Gemeinderatsprotokoll vom 12. März 1926

Der Referent beantragt: Der Gemeinderat stimme der Ausscheidung eines Grundstükkes im beiläufigen Ausmasse von 25 m2 aus der Parzelle 1395/V öffentliches Gut zu und genehmige den Ankauf dieses Grundstückes durch den Offerenten Heinrich Fürlinger Schlossermeister in Steyr um den Kaufschilling von S 1.50 per m2. Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ohne Debatte angenommen. 5.) Festsetzung eines Maximaltarifes für Autotaxi. Zl. 1535/26 Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat stimme gemäss § 51 G.O. dem Amtsvorschlage über den Platzfuhrwerkstarif für Autotaxi zu. Ohne Debatte angenommen. 6.) Entwurf einer Verordnung über Anrechnung von Vordienstzeiten. Zl. 82/Präs. Derselbe Referent begründet kurz folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse im Sinne des Artikel 21 des Bundesverfassungsgesetzes hinsichtlich der Anrechnung der in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bunde zurückgelegten Vordienstzeiten die Gegenseitigkeit zuzusichern und demnach zu erklären, dass die in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bunde zurückgelegten Dienstzeit innerhalb der im Vereinbarungswege zu regelnden Grenzen öffentlich rechtlicher Angestellten der Stadtgemeinde Steyr für die Erlangung höherer Bezüge wie eine in einem gleichzuhaltenden Zweige des Bundesdienstes zugebrachten Dienstzeit im konkreten Fall angerechnet werden wird. Wird ohne Debatte angenommen. 7.) Anton Dorn: Pferdesteuerrekurs. Zl. 3769. Der Referent beantragt:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2