Gemeinderatsprotokoll vom 12. März 1926

28. Sitzung. Niederschrift über die 28. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 12. März 1926. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz - und Rechtsausschuss. Referent: Bürgermeister Wokral. 2.) Ergänzungswahlen in die Ausschüsse. Referent: V.B. Russmann. 3.) Bestellung eines Vertrauensmannes für die Steyrer Werkstatten Steininger & Co. 3a) Bestellung eines Vertrauensmannes für die Kommanditge¬ sellschaft Ing. Reisser und Reder, Rechenmaschinenfabrik in Steyr. 4.) Grundabtretung. 5.) Festsetzung eines Maximaltarifes für Autotaxi. 6.) Entwurf einer Verordnung über die Anrechnung von Vordienstzeiten. 7.) Anton Dorn; Pferdesteuerrekurs. Referent: G.R. Tribrunner. 8.) Abänderung der Marktvorschriften. Referent: V.B. Russmann. 9.) Präliminarberatung 1926. 10.) Bedeckung der Gemeindebeiträge für Landeszwecke. 11.) Rekurs gegen eine baupolizeiliche Verfügung. Vertrauliche Sitzung.

Anwesende: Vorsitzender V.B. Dedic die Vizebürgermeister: Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Ecker Alois Kisely Berta Wolf Josef Kranjak Marie Baumgartner Johann Lebeda Alois Lind Eduard Lischka Hans Molterer Berta Dosch Else Fischer Karl Furrer Ulrich Dr. Fiala Karl Radmoser Johann Ruckerbauer Markus Saiber Alois Hafner Josef Schlossgangl Leopold Urban Josef Schneeweiss Rud. Dr. Januschka Emanuel Steinbrecher Leop. Klaffenböck Johann Tribrunner Franz Klement Karl Wolfartsberger Joh. Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr, Als Schriftruhrer: Karl Kapinus. V.B. Dedic eröffnet um 6 Uhr 45 Min. die Sitzung und erklärt die Beschlussfähigkeit. Als entschuldigt werden die Herren Bürgermeister Wokral, die G.R. Hiessmayr, Kletzmayr, Scherak, Mayr und Witzany gemeldet. Als Niederschriftsprüfer für die heutige Sitzung fungieren G.R. Dr. Schneeweiss und Steinbrecher. Von Seite des Kaninchenzuchtvereines erfolgte eine Einladung zur Landesverband Ausstellung am 4. April 1926. Zur Kenntnis. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Dedic. 2.) Ergänzungswahlen in die Ausschüsse.

An Stelle des aus dem Gemeinderate ausgetretenen Direktor Markgraf werden vorgeschlagen: Finanz Ausschuss: G.R. Schlossgangl Verkehrskommission: G.R. Hofrat Dr. Furrer Wohnungsfürsorgegenossenschaft: G.R. Hofrat Dr. Furrer Stadtgutkomitee: G.R. Schlossgangl Präliminarkommission: G.R. Schlossgangl An Stelle des G.R. Wolfartsberger wird Frau G.R. Else Dosch in den Fürsorgeausschuss entsendet. An Stelle des aus dem Gemeinderate ausgetretenen G.R. Futterer wird in den Fürsorgeausschuss G.R. Fiala entsendet. Zur Kenntnis. Referent: V.B. Russmann. 3.) Bestellung eines Vertrauensmannes für die Steyrer Werk- stätten Steininger & Co. Zl. 131/26. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat bestelle als Vertrauensmann im Sinne des Gesellschaftsvertrages den Magistratsbeamten Leopold Fridrich. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Fischer. 3a) Bestellung eines Vertrauensmannes für die Kommanditgesellschaft Ing. Reisser & Reder, Rechenmaschinenfabrik in Steyr. Zl. 5729. Der Referent beantragt: Als Bevollmächtigter der Gemeinde im Sinne des Amtsantrages wird Vizebürgermeister Russmann bestellt. Ohne Debatte angenommen. Referent: V.B. Russmann. 4.) Grundabtretung. Zl. 23705/25.

