Der Gemeinderat beschliesse: I. Den Verkauf von 3200 m2 aus der städt. Grundparzelle Na 1223 / 2,E.Zl. 1297 an den Verein "Die Flamme" zur Errichtung eines Urnenhaines unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Verkaufspreis beträgt pro m2 S 2.-- ( zwei Schilling) und ist nach Rechtskraft des Kaufvertrages fällig. 2.) Die Anlage des Urnenhaines ist innerhalb von 5 Jahren zu beginnen. Sollte innerhalb dieser Zeit die Anlage nicht begonnen werden, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grundstücke um denselben Preis zurückzukaufen, wobei der Verein sämtliche Kosten und Gebühren des Rückkaufes zu tragen hat. 3.) Etwaige Entschädigungen für Ablösung an die derzeitigen Besitzer der Schrebergärten gehen zu Lasten des Vereines. 4.) Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Käuferin. 5.) Die mit dem Anschlusse der Wasserleitung und Kanalisation verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Vereines. II. Die Einräumung des Vorkaufsrechtes auf ein weiteres Ausmass von beiläufig 3000 m2 derselben Grundparzelle im Anschlusse an den käuflich erworbenen Teil der Grundparzelle. Auch für diese Transaktion gelten die Bestimmungen des Punktes 4 I. Dr. Messenböck bemerkt, dass die Minorität diesem Antrage nicht zustimmen könne, nicht aus Pietätlosigkeit, sondern bezeichnet die Stellungnahme als einen Akt der primitivsten Pflichterfüllung gegenüber der Kirche, der
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