Ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Rekurse gegen Entscheidungen der Magistratsabteilung II. Zl. 392/26. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Dem Einspruche des Herrn G. Ornstein, Katzenwaldgasse 2 wegen Aufstellung eines Schaufensters wird stattgegeben. Jedoch wird an die Bewilligung der Aufstellung an der im Gesuche bezeichneten Stelle die Bedingung geknüpft, dass, wenn der alte Kasten benützt wird, dieser das Strassenbild nicht allzusehr entstelle und dass sich Ornstein verpflichtet, den Schaukasten über Auftrag des Magistrates jederzeit und sofort zu entfernen. Ohne Debatte angenommen. Zl. 220/26. Der Referent beantragt: Dem Rekurse der Frau Marie Sedlacek, Steyr, Wehrgrabengasse gegen die baupolizeiliche Entscheidung der Mag. Abt. II wird stattgegeben unter der Bedingung, dass die erbaute Hütte dem äusseren Ansehen nach einem Gartenhause gleicht, dass eine Entstellung des Strassenbildes auf alle Fälle vermieden wird und dass sich Frau Marie Sedlacek bezw. deren Rechtsnachfolger verpflichten, über Verlangen des Magistrates diese Hütte jederzeit und sofort zu entfernen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Einhebung von Gemeindeverwaltungsabgaben. Zl. 2540. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Im Sinne des § 2 der Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 1. Jänner 1926, L.G.und Vdg.Bl. N° 6 die in den Abschnitten des Tarifes angeführten Verwaltungsabgaben der bezogenen Verordnung zur Gänze zur Einhebung zu bringen. Einstimmig angenommen.
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