29. Sitzung. Protokoll über die 29. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 11. Juni 1926. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Aufstellung einer Kohlenhütte. Einspruch der Anrainer. 3.) Eisenprobst Viktoria, Übernahme von Instandhaltungskosten. 4.) Neuwahl eines Mitgliedes in den Sparkassaausschuss. 5.) Wahl eines Mitgliedes in den Vorstand der Elektrizitäts¬ werke. 6.) Ermässigung der Lustbarkeitsabgabe für die Lichtspiel¬ theater. 7.) Überlassung von Gründen für die Arbeiterbaugenossenschaft. 8.) Ansuchen um Baubegünstigungen der allgemeinen Wohnungs¬ fürsorgegenossenschaft. 9.) Pfingstmann Franz, Rekurs gegen eine baupolizeiliche Verfügung. 10.) Novellierung der Ankündigungsabgabe. Referent: G.R. Tribrunner. 11.) Brunnenkostenbeiträge pro 1925 12.) Vertrauenspersonen für das Gerichtsgefängnis. Referent: G.R. Januschka. 13.) Sicherheitspolizeiliche Vorschriften für den Bootsver¬ kehr im Stadtgebiete Steyr. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 14.) Firma Josef Huber A.G. Vertragserfüllung. 15.) Hochhaltinger Karl, Benützung von öffentl. Grund.
16.) Landa Rudolf, Benützung von Gemeindegrund. Referent: G.R. Schlossgangl. 17.) Wasserzufuhr ins städtische Versorgungshaus. Fürsorge-Ausschuss. Referent: G.R. Baumgartner. 18.) Bericht des städt. Museums. 19.) Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmannes in den Landesfortbildungsschulrat und Wahl eines Mitgliedes in den Schulausschuss der gewerblichen Fortbildungs- schule. Referent: G.R. Lischka. 20.) Armenrekurse. 21.) Neubestellung von Fürsorgeräten. Referent: G.R. Lebeda. 22.) städt. Handelsschule; Einführung des englischen Sprachunterrichtes. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: V.B. Dr. Messenböck. 23.) Teilregulierungsplan am Volksplatze. Nachtrag zur Tagesordnung. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: G.R. Witzany. 1.) Feuerbestattungsverein Flamme - Grundankauf. Referent: V.B. Russmann. 2.) Berger Fritz - Grundankauf. 3.) Festsetzung der Benützungsgebühren für die Leichenhallen Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 4.) Rathmayr Josef und Zäzilia; Grundankauf. 5.) Schwarze Brücken-Instandhaltung. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender: Bürgermeisterstellvertr. Karl Dedic. die Vizebürgermeister: Dr. Hubert Messenböck und Direktor
Julius Russmann, die Gemeinderäte: Wolf Josef, Baumgartner Johann Voglsam Johann Fischer Karl Furrer Ulrich Dr. Fiala Karl Fridrich Leopold Hafner Josef Urban Josef Januschka Emanuel Kisely Berta Klaffenböck Johann Klement Karl Witzany Hans Sichlrader Franz Kletzmayr Hermann Kranjak Marie Lind Eduard Dosch Else Lischka Hans Saiber Alois Radmoser Johann Scherak Franz Schlossgangl. Leop. Schneeweiss Rud. Dr. Ecker Alois Tribrunner Franz Wolfartsberger Joh. Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Marie Hellein. V.B. Dedic eröffnet um 1/2 8 Uhr abends die Sitzung, welche er für beschlussfähig erklärt. Als entschuldigt abwesend werden die G.R. Lebeda, Hiessmayr, Molterer, Mayr und Steinbrecher gemeldet. Als Niederschriftsprüfer für die heutige Sitzung fungieren die G.R. Urban Josef und Tribrunner Franz. Der Vorsitzende macht Mitteilung, dass Markus Ruckerbauer seine Gemeinderatsstelle niedergelegt hat und an seine Stelle Leopold Fridrich tritt. Für den verstorbenen Bürgermeister Josef Wokral übernimmt Franz Sichlrader das Gemeinderatsmandat. Die neuen Gemeinderäte leisten die Angelobung. Im Einvernehmen mit der Partei werden entsendet: Ersparungskomitee: Franz Sichlrader
Finanzausschuss: An Stelle Fischer G. R. Fridrich Verwaltungsausschuss: An Stelle Ruckerbauer G.R. Fischer Stadtgutkomitee: An Stelle Ruckerbauer G.R. Fischer. V.B. Dedic verliest eine Eingabe der Bewohner auf der Ennsleite wegen Umbenennung der Ennsleitenstrasse auf Josef Wokralstrasse. Wird der geschäftsmässigen Behandlung zugeführt. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Aufstellung einer Kohlenhütte durch J. Sedlacek; Einspruch der Anrainer. Zl. 15115. Der Referent stellt den Antrag: Dem Rekurse der Anrainer wird aus den Gründen der Beschwerdeschrift stattgegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 3.) Eisenprobst Viktoria, Übernahme von Instandhaltungskosten. Zl. 4327. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat genehmige nachträglich den Beschluss des Ersparungskomitees vom 27. Mai 1926, wonach die unumgänglich notwendigen Instandhaltungsarbeiten im Hause Mitteregasse N° 22 auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werden, doch dürfen aus diesem Beschlusse für die Gemeinde dauernde Rechtsverbindlichkeiten nicht erwachsen. Einstimmig angenommen. Punkt 4.) Neuwahl eines Mitgliedes in den Sparkassa-Ausschuss. Zl. 8910. Der gleiche Referent stellt den Antrag: An Stelle des verstorbenen Bürgermeister Josef Wokral wird in den Ausschuss der Sparkassa Steyr Gemeinderat Alois Saiber gewählt. Einstimmig angenommen.