Der Referent beantragt: Der Gemeinderat stimme der Ausscheidung eines Grundstükkes im beiläufigen Ausmasse von 25 m2 aus der Parzelle 1395/V öffentliches Gut zu und genehmige den Ankauf dieses Grundstückes durch den Offerenten Heinrich Fürlinger Schlossermeister in Steyr um den Kaufschilling von S 1.50 per m2. Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ohne Debatte angenommen. 5.) Festsetzung eines Maximaltarifes für Autotaxi. Zl. 1535/26 Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat stimme gemäss § 51 G.O. dem Amtsvorschlage über den Platzfuhrwerkstarif für Autotaxi zu. Ohne Debatte angenommen. 6.) Entwurf einer Verordnung über Anrechnung von Vordienstzeiten. Zl. 82/Präs. Derselbe Referent begründet kurz folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse im Sinne des Artikel 21 des Bundesverfassungsgesetzes hinsichtlich der Anrechnung der in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bunde zurückgelegten Vordienstzeiten die Gegenseitigkeit zuzusichern und demnach zu erklären, dass die in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bunde zurückgelegten Dienstzeit innerhalb der im Vereinbarungswege zu regelnden Grenzen öffentlich rechtlicher Angestellten der Stadtgemeinde Steyr für die Erlangung höherer Bezüge wie eine in einem gleichzuhaltenden Zweige des Bundesdienstes zugebrachten Dienstzeit im konkreten Fall angerechnet werden wird. Wird ohne Debatte angenommen. 7.) Anton Dorn: Pferdesteuerrekurs. Zl. 3769. Der Referent beantragt:

Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Anton Dorn um Befreiung von der Pferdesteuer wird mangels gesetzlicher Voraussetzungen keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. 8.) Abänderung der Marktvorschriften für den Grossverkauf von Lebensmitteln vor 10 Uhr vormittags. Zl. 2225/25. Referent Tribrunner beantragt, dem Amtsantrage auf Stattgebung zuzustimmen. Referent: V.B. Russmann. 9.) Präliminarberatung. Zl. 5312. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, das Präliminare wie in früheren Jahren rubrikenweise mit den Endziffern zur Verlesung zu bringen. Wird zugestimmt. Der Referent bespricht den Voranschlag in grossen Zügen, verweist darauf, dass derselbe nach allen Regeln der Kunst durchbesprochen wurde und in den Sektionen eingehend beraten wurde. Er ist überzeugt, dass viele dringende Erfordernisse im Voranschlage nicht vorgesehen seien, die aber mangels Mittel entfallen mussten. Wesentliche Ersparnisse wurden beim Sachaufwand erzielt. Für die Bedeckung des Abganges von rund 13 Milliarden muss ein anderer Weg gefunden werden und bei einem anderen Punkte der heutigen Tagesordnung besprochen werden soll. Er ist überzeugt, dass das Präliminare ohne weiteres von allen Parteien sanktioniert werden kann. Die Rubriken I - III werden sodann ohne Debatte angenommen. Bei Rubrik IV beanstandet G.R. Ecker die Post Funktionsgebühren der Bürgermeister. Diese Post sei seit den Jahren 1923 - 1926 regelmässig bedeutend gestiegen.

