Zl. 24607/25. Rekurs der Leopoldine Hajek gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse der Leopoldine Hajek gegen einen Beschluss der Fürsorgerätversammlung kann keine Folge gegeben werden, da die Rekurswerberin zugestandenermassen ein Einkommen hat, ausserdem deren Mutter als Hausbesitzerin in der Lage ist, für ihre Tochter zu sorgen. Zl. 3224/26. Rekurs der Rosina Bräuml gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse der Rosina Bräuml gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung kann aus den Gründen der ersten Entscheidung keine Folge gegeben werden. Zl. 3124. Rekurs der Direktion des Waisenhauses St. Anna gegen einen Beschluss der Fürsorgerateversammlung. in Sachen Beckmann Karl und Adolf. Antrag: Dem Rekurse der Direktion des Waisenhauses St. Anna in Steyr gegen eine Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung kann aus den Gründen des Beschlusses, welche in dem Rekurse keine Widerlegung fanden, keine Folge gegeben werden. Zl. 7375. Marktgemeinde Taxenbach, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung in Sachen Rudolf Fendt. Antrag: Der von der Gemeinde Taxenbach eingebrachte Rekurs wird aus den Gründen der Ablehnung der Fürsorgeräteversammlung abgewiesen. Zl. 11072. Rekurs des Josef Puchmayr gegen die Abweisung der Fürsorgeräteversammlung betreffend eines monatl. Erziehungsbeitrages. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung eingebrachte Rekurs wird abgewiesen.
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