Punkt 5.) Wahl eines Mitgliedes in den Vorstand der Elektrizitätswerke. Wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Punkt 6.) Ermässigung der Lustbarkeitsabgabe für die Licht- spieltheater. Zl. 7196. Der Referent führt in kurzer Rede die Gründe an, die ihn zu folgendem Antrag bewogen haben: Die Herabsetzung der Lustbarkeitsabgabe für die hiesigen Kinotheater auf 20 % der Bruttoeinnahmen mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. März 1926 wird nachträglich bewilligt. G.R. Dr. Furrer stellt die Anfrage, wieviel eigentlich gezahlt wurde, welche Frage der Referent dahin beantwortet, dass die Abgabe insgesamt rund 400 Millionen beträgt, wovon 200 Millionen auf das Biographtheater entfallen. G.R. Ecker findet es sonderbar, dass für das Volkskino mit mehr als der doppelten Anzahl Sitze gegenüber dem Biographtheater und für die übrigen Lustbarkeiten auch 200 Millionen Lustbarkeitsabgabe entfallen. Der Referent weist darauf hin, dass das Volkskino nicht immer voll besetzt ist und die Eintrittspreise niedriger sind; er erwähnt, dass die Kontrolle seitens des Biographtheaters viel zu gross ist um dem Volkskino nur die geringste Begünstigung einräumen zu können. Hierauf wird der Antrag angenommen. Punkt 7.) Überlassung von Gründen für die Arbeiterbaugenossenschaft. Zl. 10058. Der Referent weist darauf hin, dass es der Gemeinde unmöglich ist zu bauen und sie daher die Bestrebungen privater Unternehmungen, Wohnhäuser zu bauen, unterstützen müsse. Er stellt demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: I. Den Verkauf eines Grundstückes im beiläufigen Ausmass von
2133 m2 aus der Parzelle 1407 unter der Voraussetzung der Genehmigung der o.ö. Landeshypothekenanstalt und der Kommunalkreditanstalt zum Zwecke der Erbauung von ca. 34 Wohnungen an die allgemeine gemeinnützige Arbeiter-Bau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Verkaufspreis beträgt pro m2 S 2.-- (zwei Schilling) und ist nach Rechtskraft des Kaufvertrages fällig. 2.) Die Wohnungen sind bis längstens Ende 1927 beziehbar fertigzustellen; sollte eine Verbauung in dieser Zeit nicht erfolgen, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grundstücke zurückzukaufen und zwar um denselben Preis, wobei die Genossenschaft sämtliche Kosten und Gebühren des Rückkaufes zu tragen hat. 3.) Die Kosten der für die zu erbauenden Wohnhäuser notwendigen Kanalisierungs- und Wasserleitungsarbeiten gehen zu Lasten der Genossenschaft. 4.) Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Genossenschaft. 5.) Bezüglich der endgiltigen Vergebung des Baues an eine bestimmte Baufirma behält sich die Gemeinde die Zustimmung vor. Zu dieser Erklärung wird das Ersparungskomitee ermächtigt. II. Die Zusicherung folgender Begünstigungen. 1.) Die Befreiung aller mit der Erteilung der Bau- und Benützungsbewilligung verbundenen Verwaltungsabgaben. 2.) Die Befreiung der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung an gerechnet. Dr. Furrer regt an, den Bau auszuschreiben. Der
Referent erwidert, dass ohnehin die Genossenschaft 4 Bau¬ firmen zur Offertlegung eingeladen hat. Einstimmig angenommen. Punkt 8.) Ansuchen um Baubegünstigungen der allgemeinen Wohnungsfürsorgegenossenschaft. Zl. 8125. Der Referent stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Genossenschaft wird im Falle des Baues zugesichert: 1.) Die Befreiung aller mit der Erteilung der Bau- bezw. Benützungsbewilligung verbundenen Verwaltungsabgaben. 2.) Die Befreiung der Mietzinsabgabe auf die Dauer von zehn Jahren vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung an gerechnet. 3.) Die Befreiung der Bodenwertabgabe gemäss Punkt 2 (10 Jahre). Der Gemeinderat spricht gleichzeitig den Wunsch aus, dass die Genossenschaft die Bauten der Reformbaugesellschaft in Steyr überträgt. Einstimmig angenommen. Punkt 9.) Pfingstmann Franz, Rekurs gegen eine baupolizeiliche Verfügung. Zl. 5020. Antrag: Dem Rekurse wird insoweit stattgegeben, als die Strassenstützmauer von der Gemeinde hergestellt wird, während die darüber hinausgehenden Arbeiten (wie Abgrenzung der Strasse, Erhöhung der Stützmauer zum Zwecke der Abfriedung der Strasse und Abhaltung des Wasserablaufes der Strasse in den Gärten) vom Einspruchswerber zu tragen sind. Einstimmig angenommen. Punkt 10.) Novellierung der Ankündigungsabgabe. Für die nächste Sitzung zurückgestellt.
