§ 76. Disziplinarstrafen. Pflichtverletzungen, die in dieser Dienstordnung als Dienstvergehen ausdrücklich bezeichnet sind oder sich als solche darstellen, sowie Übertretungen der Bestimmungen dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend besondere Haftung der Amtsorgane ( letzteres auf die Dauer der Geltung dieses Gemeinderatsbeschlusses) werden mit Disziplinarstrafen geahndet. ( der übrige Teil dieses § bleibt unverändert ). § 79. Punkt b) hat zu lauten: wenn er ein in dieser Dienstordnung mit Entlassung bedrohtes Dienstvergehen begangen bezw. eine Disziplinarstrafe auf Grund von Nichtbefolgung der Ersparungsmassnahmen der Ersparungskommission, letzteres auf die Dauer der Giltigkeit dieses G.R.Beschlusses und zwar ebenfalls unter Androhung der Entlassung im Wiederholungsfalle, erhalten hat. V. Wahl der Mitglieder. Zum Obmann wird bestellt: G.R. Hafner Zu Mitgliedern werden bestellt: Bürgermeister Wokral, V.B. Dedic, V.B. Russmann und V.B. Dr. Messenböck. Die Gemeinderäte: Schneeweiss Dr., Klaffenböck, Wolfartsberger und Schlossgangl. Für jedes verhinderte Mitglied des Ersparungskomitès wird fallweise von den einzelnen Fraktionen das notwendige Ersatzmitglied namhaft zu machen sein. Punkt 2.) Errichtung einer Versicherungsexpositur im Rahmen der Geste. Zl. 4378. Derselbe Referent beanatragt nach kurzer erklärender Ausführung:
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