Gemeinderatsprotokoll vom 2. Februar 1926

der Überlassung dieses Platzes an die Heeresverwaltung mit Gemeinderatsbeschluss vom 5.Juni 1924, Zl. 5219, 5962/24 und Gemeinderatsbeschluss vom 23. Jänner 1925, Zl. 1657/25 zugestimmt wurde. Ohne Debatte angenommen. Punkt 12.) Änderung des Krankenfürsorgeregulativs. Zl. 58/Präs. Der Referent beantragt: Der Änderung des Krankenfürsorgeregulativs der städtischen Angestellten im vorgeschlagenen Sinne wird zugestimmt. Nach einer Anfrage des G.R. Hofrat Dr. Furrer, die der Referent beantwortet, wird der Antrag einstimmig angenommen. Punkt 14.) Einspruch gegen Vorschreibung der Gasabgabe. Zl. 24100/25. Der Referent G.R. Dr. Schneeweiss erklärt im Detail das Wesentlichste an dem Antrage; Dem Einspruche der Waffenfabrik wider die Vorschreibung des Magistrates Steyr vom 25. November 1925, Zl. 22480/25, wird keine Folge gegeben, weil aus dem eingeholten Gutachten sich ergibt, dass aus 1 kg Wolfsegger Kohle zumindest 1.2 m3 Generatorgas gewonnen wird, sodass die Grundlagen der angefochtenen Vorschreibung vollkommen einwandfrei sind. Ohne Debatte angenommen. Fürsorge- Ausschuss. Referent: G.R. Lischka. Punkt 16.) Rekurse gegen Beschlüsse des Fürsorgeausschusses. Zl. 22829/25. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse des Johann Schosser um Zuerkennung eines Erhaltungsbeitrages in der Höhe von S 7.50 ab 1. Jänner 1926 bis 30. Juni 1926 Folge zu geben. Ohne Debatte angenommen.

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