Punkt 11.) Brunnenkostenbeiträge pro 1925. Zl. 21133/25 Der Referent G.R. Tribrunner beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen, die Brunnenkostenbeiträge für die Stadtbrunnen pro 1925 in derselben Höhe festzusetzen, wie sie mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.Dezember 1924 für das Jahr 1924 bestimmt wurden. Mit Mehrheit angenommen. Punkt 12.) Vertrauenspersonen für das Gerichtsgefängnis. Zl. 8346, 9581. Antrag des Referenten: Als Vertrauenspersonen für das Gerichtsgefängnis werden folgende Personen namhaft gemacht: a) Männer: 1.) Klement Karl, Arbeitersekretär, Steyr, Kirchengasse 12 2.) Manzenreiter Josef, Schlosser, Schlüsselhofg. 42 3.) Januschka Emanuel, Redakteur, Kirchengasse 12 5.) Neumayr Josef, Schlosser, Wolfernstrasse 1 4.) Mellich Franz, Betriebsleiter, Kirchengasse 1 6.) Kapinus Karl, Mag. Beamter, Schlüsselhofg. 42 7.) Hönigschmied Eduard, Arzt, Promenade 8.) Grimm Josef, Redakteur, Enge 20 9.) Möstl Ludwig, Korbflechter, Michaelerplatz 20 b) Frauen: 1.) Kisely Berta, Gemeinderätin Wehrgrabeng. 95 2.) Saltaritsch Klara, häuslich, Redtenbacherg.9 3.) Herget Anna, Prof. Witwe Prevenhuberg. 6 Angenommen. Punkt 15.) Sicherheitspolizeiliche Vorschriften für den Bootsverkehr im Stadtgebiete Steyr. Zl. 5130. Referent G.R. Januschka teilt mit, dass sich die Pol. Abt. nach einem Bootsunglück in der Enns veranlasst gesehen hat, eine
sicherheitspolizeiliche Vorschrift zu erlassen und ersucht um Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat beschliesse, dass die von der Magistratsabteilung III ausgearbeitete Kundmachung betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Vorschriften für das Bootfahren im Stadtgebiete Steyr bis auf den § 4 genehmigt wird. Angenommen. Punkt 14.) Firma Josef Huber A.G.; Vertragserfüllung. Zl. 13821. Der Referent G.R. Schneeweiss stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: Die in Punkt 5 des Bestandvertrages vom 13.November 1922 vorgesehene Frist zur Erbauung eines Stockwerkes wird auf weitere 5 Jahre, das ist also bis 1. September 1931 unter Aufrechthaltung aller in diesem Vertragspunkte vorgesehenen Rechte und Pflichten verlängert. Angenommen. Punkt 15.) Hochhaltinger Karl, Benützung öffentlichen Grundes. Wird zurückgestellt. Punkt 16.) Landa Rudolf, Benützung von Gemeindegrund. Zl. 7101. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen des Herrn Rudolf Landa auf Überlassung eines Grundteiles im Ausmasse von höchstens 100 m2 bei der Schraderrealität wird unter der Bedingung stattgegeben, dass a) derselbe verpflichtet ist, über jeweiliges Verlangen der Stadtgemeinde Steyr das von ihm aufzubauende Geschäftslokal auf eigene Kosten zu entfernen bezw. die Stadtgemeinde Steyr berechtigt ist, jederzeit dieses Lokal auf
Kosten des Herrn Rudolf Landa abtragen zu lassen; b) dass jährlich ein Anerkennungszins von S 10.-- an die Stadtgemeinde entrichtet wird; e) auf jeden Anspruch auf Erwerbung des Grundes, auf welchem das Geschäftslokal errichtet werden soll, verzichtet; d) die Ausführung der Reformbaugesellschaft übertragen wird. G.R. Fiala findet den Anerkennungszins für einen für ein Geschäft so günstigen Platz zu niedrig und verweist auf den Anerkennungszins, welcher einem Invaliden in der Sierningerstrasse zur Aufstellung eines Kiosk vorgeschrieben wurde. Er ersucht, dass der Rekurs des Betreffenden um Herabminderung des Anerkennungszinses eine günstige Erledigung findet. Nachdem V.B. Dedic mitteilt, dass dies in der letzten Ersparungskomitee-Sitzung bereits geschehen ist, wird der Antrag angenommen. Punkt 