Diese Funktionäre, sagt Redner, füllen sich die Hosensäkke mit Millionen, er empfiehlt daher Streichung dieser Posten bis die Gemeinde saniert ist. G.R. Hafner reagiert auf diese Ausführungen, G.R. Ecker habe sich eines Ausdruckes bedient, der draussen falsche Vorstellungen erwecke. Der Bürgermeister bezieht nach einem Beschlusse des Gemeinderates den Gehalt eines Nationalrates, das ist etwas über 6 Millionen, die Vizebürgermeister den eines Bundesrates, das ist die Hälfte davon. Jeder, meint Redner, müsse doch für seine mühevolle Arbeit eine bescheidene Bezahlung erhalten, wie jeder Beamte und er könne Städte nennen, wo ein Stadtrat höhere Bezüge habe, als in Steyr der Bürgermeister. Alle Schichten achten die Person und die Tätigkeit des Bürgermeister Wokral und die der Vizebürgermeister, welche volle Arbeit leisten. V.B. Dr. Messenböck verwahrt sich gegen die sehr deplazierten demagogischen Ausführungen des Gemeinderat Ecker, die Funktionäre haben doch ausser der Arbeit auch Repräsentationspflichten. G.R. Ecker polemisiert gegen Dr. Messenböck, der einstmals andere Ansichten über diese Gebühren äusserte, im übrigen habe er nicht gegen die Person des Bürgermeister Wokral sondern gegen die Funktionsgebühren überhaupt gesprochen. V.B. Dr. Messenböck gibt zu, dass er seinerzeit infolge politischer Unerfahrenheit anderer Meinung in die ser Beziehung gewesen sei, hierüber aber durch Klubgenossen, vor allem durch Prof. Brand eines anderen belehrt wurde. G.R. Klaffenböck wendet sich gegen eine Bemerkung des G.R. Ecker, wonach dieser andeutete, dass die bürgerlichen Parteien mit der Majorität gepackelt haben

und konstatiert, dass er volles Vertrauen zu den Präliminararbeiten und insbesondere zu Direktor Markut habe. Auch Referent V.B. Russmann reagiert gleichfalls auf die Ausführungen des G.R. Ecker und stellt die Frage, ob er für seine kargen Bezüge als Bundesbeamter auch die Arbeit für die Gemeinde leisten soll. Diese Rubrik wird sodann angenommen. Rubrik V wird ohne Debatte angenommen. Zu Rubrik VI macht G.R. Klaffenböck aufmerksam auf die Brükkenarbeiten, die dringend seien, wenn auch ein Fachmann sie nicht als dringend erachtete. Er beantragt die Veranlassung nochmaliger Untersuchung. V.B. Russmann unterstützt den Zusatzantrag Klaffenböck, der angenommen wird. G.R. Ecker bespricht das Defizit bei der Kehrichtabfuhr. G.R. Klaffenböck verweist auf das Ersparungskomitè, V.B. Russmann auf den Beschluss des Gemeinderates nur 50% der Kosten der Kehrichtabfuhr einzuheben. Die Rubrik wird sodann angenommen. Die Rubrik VII wird ohne Debatte angenommen. Rubrik VIII. G.R. Klaffenböck will die eheste Herstellung der Schulbänke, was der Referent dahin beantwortet, dass die Bänke bereits bestellt seien. V.B. Dr. Messenböck wünscht die entsprechende Einstellung einer Post für Kultus oder deren gänzliches Verschwinden. Rubrik VIII wird angenommen. Rubrik IX und X wird angenommen. Bei Rubrik XI Subventionen an Vereine wünscht G.R. Ecker Streichung der dafür eingesetzten 6000 S für das Jahr 1926. Nachdem V.B. Russmann an der Hand des Materiales die Notwendigkeit der Zuwendungen dartut, erklärt sich G.R. Ecker befriedigt.

