum Teil bereits begonnenen Verhandlungen aufgenommen, bezw. fortgesetzt werden müssen, um das Schicksal dieser eigenartigen Stadt endlich zu klären. Ich hoffe, dass ich bei allen kompetenten Stellen das notwendige Verständnis finden werde, denn unter dieser ersten Voraussetzung ist die Führung der Geschäfte von Steyr überhaupt möglich. Ich möchte bei diesem Anlasse ausdrücklich feststellen, dass eine weitere besondere Belastung der Bevölkerung von Steyr ohne Unterschied der Klasse schlechtweg unmöglich erscheint. Das Problem, das jede verantwortliche Stadtvertretung von Steyr zu lösen hat, besteht aber nicht etwa nur

darin, Erfordernis und Bedeckung ins Gleichgewicht zu bringen, sondern vor allem darin, die Grundlagen für die Entwicklung einer kulturell weit rückständigen Stadt zu schaffen. Ob es gelingen wird, diese Wege zu finden, kann heute, insbesondere unter den gegebenen Finanzverhältnissen niemand sagen. Ich muss aber mit allem Nachdrucke betonen, daß das Verwalten einer Stadt nicht bloss die Vorlage eines buchhalterisch einwandfreien Voranschlages sein kann, sondern im Schaffen jener Güter besteht, die die stets wachsenden Bedürfnisse der städt. Bevölkerung auf sozialem und kulturellem Gebiete zu befriedigen geeignet sind. Ich möchte nur der Hoffnung Ausdruck geben, dass uns die Wege zu einer solchen Aufbauarbeit nicht etwa schliesslich aus Gründen verwehrt sein werden, deren Beseitigung nicht in der Macht der verantwortlichen Vertreter dieser Stadt liegen. Mit diesen wenigen Worten glaube ich die Schwierigkeit der mir übertragenen Aufgabe hinreichend angedeutet zu haben. Es ist aber selbstverständlich, dass die Kräfte eines Menschen nicht ausreichen, solche Aufgaben zu erfüllen, es bedarf der Mitarbeit aller vom Vertrauen der Bevölkerung getragenen Personen. Deshalb lade ich den gesamten Gemeinderat mit aller Aufrichtigkeit ein, mich in der Erfüllung meiner Aufgaben voll und ganz zu unterstützen. Ich bitte alle Frauen und Herren, mir jenes Vertrauen zu schenken, das sie meinem verstorbenen Freunde, dessen Arbeitskraft und Erfahrung uns leider nicht mehr zur Seite steht, entgegengebracht haben und in dessen Geiste ich die Geschäfte zu verwalten gedenke. Damit habe ich bereits zum Ausdrucke gebracht, dass ich mein Amt objektiv, getragen von der Verantwortlichkeit, die die Gesetzgebung eines demokratisch verwalteten Gemeinwesens verlangt,

ausüben werde, wenngleich ich nie vergessen werde, dass mich die sozialdemokratisch gesinnte Bevölkerung dieser Stadt zum Bürgermeister berufen hat. Ich lade ferner zur besonderen Mitarbeit die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung ein, die in mir stets einen gerechten und sozial denkenden Vorgesetzten finden werden. Als Mann der Arbeit bin ich gewohnt, die Arbeit hoch zu achten. Ich will diesen Anlass nicht vorübergehen lassen, ohne auch an die Einsicht der gesamten Bevölkerung von Steyr zu appellieren. Ich weiss, dass der den Verwaltungsgeschäften einer Gebietskörperschaft Fernestehende gar oft aus Unkenntnis der Dinge ein ungerechtes und voreiliges Urteil fällt. Die Bevölkerung kann aber überzeugt sein, dass ihre Vertrauensmänner sicherlich stets das Beste wollen, wenn ihnen auch oft die Kräfte fehlen, es zu erreichen. Damit glaube ich, meine sehr geehrten Herren und Frauen, alles gesagt zu haben, was ich in dieser feierlichen Stunde auf dem Herzen habe. Ich wiederhole, ich werde meine ganzen Kräfte dem Dienste dieser Stadt widmen, und erwarte die Unterstützung aller Gutgesinnten. Beifall! G.R. Hofrat Dr. Furrer erklärt somit den Wahlgang für abgeschlossen, und übergibt den Vorsitz an Bürgermeister-Stellvertreter Dedic. Der Vorsitzende beglückwuenscht den neugewählten Bürgermeister und G.R. Hafner spricht namens des Gemeinderates dem Hofrat G.R. Dr. Furrer für seine Mühewaltung im Vorsitze den Dank aus. G.R. Meyer meldet sich zu einer Erklärung zur Bürgermeisterwahl zum Wort, was aber Bgm. Stellv. Dedic mit Rücksicht auf die abgeschlossene Wahlhandlung verweigert, worauf sich G.R. Meyer aus der Sitzung entfernt.

