Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juni 1926

sie angehören und auch weil die Zustimmung eine Verletzung der Gefühle der katholischen Bevölkerung bedeuten würde. Der Referent bittet um Annahme seines Antrages. Mit allen gegen 7 Stimmen angenommen. Punkt 2.) Berger Fritz; Grundankauf. Zl. 11200. Antrag des Referenten V.B. Russmann: Der Gemeinderat beschliesse den Verkauf der Grundparzelle N° 369, K.G. Steyr, E.Zl. 606 im Ausmasse von 765 m2 an Herrn Fritz Berger zum Zwecke der Erbauung eines einstöckigen Wohngebäudes unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Verkaufspreis beträgt pro m2 S 2.-- und ist nach Rechtskraft des Kaufvertrages fällig. 2.) Das Wohngebäude ist bis längstens 1. Dezember 1927 beziehbar fertigzustellen; sollte eine Verbauung in dieser Zeit nicht erfolgen, so ist die Gemeinde berechtigt, das Grundstück um denselben Preis zurückzukaufen, wobei der Verkäufer sämtliche Kosten und Gebühren des Rückkaufes zu tragen hat. 3.) Die Finanzierungsmöglichkeit des Baues ist in einwandfreier Form nachzuweisen. 4.) Der Gemeinderat behält sich, abgesehen von der baupolizeilichen Bewilligung, die besondere Genehmigung der Baupläne vor. Zu diesem Zwecke sind die Baupläne unverzüglich dem Magistratspräsidium vorzulegen. Das GemeinderatsPräsidium wird unter einem ermächtigt, über die Genehmigung in dieser Hinsicht zu entscheiden. 5.) In dem Hause darf kein öffentlicher Geschäftsladen errichtet werden. 6.) Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben aller Art gehen zu Lasten des Käufers.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2