Zu Rubrik XII erklärt V.B. Russmann die neue rot beigesetzte Post: Abgabe für Landeszwecke, worauf auch diese Rubrik angenommen wird. Zu den einzelnen Fondskonten erfolgt keine Wortmeldung. Bei Post Stadtgut behält sich G.R. Klaffenböck vor, seinerzeit das Wort zu ergreifen. Bei der Post "Geste" frägt V.B. Dr. Messenböck, ob die Gemeinde durch den Autounfall zu Schaden komme oder ob der Schaden durch Versicherung gedeckt sei, was V.B. Russmann befridigend beantwortet. Bei der allgemeinen Debatte über das Präliminare spricht V.B. Dr. Messenböck. Die eigentliche Präliminarberatung habe in den vorhergegangenen Sitzungen stattgefunden. Das Präliminare sei eine reine Wirtschaftsangelegenheit der Gemeinde und als solche habe sie auch der Parteirat der christlichsozialen Partei betrachtet. Die Bedeckungsmöglichkeit sei äusserst erschwert durch die schwierigen Verhältnisse die sich in allen Gemeinden, insbesondere in den Industriegebieten auswirke. Man müsse nun mit dem Sparen ernstlich beginnen. Der Redner meinte, seine Partei hätte schon früher damit begonnen, hiebei erwähnt er den Häuserkauf, der nicht notwendig war und den seiner Meinung nach ungünstigen Vertrag mit der Reformbaugesellschaft, die andere Offerenten abstosse. Die Reformbau sei nicht produktiv. Er erklärt dann für seine Partei dem Präliminare zuzustimmen und betont, dass während der 14 tägigen Auflagefrist keine einzige Partei Einsicht genommen habe und spricht allen, die sich darüber nicht informiert haben, das Recht ab, sich ein Urteil zu bilden, weder in positiver noch negativer Richtung. Er erklärt sich für die Annahme des Präliminares weil es im Interesse des notleidenden Handels und Gewerbes eine wirtschaftliche Notwendigkeit sei und hofft

das jahrelange Arbeitslosenelend und auch die wirtschaftliche Not zu beheben. Wir stimmen mit der Mehrheit, um für die Gesamtheit zu wirken. Er erwartet aber von der Majorität alle trennenden Hindernisse beiseite zu stellen, und dass auch der christlichen Arbeiterschaft die Arbeit nicht verwehrt werde. G.R. Fiala meint, dass V.B. Dr. Messenböck nicht immer mit so rosigen Augen die kommunalen Industrien angesehen habe und hofft, dass er auch künftighin jedes Unternehmen der Gemeinde kräftigst unterstützen werde. Nachdem noch G.R. Klaffenböck und Vizebürgermeister Dr. Messenböck zur Debatte sprachen, nimmt G.R. Fiala nochmals das Wort, erklärt für das Präliminare zu stimmen, ersucht aber, im nächsten Jahre grössere Zuwendungen für Fürsorge und Schule zu machen. G.R. Januschka nimmt Bezug auf die letzten Ausführungen und sagt, niemand mehr als gerade wir seien für solche Zuwendungen, er polemisiert gegen Dr. Messenböck Einwendungen wegen des Hauskaufes und des Ausbaues der Industriehalle und hält diese für keine ernsten Einwürfe. Im grossen ganzen wurden die Massnahmen der Majorität, die Wirtschaftspolitik gebilligt und hofft aus der Konzentration der Kräfte eine Errettung der Gemeinde aus der Notlage. G.R. Klaffenböck hält den Häuserkauf auf Kredit für unrentabel. V.B. Dedic will festgestellt haben, dass beim Ankauf der Häuser, wie bei allen grösseren Steuervorlagen die Minorität dafür gestimmt habe. G.R. Ecker beklagt sich sodann, dass bei Vergebung von Arbeiten die einheimischen Gewerbetreibenden nicht berücksichtigt werden, dass der Hausierhandel und das Pfuscherwesen blühe und er um Abhilfe ersuche. Er er-