17.) Wasserzufuhr ins städt. Versorgungshaus. Zl. 8328. Der Referent G.R. Schlossgangl beantragt: Der Gemeinderat genehmige für die tägliche Zufuhr von Trinkwasser zum städtischen Versorgungshause den Kostenbetrag von S 20.34 pro Woche bis zur Fertigstellung der Wasserleitung. Der Gemeinderat beschliesse ferner, die Anlage einer Wasserleitung vom städt. Krankenhause zum Versorgungshause, Schererhause und zu den Baracken in der Sierningerstrasse im Sinne des Amtsberichtes vom 7. Juni 1926, Zl. 11920 von 1926 bei einem Kostenaufwande von S 5500.- Zusatzantrag des V.B. Russmann: Der Gemeinderat beschliesse ferner die Anlage von Rohrleitungen zum städt. Versorgungshause sowie zu den Baracken in der Sierningerstrasse und zum Schererhause im Sinne des Amtsberichtes vom 7. Juni 1926, Zl. 11920/26 im Prinzipe zu ge-
nehmigen. Bezüglich des hiezu erforderlichen Betrages hätte das Ersparungskomitee Beschluss zu fassen. Angenommen. Fürsorgeausschuss. Punkt 18.) Bericht des städt. Museums. Zl. 8829. Der Referent G.R. Baumgartner beantragt: Der vorgelegte Jahresbericht pro 1925 wird zur Kenntnis genommen und dem Museumsausschuss, insbesondere dem Kustos Herrn Buchta, der Dank des G.R. ausgesprochen. Angenommen. Punkt 19.) Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmannes in den Landesfortbildungsschulrat und Wahl eines Mitgliedes in den Schulausschuss der gewerbl. Fortbildungsschule. Zl. 6635. Derselbe Referent beantragt: Als Mitglied des Landesfortbildungsschulrates wird Herr V.B. Karl Dedic, Kaufmann, als dessen Stellvertreter Herr V.Bgm. Dr. Hubert Messenböck, Professor, namhaft gemacht. Als Vertreter für den Schulausschuss der gewerblichen Fortbildungsschule wird Herr Karl Dedic V.Bgm. und Kaufmann in Steyr namhaft gemacht. Ohne Debatte angenommen. Punkt 20.) Armenrekurse. Referent G.R. Lischka. Zl. 3373. Zachl, Kinderfürsorgestelle, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse der Generalvormundschaft Steyr-Land gegen den Beschluss der Fürsorgeräte-Versammlung wird insoferne stattgegeben, als 2 Paar Lederschuhe bewilligt werden. Zl. 3639. Städt. Jugendamt, Rekurs gegen eine Entscheidung
der Fürsorgeräteversammlung. betr. Weibl Franz. Antrag: Dem Rekurse des städt. Jugendamtes gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung wird insoferne stattgegeben, als für die Zeit vom 1. März bis vorläufig 31.August 1926 ein monatlicher Erziehungsbeitrag von S 7.50 bewilligt wird. Zl. 11240. Rekurs der Franziska Brunmayr, gegen die Verleihung eines monatl. Erhaltungsbeitrages von S 7.50 statt S 10. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, dem Rekurse stattzugeben und ab 1. Juli 1926 einen monatlichen Erhaltungsbeitrag von S 10.- zu bewilligen. Zl. 7604. Ramoser Irene, Armenrekurs. Antrag: Dem Rekurse des Jugendamtes der Stadt Innsbruck gegen den Bescheid des Fürsorgeamtes Steyr vom 23. März 1926, Zl. 2125 wird Folge gegeben und an Stelle des für die mj. Irene Ramoser bewilligten Erziehungsbeitrages per S 7.50 ab 1.April 1926 einen monatlichen Pflegebeitrag von S 20.-- bis auf weiteres bewilligt. Zl. 11384. Rekurs der Elisabeth Mitter gegen die Abweisung der Fürsorgeräteversammlung betreffend eines monatl. Erhaltungsbeitrages. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse im Sinne des Amtsantrages die Bewilligung eines Erhaltungsbeitrages von S 7.50 monatl. an Elisabeth Mitter. Zl. 7460. Josefa Sailler, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag. Dem Rekurse der Josefa Sailler gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung wird insoferne stattgegeben, als ab 1.
