Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juni 1926

sicherheitspolizeiliche Vorschrift zu erlassen und ersucht um Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat beschliesse, dass die von der Magistratsabteilung III ausgearbeitete Kundmachung betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Vorschriften für das Bootfahren im Stadtgebiete Steyr bis auf den § 4 genehmigt wird. Angenommen. Punkt 14.) Firma Josef Huber A.G.; Vertragserfüllung. Zl. 13821. Der Referent G.R. Schneeweiss stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: Die in Punkt 5 des Bestandvertrages vom 13.November 1922 vorgesehene Frist zur Erbauung eines Stockwerkes wird auf weitere 5 Jahre, das ist also bis 1. September 1931 unter Aufrechthaltung aller in diesem Vertragspunkte vorgesehenen Rechte und Pflichten verlängert. Angenommen. Punkt 15.) Hochhaltinger Karl, Benützung öffentlichen Grundes. Wird zurückgestellt. Punkt 16.) Landa Rudolf, Benützung von Gemeindegrund. Zl. 7101. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen des Herrn Rudolf Landa auf Überlassung eines Grundteiles im Ausmasse von höchstens 100 m2 bei der Schraderrealität wird unter der Bedingung stattgegeben, dass a) derselbe verpflichtet ist, über jeweiliges Verlangen der Stadtgemeinde Steyr das von ihm aufzubauende Geschäftslokal auf eigene Kosten zu entfernen bezw. die Stadtgemeinde Steyr berechtigt ist, jederzeit dieses Lokal auf

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