klärt schliesslich für den Voranschlag zu stimmen. V.B.Russmann hält das Schlusswort. Die Bedeckung des Abganges ist nicht vorgesehen, diese Aufgabe obliegt nun dem Ersparungskomitè, das an die Regierung herantreten wird, da neue Steuern nicht mehr zu ertragen seien. Zu den Ausführungen des G.R.Ecker bemerkt er, dass alle stadtischen Arbeiten vergeben werden, selbst die Uniform für die Sicherheitswache wurde zu diesem Zwecke pauschaliert der Vorwurf treffe also die Gemeinde nicht. Gegen das Pfuscherwesen wurden vom Magistrate schwere Strafen ver¬ hängt, die aber von der Landesregierung teilweise herab¬ gesetzt, teilweise sogar aufgehoben wurden, G.R. Ecker müsse sich also dorthin wenden. Der Referent rekapituliert die Schlussziffern des Voranschlages, berichtet, dass derselbe 14 Tage zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen war, worauf bei der Abstimmung der Antrag des Finanz-Ausschusses: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) Der Voranschlag pro 1926 wird im Sinne der Beschlüsse des Finanz- und Rechtsausschusses genehmigt, 2.) da hinsichtlich der Bedeckungsfrage Verhandlungen mit der Landes- und Bundesregierung notwendig sein werden, wird das Ersparungskomitee beauftragt, die entsprechenden Vorschläge auszuarbeiten und mit den zuständigen Regierungsstellen zu verhandeln. Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem Gemeinderate zur Beschlussfassung zu unterbreiten einstimmig angenommen wird. Der Vorsitzende V.B. Dedie spricht dem Gemeinderate, dem Magistratsdirektor, dem Rechnungsdirektor Markut und den übrigen Beamten den Dank für ihre Mitarbeit an dem Voranschlage aus, auch der Presse, insoweit

sie sich in den Dienst der Gemeinde bisher gestellt habe, wird gleichfalls der Dank ausgesprochen. 10.) Bedeckung der Gemeindebeiträge für Landeszwecke. Dieser Punkt der Tagesordnung wird über schriftlichen Wunsch der Parteien in der vertraulichen Sitzung behandelt. Punkt 11.) ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Schluss der öffentlichen Sitzung 8 Uhr 30. Min. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 12. März 1926. Vor Eingang in die Tagesordnung gelangt aus dem öffentlichen Teil Punkt 10.) Bedeckung der Gemeindebeiträge für Landeszwecke zur Behandlung. Zl. 5001/26 Referent: V.B. Russmann. Der Referent verliest nach kurzer Begründung den Gesetzentwurf und beantragt die Annahme des von der Finanzsektion einstimmig angenommenen Gesetzentwurfes. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung für die neue Gesetzvorlage zu stimmen. G.R. Ecker (Nationalsozialist) meint, es sei sehr leicht, neue Belastungen für die Gewerbetreibenden zu beschliessen, er protestiert gegen die nicht öffentliche Verhandlung der Beratung und meint, dass die Entscheidung mit der Majorität ausgeschnapst wurde. G.R. Hafner wendet sich gegen die Ausführungen des G.R. Ecker, erklärt das Zustandekommen des Gesetzentwurfes aus der Notwendigkeit eines Landesgesetzes, bespricht die Ermöglichung der Überwälzung der Steuer von den Besitzlosen auf die Besitzenden, die Notwendigkeit der Einhebung der Auflage für das Land zur Bedeckung der Kosten der Landesauslagen und betont, dass eine Form gefunden wurde, dass nicht jeder erwachsene Mensch, sei er auch arbeitslos oder unbemittelt, diese Steuer bezah-

len müsse. Vertraulich wurde die Sache deshalb behandelt, weil der Entwurf zu weiteren Verhandlungen im Landtage die Basis bilden soll. V.B. Dedic glaubt, dass Gemeinderat Ecker, wenn er früher über das Gesetz informiert gewesen wäre, sich nicht dagegen ausgesprochen hätte. G.R. Ecker bestätigt dies und nachdem der Referent auf das Schlusswort verzichtet, wird der Antrag einstimmig angenommen. Punkt 1.) Sparmassnahmen; Einsetzung eines Ersparungskomitès Zl. 52/Präs., 5953/1926 V.B. Russmann beantragt nach Erläuerung des Wesentlichen: Die finanzielle Lage der Gemeinde Steyr zwingt zu besonderen Massnahmen. Es scheint daher notwendig, dass zur Durchführung dieser Massnahmen bezw. zur Kontrolle der getroffenen Verfügungen ein eigenes Ersparungskomitee bestellt wird. Es werden daher folgende Anträge gestellt. I. Zusammensetzung des Ersparungskomitees. Im Sinne des § 15 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird bis auf Widerruf ein Ersparungskomitee bestellt, das aus einem aus dem Gemeinderate zu wählenden Obmann und acht zu wählenden Mitgliedern besteht. Für das Komitee gelten im allgemeinen die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates. II. Aufgaben des Ersparungskomitees. (1) Die Aufgaben des Ersparungskomitees sind: 1.) Die besondere Genehmigung aller, auch der präliminierten Ausgaben. Die zuständigen Ämter haben daher in allen Fällen vorher die Zustimmung des Ersparungskomitees im Wege des Magistrats-Präsidiums einzuholen.