Es wird sohin zur übrigen Tagesordnung geschritten. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent B.St. Russmann. Punkt 2.) Wahl eines Mitgliedes in den Städtebund. Zl. 12051/26. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: In den grossen Ausschuss des deutschösterr. Städtebundes wird als Mitglied Bürgermeister Sichlrader und als dessen Stellvertreter B.St. Russmann entsendet. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Wahl in den Vorstand der E.W.G. Zl. 193/Präs. Antrag: An Stelle des verstorbenen Bürgermeister Josef Wokral wird in den Vorstand der Elektrizitätswerke G.R. Franz Sichlrader gewählt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Strassenbenennung. Zl. 9575. Der Gemeinderat beschließe: Im Sinne des Ansuchens der Sektion Ennsleite der sozialdemokratischen Partei ist die bisherige Ennsleitenstrasse in Josef Wokralstrasse umzubenennen. Die Kosten per S 160.-- werden im Sinne des Beschlusses des Ersparungskomitees genehmigt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Novellierung der Ankündigungsabgabe. Zl. 10832. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Amtsantrage betreffend

die Novellierung der Ankündigungsabgabe wird die Zustimmung erteilt. Ohne Debatte angenommen. Abänderung der Wasserleitungsanschlussgebühren. Punkt 6.) Zl. 13028. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: In Abänderung des Beschlusses vom 12. Mai 1924, Zl. 5317/24, werden die Gebühren betreffend Wasserleitung als Anschlussgebühren wie folgt festgesetzt: Für eine 13 m/m weite Leitung. S 5.— 20 m/m S 10.— 25 m/m S 15.— 30 m/m S 20.— 40 m/m S 25.— über 40 m/m S 30.— Die Gebühr für die Prüfung der Privatleitungen, die im obenzitierten Gemeinderatsbeschluss mit 6.-- Goldkronen festgesetzt wurde, wird wie folgt bestimmt: Prüfungsgebühr S 8.-- hievon sind dem intervenierenden Beamten des Bauamtes als Interventionsgebühr S 3.-- anzuweisen. Dieser Beschluss tritt mit 1. Juli 1926 in Kraft. Ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Genehmigung des Vertrages mit der Heeresverwaltung wegen des Sportplatzes. Zl. 12899. Der Gemeinderat beschliesse: Die Gemeinde Steyr erklärt sich bereit, dem Vertrage der zwischen dem österr. Bundesschatze (Bundesheeresverwaltung) einerseits und dem Sportklub "Vorwärts" in Steyr andererseits betreffend Sportplatz am Exerzierplatz bei der ehemaligen Jägerkaserne abgeschlossen werden soll, beizutreten, wenn der Sportklub "Vorwärts" sich in einer Separatvereinbarung zwischen ihm und der Stadt-

gemeinde Steyr bereit erklärt, Aufbauten, Umbauten, Zubauten, Regulierungen, Verlegung von öffentlichen Wegen etc. auf diesem Platze nur dann vorzunehmen, wenn die Gemeinde Steyr für jeden einzelnen Fall ihre Zustimmung erteilt hat. Diese letzte Bedingung wird derart festgelegt, dass die beiden Kontrahenten Brief und Gegenbrief austauschen. Die nähere Festsetzung der einzelnen Bestimmungen bleibt dem Magistrats-Präsidium überlassen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Ermächtigung zu ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Zl. 13124. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Bürgermeister wird zur ex präsidio Erledigung dringender Angelegenheiten während der Gemeinderatsferien ermächtigt. Durch diese Ermächtigung wird der Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 1926, Zl. 5953 betreffend die Bestellung eines Ersparungskomitess nicht berührt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Subventionsansuchen der Frauengewerbeschule für 1926. Zl. 1932 Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Frauengewerbeschule der hiesigen sozialdemokratischen Frauenorganisation wird für das Jahr 1926 eine Geldbeihilfe von S 1.000 (eintausend Schilling) bewilligt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Beistellung von Baugründen zur Errichtung von Wohnhäusern. Zl. 13331. Der Referent G.R. Witzany begründet eingehend den im Finanzausschuss und im Ersparungskomitee angenommenen An-

trag. Der Gemeinderat beschliesse: Der gemeinnützigen Ein- und Mehrfamilienhäuser-Baugenossenschaft r.G.m.b.H. Wien VIII., Josefstädterstrasse 81/83 wird die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken im beiläufigen Ausmasse von 13.000 m2 zum Zwecke der Errichtung von Kleinwohnhäusern unter der Vorausstezung zugesichert, dass die o. ö. Landeshypothekenanstalt die zur Löschung der Hypothekarlasten erforderliche Genehmigung erteilt, wobei bemerkt wird, dass die Anstalt bei ähnlichen Anlässen bereitwilligstes Entgegenkommen getätigt hat. Bedingungen: 1.) Die Gründe des Sportklub Vorwärts bleiben von der Verbauung ausgeschlossen. 2.) Die Bauprojekte auf den zugesicherten Baugründen müssen innerhalb 4 Jahren vollendet sein, widrigens die Gründe wieder in das Eigentum der Gemeinde zurückfallen. 3.) Alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern u. sonstigen Abgaben gehen zu Lasten der Genossenschaft. 4.) Die Kosten der für die zu erbauenden Wohnhäuser notwendigen Strassen-, Kanalisierungs- und Wasserleitungsarbeiten gehen zu Lasten der Genossenschaft. 5.) Etwaige Entschädigungen für Ablöse an derzeitige Besitzer von Schrebergärten gehen zu Lasten der Genossenschaft. Zusicherungen: 1.) Die Befreiung aller mit der Erteilung der Bau- und Benützungsbewilligung verbundenen Auslagen. 2.) Die Befreiung der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung an gerechnet.