März 1926 ein monatl. Erhaltungsbeitrag von S 7.50 bewilligt wird. Zl. 11965. Rekurs der Anna Dornstauder gegen die Abweisung der Fürsorgeräteversammlung betreffend Rückvergütung von S 183.96 Verpflegskostenbeitrage. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, ein Drittel der Verpflegskostenbeiträge aus Gemeindemitteln nur dann zu leisten, wenn sich die o.ö. Landesregierung ebenfalls zur Tragung eines Drittels der Gesamtkosten bereit erklärt. Zl. 11106. Rekurs der Therese Leutgeb gegen die Einstellung des Erhaltungsbeitrages von S 7.50 auf 7 Monate. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, dem Ansuchen im Sinne des Amtsantrages keine Folge zu geben. Zl. 5170. Rekurs der Anna Kanitzky gegen die Abweisung der Fürsorgeräteversammlung betreffend eines monatlichen Erhaltungsbeitrages. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, dem Rekurse im Sinne des Amtsantrages keine Folge zu geben. Zl. 7349. Ferdinand Raab, Rekurs gegen einen Beschluss des Fürsorgerates. Antrag: Der gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung eingebrachte Rekurs wird abgewiesen. Zl. 6994. Josefa Kaspar, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Der Rekurs der Josefine Kaspar an den Gemeinderat der Stadt Steyr gegen den Beschluss des Fürsorgerates wird abgewiesen.
Zl. 24607/25. Rekurs der Leopoldine Hajek gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse der Leopoldine Hajek gegen einen Beschluss der Fürsorgerätversammlung kann keine Folge gegeben werden, da die Rekurswerberin zugestandenermassen ein Einkommen hat, ausserdem deren Mutter als Hausbesitzerin in der Lage ist, für ihre Tochter zu sorgen. Zl. 3224/26. Rekurs der Rosina Bräuml gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Dem Rekurse der Rosina Bräuml gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung kann aus den Gründen der ersten Entscheidung keine Folge gegeben werden. Zl. 3124. Rekurs der Direktion des Waisenhauses St. Anna gegen einen Beschluss der Fürsorgerateversammlung. in Sachen Beckmann Karl und Adolf. Antrag: Dem Rekurse der Direktion des Waisenhauses St. Anna in Steyr gegen eine Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung kann aus den Gründen des Beschlusses, welche in dem Rekurse keine Widerlegung fanden, keine Folge gegeben werden. Zl. 7375. Marktgemeinde Taxenbach, Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung in Sachen Rudolf Fendt. Antrag: Der von der Gemeinde Taxenbach eingebrachte Rekurs wird aus den Gründen der Ablehnung der Fürsorgeräteversammlung abgewiesen. Zl. 11072. Rekurs des Josef Puchmayr gegen die Abweisung der Fürsorgeräteversammlung betreffend eines monatl. Erziehungsbeitrages. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung eingebrachte Rekurs wird abgewiesen.
Zl. 2657/26. Rekurs gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung. Antrag: Der Rekurs des Franz Kornhäusl an den Gemeinderat gegen einen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung wird abgewiesen, weil dessen Gattin sowie der Sohn in der Lage sind, für ihn zu sorgen. Bezüglich des letzten Antrages bemerkt G.R. Fiala, dass Kornhäusl bereits 85 Jahre alt, gänzlich erwerbsunfähig ist und von seinem Sohne keine Unterstützung erhält. Er stellt daher den Gegenantrag auf Stattgebung des Rekurses. Der Vorsitzende verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen, wonach, solange Angehörige des Unterstützungswerbers vorhanden sind, diese für den Unterhalt des Betreffenden zu sorgen haben. Ausserdem wird Kornhäusl als Kleinrentner geführt. Sonach werden alle Referentenanträge angenommen. Punkt 21.) Neubestellung von Fürsorgeräten. Zl. 5565. Derselbe Referent beantragt: Über Antrag der Fürsorgeräteversammlung vom 17. März 1926 werden als Fürsorgeräte für die städtischen Anstalten bestellt: Für das Versorgungsheim: Rud. Hitzlhammer, Portier, Reichs- wehrstrasse Für das Bruderhaus: Anton Doppler, Industrieangestellter, Werndlgasse 22 Für das Josef Lazareth: Leopold Fridrich, Mag. Beamter, Fabriksstrasse 12 Für das Bürgerspital: Leopold Schagerl, Kaufmann, Kirchengasse 18 An Stelle des bisherigen Fürsorgerates für den XIV. Bezirk Herrn Leopold Schagerl wird Herr Josef Schachinger, Kaufmann, Sierningerstrasse N° 3 bestellt.