2.) Die Genehmigung über die Liquidation von Rechnungen. 3.) Die Kontrolle über die Art der Verwendung aller bewilligten Mittel, insbesondere, ob die Durchführung mit der grössten Sparsamkeit vor sich geht. 4.) Die Erlassung besonderer Vorschriften zur Durchführung von Ersparungsmassnahmen für alle Ämter, Anstalten und Unternehmungen; 5.) Die Verfügung über die Art der Verwendung aller Kredite, adlso auch des Dollarkredites. Das Kreditkomitee im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 31. Oktober 1924 wird hiemit aufgelöst. 6.) Die Erstellung von Vorschlägen hinsichtlich der Verbilligung der Verwaltung auf sachlichen und personellem Gebiete an den Gemeinderat. (2) Der Bewilligung des Ersparungskomitees unterliegt nicht: 1.) Die Zahlung vertragsmässig terminisierter Leistungen. 2.) Steuer, Umlagen, Gefälle, die auf Gesetzen beruhenden Pflichtausgaben, die Mietzinse samt Betriebskosten, ferner Hausgebühren u. dgl. 3.) Die auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen angewiesenen Gehalts- und Funktionsbezüge, Ruhegenüsse undfortlaufende Unterstützungen. 4.) Die nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Gemeinde als Arbeitsgeberin zu leistenden Versicherungsbeiträge u. dgl. 5.) Die Betriebs-, Produktions- und Gewinnungskosten der städtischen Betriebe und Anstalten, soweit sie durch den ordentlichen Fortbetrieb bedingt und gleichzeitig durch höhere Einnahmen gedeckt sind. 6.) Die in Übereinstimmung mit genehmigten Verträgen zu leistenden Aufwendungen und Schuldenverzinsung und Schuldentilgung. 7.) Die mit der normalen Geschäftsführung verbunde-

nen Auslagen betreffend die notwendigsten Kanzleierfordernisse, wie Drucksorten, Gesetzblätter, fachwissenschaftliche Zeitschriften u.dgl. sowie die unumgänglich notwendigen Ausgaben geringfügiger Natur. III. Stellung der Mitglieder des Ersparungskomitees. Dem Vorsitzenden des Ersparungskomitees kommt die Stellung eines vom Bürgermeister im Sinne des § 74, Absatz 4 Gemeindestatut bestellten Bevollmächtigten hinsichtlich der unter II genannten Agenden zu. Die übrigen Mitglieder des Ersparungskomitees sind verpflichtet, in allen Fällen, wo sie wahrnehmen, dass gegen die Verfügungen auf dem Gebiete des Ersparungswesens Überschreitungen vorkommen, unverzüglich dem Vorsitzenden und dem Bürgermeister Bericht zu erstatten. Sämtliche Mitglieder des Ersparungskomitees, auch der Vorsitzende, üben ihre Funktion unentgeltlich aus. IV. Besondere Haftung der Amtsorgane. Amtsorgane, die den Bestimmungen dieses Gemeinderatsbeschlusses zuwiderhandeln oder die schriftlichen Verfügungen des Ersparungskomitees nicht einhalten, sind zur persönlichen und materiellen Haftung heranzuziehen. Ausserdem ist gegen diese Amtsorgane das Disziplinarverfahren einzuleiten und unter Umständen mit den schärfsten disziplinären Mitteln vorzugehen. Im Wiederholungsfalle kann im Disziplinarwege die Entlassung ausgesprochen werden. Auf diese Möglichkeit ist das Amtsorgan schon bei seiner ersten Disziplinarstrafe wegen Übertretung der Ersparungsvorschriften ausdrücklich schriftlich aufmerksam zu machen. Die hiedurch auf die Dauer des Inkraftseins des obigen Gemeinderatsbeschlusses ( Ersparungskomitee ) geänderten §§ der allgemeinen Dienstordnung haben demzufolge lauten:

§ 76. Disziplinarstrafen. Pflichtverletzungen, die in dieser Dienstordnung als Dienstvergehen ausdrücklich bezeichnet sind oder sich als solche darstellen, sowie Übertretungen der Bestimmungen dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend besondere Haftung der Amtsorgane ( letzteres auf die Dauer der Geltung dieses Gemeinderatsbeschlusses) werden mit Disziplinarstrafen geahndet. ( der übrige Teil dieses § bleibt unverändert ). § 79. Punkt b) hat zu lauten: wenn er ein in dieser Dienstordnung mit Entlassung bedrohtes Dienstvergehen begangen bezw. eine Disziplinarstrafe auf Grund von Nichtbefolgung der Ersparungsmassnahmen der Ersparungskommission, letzteres auf die Dauer der Giltigkeit dieses G.R.Beschlusses und zwar ebenfalls unter Androhung der Entlassung im Wiederholungsfalle, erhalten hat. V. Wahl der Mitglieder. Zum Obmann wird bestellt: G.R. Hafner Zu Mitgliedern werden bestellt: Bürgermeister Wokral, V.B. Dedic, V.B. Russmann und V.B. Dr. Messenböck. Die Gemeinderäte: Schneeweiss Dr., Klaffenböck, Wolfartsberger und Schlossgangl. Für jedes verhinderte Mitglied des Ersparungskomitès wird fallweise von den einzelnen Fraktionen das notwendige Ersatzmitglied namhaft zu machen sein. Punkt 2.) Errichtung einer Versicherungsexpositur im Rahmen der Geste. Zl. 4378. Derselbe Referent beanatragt nach kurzer erklärender Ausführung:

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Generalvertretung der Gemeinde Wien - städtische Versicherungsanstalt durch die städtische Unternehmung Geste in Steyr unter den im Gedächtnisprotokoll vom 13. Februar 1926 festgelegten Modalitäten, sowie dem Provisionsübereinkommen zu. Auch für diesen neuen Zweig der stadtischen Unternehmungen gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Oktober 1924, Zl. 599/Präs. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Anmeldung des Autotaxigewerbes im Rahmen der "Geste" Zl. 3507. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat bewillige die Anmeldung des Gewerbes zur Bereithaltung von Personentransportmittel an öffentlichen Orten gemäss § 15 der G.O. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Finanzierung des Lichtbilderunterrichtes in den städt. Schulen. Zl. 3481/26. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat bewillige für die Zwecke des Lichtbilder- und Filmunterrichtes in den hiesigen Schulen dem Stadtschulrate einen Kontokorrentkredit bis zum Ausmasse von S 5.000 (fünftausend Schilling) auf die Dauer eines Jahres einzuräumen. Die Abhebung erfolgt nach Bedarf, die Rückzahlung nach Einlangen der betreffenden Barmittel durch einen vom Stadtschulrat hiefür zu bestellenden Ausschuss, der die Verrechnung mit der Stadtkassa durchzuführen hat. Der Zinsendienst für diesen Kredit wird separat geregelt werden. Die angekauften Apparate gehen in das uneingeschränkte Eigentum der Stadtgemeinde Steyr über. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 5.) Steyrer Industrie und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co. Maschinenankauf. Zl. 5360/26. Der Referent G.R. Fischer beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: I. Den Ankauf des der Firma Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co. Kommanditgesellschaft in Steyr gehörigen Maschinenparkes (Inventar laut Protokoll vom 9. Juli 1926) um den Betrag von 8500 Dollar U.S.A. (in Worten achttausendfünfhundert Dollar) auszahlbar in österreichischen Schillingen unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Die Firma verpflichtet sich, die an die Gemeinde Steyr verkauften Maschinen bis längstens Ende 1927 um den gleichen Kaufpreis, das ist um 8500 Dollar U.S.A. (in Worten achttausendfünfhundert) zurückzukaufen. 2.) Die Gemeinde Steyr vermietet gleichzeitig bis zum Zeitpunkte des Rückkaufes die angekauften Maschinen an die Firma, welche auch während der Mietdauer alle Gefahren, wie sie sonst den Eigentümer treffen, zu tragen hat; eine Herabsetzung des seinerzeitigen Kaufschillings (8500 Dollar U.S.A.) tritt daher aus keinem wie immer gearteten Grunde ein. 3.) Für die in Miete gegebenen Maschinen ist auf die Mietdauer ein Mietzins zu leisten, der einer 12 %-igen einhalbjährigen, im vorhinein zu leistenden Verzinsung des Kaufschillinges ohne jeden wie immer gearteten Abzug entspricht. 4.) Alle in dieser Urkunde festgelegten Zahlungen verstehen sich in amerikanischer Goldwährung nach dem Goldstandard vom 1. Juni 1925. Die Einzahlung erfolgt in österr. Währung zum Kurse des Golddollars am Zahlungstage und zwar für die Gemeinde Steyr vollkommen spesenfrei. 5.) Die Gemeinde Steyr darf aus diesem Rechtsge-

schäfte keine wie immer Namen habende Auslage treffen. II. Der Kaufschilling ist der Dollaranleihe zu entnehmen. G.R. Klaffenböck glaubt an die Rentabilität des Unternehmens, wünscht nur, dass der hiefür bestellte Vertrauensmann der Gemeinde Augenmerk dafür habe, dass die Direktoren des Unternehmens den Ertrag nicht schädigen. Mit der Verwendung des Dollarkredites sei sehr vorsichtig umzugehen, denn so wie dieses könnten auch die anderen Industrien kommen und die Gemeinde muss, wenn es nötig ist, auch helfend eingreifen. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 6.) Heimatsangelegenheiten. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. a) Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. Haslinger Anna Arminger Otto Ragl Franz Navratil Eugen Kaspar Franz Michlmayr Leopold Hinterreitner Alois Kränkl Anna Söldner Johann Sommerauer Josef Steinparz Karl Puhm Konrad Buder Anna Gruber Anton Haidler Thomas

Wagner Franz Haider Franz Billinger Franz Hirtl Rosina Wimböck Johann Mittendorfer Karl Wittinghofer Leopold Blümelhuber Karl Friesenegger marie Hager Johann Polterauer Marie Altinger Alois Peterseil Leopold Kminek Franz Singer Peter Aumüller Josef Würflinger Mathias Holbling Alois Rinner Josef Windhager Josef Weishäupl Johann Samwald Johann Bartsch Karl Steinwender Josef Strutzenberger, Franz Zwettler Franz Feichtinger Josef b) Abweisungen. Brunner Franz Horwath Jakob Funkel Sebastian Steiner Franz Heumayr Ferdinand

Hofelner Therese Dobrauz Aloisia Mulzet Alois Hochholzer Florian Doppelhofer Franz Moshamer Franz Sailer Katharina Daspelgruber Franziska Zusicherungen. a) Abweisungen. Traxler Mathias Bachl Emilie Jankowetz Josef b) Stattgebung: Kykal Aloisia Schluss der Sitzung 9 Uhr 30 Minuten. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer:

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