Der Gemeinderat spricht den Wunsch aus, dass die Bauten an ein einheimisches Unternehmen vergeben werden. Zur genauen Festsetzung der zu überlassenden Baugründe wird das Ersparungskomitee ermächtigt. Mit der Durchführung der Intabulierung des Vertrages wird unter einem Herr Rechtsanwalt Dr. Rud. Schneeweiß betraut. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck begrüsst mit Rücksicht auf das Wohnungselend in Steyr den Antrag und erklärt namens der Wahlvereinigung für den Antrag zu stimmen. G.R. Ecker schliesst sich den Ausführungen an und G.R. Fiala erklärt ebenfalls sich dem Antrag anzuschliessen, mit dem Wunsche auf Berücksichtigung der Wohnungslosen. Der Antrag wird sodann angenommen. Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erschöpft. Der Vorsitzende gibt noch bekannt, dass die Angelobung des neugewählten Bürgermeisters am Montag, den 5. Juli 1926 beim Landeshauptmann in Linz stattfindet. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer.

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 3. Juli 1926. Referent: Bgm. Stv. Russmann. Punkt 1.) Garantieleistung der Gemeinde bei der Firma Reisser & Reder. Zl. 7127/26. Der Referent stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses nach kurzer Erläuterung folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr als Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft Ing. Reisser & Reder, Rechenmaschinenfabrik in St.Ulrich bei Steyr (Neuschönau) übernimmt im perzentuellen Verhältnis zu ihrer bereits geleisteten Kommanditeinlage per 30.000 S (dreissigtausend Schilling) die Haftung für ein von der Firma aufzunehmendes Darlehen per S 60.000 (sechzigtausend Schilling), wenn die Kommanditisten Rudolf Haslinger, Kaufmann in Steyr und Watzek Rudolf, Kaufmann in Wien I., sich bereit erklären, den auf sie entfallenden Anteil der Haftung zu übernehmen und wenn Herr Rudolf Haslinger mit der gesamten Finanzgebarung der Gesellschaft betraut wird. Die quotenmässigen Anteile der Haftung stellen sich wie folgt: Herr Watzek Rudolf, Kaufmann in Wien für 30.000 S „ Haslinger Rud. Kaufmann in Steyr für 15.000 S die Stadtgemeinde Steyr für 15.000 S Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 2.) Ermächtigung zu finanziellen Transaktionen für die Gemeindeunternehmungen während der Gemeinderatsferien. Zl. 319/Präs. Der Gemeinderat beschliesse:

Zu etwaigen während der Dauer der Gemeinderatsferien notwendigen finanziellen Transaktionen und Abschlüssen aller Art im Interesse der Gemeinde - Unternehmungen wird das Ersparungskomitee ermächtigt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Personalangelegenheiten. a) Referent G.R. Saiber. Zl. 271/Präs. Dem Ansuchen des Herrn Leopold Tölg um weitere Beurlaubung gegen Karrenz der Gebühren wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf die Dauer eines Jahres bis zum 1. Juli 1927 zugestimmt. b) Zl. 301/Präs. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Bauamtsdirektor Ing. R. Minarzik; Versetzung in den dauernden Ruhestand. Antrag: Dem Ansuchen des Ing. R. Minarzik um Versetzung in den dauernden Ruhestand mit 1. August 1926 wird provisorisch zugestimmt, jedoch behält sich der Gemeinderat vor, seinen Beschluss vom 7. Juli 1924, womit die Dienstzeit mit 1. Jän. 1924 mit 14 Jahre, 10 Monate, 22 Tage für den Pensionsbezug errechnet wurde, abzuändern und eventuell eine geringere Dienstzeit zu beschliessen. Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Heimatsangelegenheiten. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Georg Gwinner, Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. April 1919. Pock Karl, Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Jänner 1925 Michael Funk, Aufnahme i.d. Heimatsverband. Die Anträge werden genehmigt.

Es gelangt sodann mit Zustimmung des Gemeinderates noch ein Punkt Punkt 5.) Zollhaftungserklärung für die Firma Steyrer Industrie- u.Handelsgesellschaft zur Behandlung. Zl. 13715. Der Referent G.R. Schneeweiss beantragt die von der Steyrer Industrie und Handelsgesellschaft begehrte Zollhaftung wird unter der Bedingung übernommen, dass die Sanierung des Unternehmens nachgewiesen wird. Schluss der Sitzung 19 Uhr 15 min. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

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