Zugleich wird den abtretenden Fürsorgeräten Herrn Eglmayr Georg und Johann Weiss für ihre Mühewaltung der Dank ausgesprochen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 22.) Stadt. Handelsschule, Einführung des engl. Sprachunterrichtes. Zl. 11836. Für den entschuldigt abwesenden G.R. Lebeda übernimmt G. R. Lischka das Referat und beantragt: Die Einführung der englischen Sprache an der genehmigend zur Kenntnis genommen. städt. Handelsschule wird Angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: Dr. Messenböck. Punkt 23.) Teilregulierungsplan am Volksplatze. Zl. 11172. Der Referent begründet in kurzer Rede folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die Genehmigung des vom Bauamte vorgelegten Teilregulierungsplanes für die Verbauung am Volksplatz; die Stelzhammerstrasse endigt mit ihrer Einmündung in die Tomitzstrasse. Kanal und Wasserleitung sind von der Tomitzstrasse aus in der Richtung deren Verlängerung zur Industriehalle zu ziehen, wobei für die Wasserleitung ein Hydrant in Betracht kommt. Der Ausbau der Tomitzstrasse ist anlässlich des Wohnhausbaues der Arbeiterwohnbaugenossenschaft nicht notwendig und hat daher vorderhand zu unterbleiben. Einstimmig angenommen. Nachtrags-Tagesordnung. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent G.R. Witzany. Punkt 1.) Feuerbestattungsverein Flamme - Grundankauf. Zl. 5210. Nach kurzer Erläuterung stellt der Referent den Antrag:
Der Gemeinderat beschliesse: I. Den Verkauf von 3200 m2 aus der städt. Grundparzelle Na 1223 / 2,E.Zl. 1297 an den Verein "Die Flamme" zur Errichtung eines Urnenhaines unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Verkaufspreis beträgt pro m2 S 2.-- ( zwei Schilling) und ist nach Rechtskraft des Kaufvertrages fällig. 2.) Die Anlage des Urnenhaines ist innerhalb von 5 Jahren zu beginnen. Sollte innerhalb dieser Zeit die Anlage nicht begonnen werden, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grundstücke um denselben Preis zurückzukaufen, wobei der Verein sämtliche Kosten und Gebühren des Rückkaufes zu tragen hat. 3.) Etwaige Entschädigungen für Ablösung an die derzeitigen Besitzer der Schrebergärten gehen zu Lasten des Vereines. 4.) Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Käuferin. 5.) Die mit dem Anschlusse der Wasserleitung und Kanalisation verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Vereines. II. Die Einräumung des Vorkaufsrechtes auf ein weiteres Ausmass von beiläufig 3000 m2 derselben Grundparzelle im Anschlusse an den käuflich erworbenen Teil der Grundparzelle. Auch für diese Transaktion gelten die Bestimmungen des Punktes 4 I. Dr. Messenböck bemerkt, dass die Minorität diesem Antrage nicht zustimmen könne, nicht aus Pietätlosigkeit, sondern bezeichnet die Stellungnahme als einen Akt der primitivsten Pflichterfüllung gegenüber der Kirche, der
sie angehören und auch weil die Zustimmung eine Verletzung der Gefühle der katholischen Bevölkerung bedeuten würde. Der Referent bittet um Annahme seines Antrages. Mit allen gegen 7 Stimmen angenommen. Punkt 2.) Berger Fritz; Grundankauf. Zl. 11200. Antrag des Referenten V.B. Russmann: Der Gemeinderat beschliesse den Verkauf der Grundparzelle N° 369, K.G. Steyr, E.Zl. 606 im Ausmasse von 765 m2 an Herrn Fritz Berger zum Zwecke der Erbauung eines einstöckigen Wohngebäudes unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Verkaufspreis beträgt pro m2 S 2.-- und ist nach Rechtskraft des Kaufvertrages fällig. 2.) Das Wohngebäude ist bis längstens 1. Dezember 1927 beziehbar fertigzustellen; sollte eine Verbauung in dieser Zeit nicht erfolgen, so ist die Gemeinde berechtigt, das Grundstück um denselben Preis zurückzukaufen, wobei der Verkäufer sämtliche Kosten und Gebühren des Rückkaufes zu tragen hat. 3.) Die Finanzierungsmöglichkeit des Baues ist in einwandfreier Form nachzuweisen. 4.) Der Gemeinderat behält sich, abgesehen von der baupolizeilichen Bewilligung, die besondere Genehmigung der Baupläne vor. Zu diesem Zwecke sind die Baupläne unverzüglich dem Magistratspräsidium vorzulegen. Das GemeinderatsPräsidium wird unter einem ermächtigt, über die Genehmigung in dieser Hinsicht zu entscheiden. 5.) In dem Hause darf kein öffentlicher Geschäftsladen errichtet werden. 6.) Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben aller Art gehen zu Lasten des Käufers.
