Punkt 5.) Steyrer Industrie und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co. Maschinenankauf. Zl. 5360/26. Der Referent G.R. Fischer beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: I. Den Ankauf des der Firma Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co. Kommanditgesellschaft in Steyr gehörigen Maschinenparkes (Inventar laut Protokoll vom 9. Juli 1926) um den Betrag von 8500 Dollar U.S.A. (in Worten achttausendfünfhundert Dollar) auszahlbar in österreichischen Schillingen unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Die Firma verpflichtet sich, die an die Gemeinde Steyr verkauften Maschinen bis längstens Ende 1927 um den gleichen Kaufpreis, das ist um 8500 Dollar U.S.A. (in Worten achttausendfünfhundert) zurückzukaufen. 2.) Die Gemeinde Steyr vermietet gleichzeitig bis zum Zeitpunkte des Rückkaufes die angekauften Maschinen an die Firma, welche auch während der Mietdauer alle Gefahren, wie sie sonst den Eigentümer treffen, zu tragen hat; eine Herabsetzung des seinerzeitigen Kaufschillings (8500 Dollar U.S.A.) tritt daher aus keinem wie immer gearteten Grunde ein. 3.) Für die in Miete gegebenen Maschinen ist auf die Mietdauer ein Mietzins zu leisten, der einer 12 %-igen einhalbjährigen, im vorhinein zu leistenden Verzinsung des Kaufschillinges ohne jeden wie immer gearteten Abzug entspricht. 4.) Alle in dieser Urkunde festgelegten Zahlungen verstehen sich in amerikanischer Goldwährung nach dem Goldstandard vom 1. Juni 1925. Die Einzahlung erfolgt in österr. Währung zum Kurse des Golddollars am Zahlungstage und zwar für die Gemeinde Steyr vollkommen spesenfrei. 5.) Die Gemeinde Steyr darf aus diesem Rechtsge-
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