7.) Der Bau ist an die Reformbaugesellschaft Steyr zu vergeben. 8.) Die mit der Kanalisation verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Grunderwerbers. 9.) Etwaige Entschädigungen für Ablöse an den derzeitigen Besitzer des Schrebergartens gehen zu Lasten des Käufers. G.R. Schlossgangl bespricht den Punkt 7 und äussert sich dahin, dass niemand gezwungen werden soll, die Reformbaugesellschaft zu wählen. Die anderen Baumeister müssen ebenfalls Steuern zahlen und muss man ihnen daher die Möglichkeit geben, sich um einen Bau zu bewerben. Bürgermeister Dedic versteht den Vorredner dahin, dass in Hinkunft dieser Passus weggelassen wird. Der Antrag wird sodann mit Mehrheit angenommen. Punkt 3.) Festsetzung der Benützungsgebühren für die Leichenhallen. Zl. 11982. Nach einer kurzen Einleitung stellt V.B. Russmann den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse in Durchführung des Beschlusses vom 9. April 1925, Zl. 1806, die Festsetzung folgender Gebühren für die Aufbahrung in der städtischen Leichenhalle am Friedhof und der Aufbahrungshalle des Krankenhauses mit Wirksamkeitsbeginn vom 8. Mai 1926. Leichenhallengebühr 1/2 Kond. 3 Kl. 2. Kl. 1.Kl. S 5.-- 7. -- 10.-- 15.-- Dekoration: -- 8.-- 12.-- 20.-- Draperie: -- 5.-- 8.-- 12.-- Die bis zu diesem Zeitpunkt in Geltung gestandenen Gebühren werden hiemit nachträglich genehmigt. Die neuen Sätze gelten bis auf weiteres.
V. Bgm. Dr. Messenböck führt aus, dass das Gerücht im Umlaufe ist, die Herstellungskosten der Leichenaufbahrungshalle sind nicht S 2.400 sondern nur S 400.—, ferner dass für die Aufbahrung der von der Leichenbestattung Stigler zur Bestattung gelangenden Leichen ein Erlaubnissschein seitens der Geste verlangt wird. Stigler empfinde es auch unangenehm, dass er keine Dekoration machen kann und daher die Gebühr für Dekoration nur der Geste zufliesst. Redner bittet den Referenten um Aufklärung bezüglich der letzten 2 Punkte. Als Baureferent wisse er selbst, dass die Herstellungskosten für die Aufbahrungshalle tatsächlich S 2.400.— betragen. G.R. Fiala spricht sich gegen den Antrag aus mit der Begründung, dass es wieder die Aermsten der Armen am schwersten trifft, wenn die Bestattungskosten durch die Aufbahrungsgebühr erhöht werden. Referent verweist, dass bei Armenleichen überhaupt keine Gebühr eingehoben wird und dass auch die Armenleichen aufgebahrt werden. Bezüglich des Gerüchtes über einen Erlaubnisschein verhalt es sich so, dass nie ein solcher verlangt wurde, sondern dass Stigler die Aufbahrung einer Leiche der Geste mitteilen muss, weil ja die Geste die Gebühr für die Aufbahrung einzuheben hat zur Amortisierung der ihr vorgeschriebenen Herstellungskosten der Aufbahrungshalle per S 2.400. Es ist dies eine Verwaltungs-, eine Ordnungsmass¬ nahme. Die Dekoration wird aus hygienischen und sanitären Gründen immer die gleiche verwendet, bleibt in der Halle und wird zu keinem anderen Zweck benützt, eine Massnahme, die im Interesse der Bevölkerung gelegen ist. Nachdem die Geste die Herstellungs-, Erhaltungs- und Desinfektionskosten zu tragen hat, muss sie auch die Gebühr für Dekoration ein-
heben. Nach dieser Aufklärung wird der Antrag einstimmig angenommen. Punkt 4.) Rathmayr Zäzilie und Josef; Grundankauf. Zl. 11987. Der Referent G.R. Dr. Schneeweiss stellt den Antrag: Der Gemeinderat genehmige das Übereinkommen vom 17. April 1926 mit Josef und Zäzilia Rathmayr betreffend die Überlassung eines Grundes im Ausmasse von 3 m2 der öffentlichen Wegparzelle N° 1393/2. Angenommen. Punkt 5.) Schwarze Brücke-Instandhaltung. Zl. 11540. Der Referent V.B.Russmann stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, in Durchführung des Beschlusses vom 12. Juli 1920, Zl. 17528, die Uebernahme der Instandhaltungskosten für die schwarze Brücke gemeinsam mit der Gemeinde Garsten zu gleichen Teilen unter der Bedingung, dass die jeweils notwendigen Arbeiten auch die Genehmigung der Stadtgemeinde Steyr erhalten. Angenommen. Zl. 24692/25. G.R. Lischka teilt noch das Ergebnis der Armensubskription 1925 mit und stellt folgenden Antrag: Das Ergebnis der Armensubskription pro 1925 per S 6292.14 wird zur Kenntnis genommen und allen Spendern der Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:
Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 11. Juni 1926. Referent: V.Bgm. Russmann. Punkt 1.) Bewilligung eines Zuschusses zur Monturwirtschaft der städtischen Sicherheitswache. Zl. 171/Präs. Nachdem der Referent eine kurze Aufklärung gibt, stellt er folgenden Antrag: Der Zuschuss an die Monturwirtschaft der Sicherheitswachebeamten wird im Sinne des Beschlusses des Ersparungskomitees vom 27. März 1926 genehmigt. Angenommen. Referent: G.R. Schneeweiss. Punkt 2.) Konwallin Franziska; Erhöhung der Gnadengabe. Zl. 6136. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat genehmige die Erhöhung der Gnadengabe für Frau Fanny Konwallin im Sinne des Beschlusses des Ersparungskomitees vom 24. Mai 1926. Einstimmig angenommen. Referent: G.R. Fridrich. Punkt 3.) Erhöhung des Betriebskredites für die Steyrer- Werkstatten. Zl. 7254. Antrag: Die Erhöhung des Betriebskredites für die Fa. Steyrer Werkstätten Steininger & Co. um weitere 8500 Dollar (Gold) wird unter den bisherigen Modalitäten genehmigt. Nachdem G.R. Klaffenböck zur Vorsicht mahnt, wird
der Antrag angenommen. Punkt 4.) Haftungsübernahme durch die Gemeinde für Steyrer Werkstätten. Zl. 12186. 13299. Antrag des Referenten: 1.) Die Haftungsübernahme für den von der Firma Steyrer Werkstätten Steininger & Co. bei der Spar- und Kreditkassa aufgenommenen Kredit von S 20.000 (zwanzigtausend Schilling), befristet bis 14. August 1926, wird genehmigt. 2.) Eine weitere Haftung für einen Bankkredit von S 30.000 (dreissigtausend Schilling), befristet bis 14. August 1926 und unter der Bedingung, dass die Teilabhebungen des Kredites an die jeweilige Zustimmung des Magistrates Steyr gebunden sind. Nach Wunsch des Gemeinderat Schlossgangl wird abgestimmt. Einstimmig angenommen. Referent: G.R. Fischer. Punkt 5.) Josef Lutz, Mietzinshellerermässigung. Zl. 13786. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, dem Ansuchen im Sinne des Beschlusses des Ersparungskomitees die Genehmigung zu erteilen. G.R. Fiala befürchtet, dass, wenn Lutz die Ermässigung bekommt, auch andere diese verlangen würden. Er stellt den Gegenantrag: Ablehnung des Antrages wegen Nachahmung. V.Bgm. Dedic erklärt, dass es sich nur um den 100 %igen Zuschlag zur Abstattung der Kosten für die Artilleriekaserne handelt. Angenommen.
Referent: G.R. Baumgartner. Punkt 6.) Heimatsangelegenheiten. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, den Ansuchen um Aufnahme bezw. um die Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband der Parteien: Hartl Johann, Kratochwill Johann Gorup August Luka Josef, Paul Ludwig Garde Jakob Klug Marie Helm Franz Vogl Josef Folge zu geben, dagegen die Ansuchen der Parteien Axmann Auguste Bauer Josef Zapletal Theodor Glaser Leopold Kerle Friedrich Greilhuber Josef Dunst Franz abzuweisen. Angenommen. Punkt 7.) Heimatsangelegenheiten. Referent G.R. Dr. Schneeweiss. a) Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Lindner Ferdinand Ertelthaller Katharina Konwallin Franziska Fritzsche Ernst Jungreithmayr Elise
Koller Barbara Eigruber Therese Plasser Emil Böhmberger Nikodem Gollob Lorenz Schmied Franz Ferner Engelbert Wagner Felix Weinbergmayr Mathias Wagner Franz Pöcksteiner Leopold Forsthuber Marie Rohrweck Franz Hönig Moritz Kerschbaumer Katharina Daucher Johann Mitterbauer Zäzilia Mitterlehner Ignaz Pimershofer Josef Edtbauer Josef Seiwerth Karl Sieder Josef Rockenschaub Josef Gillesberger Franz Manzenreiter Josef Greilhuber David Nagelstrasser Johann Michlmayr Michael b) Abweisungen. Lichtenschein Franz Pögrini Thomas Lengauer Zilli
Pernegger Michael c) Zusicherungen. Znebejanek Franz Capovilla Anselm. Gemeinderat Ecker bringt bei diesem Anlasse einen besonderen Fall, der noch nicht geregelt ist, zur Kenntnis. Alle Anträge werden angenommen. Schluss der Sitzung 9 h 45. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:
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