Gemeinderatsprotokoll vom 2. Februar 1926

wegen Tierquälerei vorbestraft sind, in Zukunft vom Bezuge einer Hundemarke ausgeschlossen werden können, wird mit dem Zusatze, dass bereits fällige und erlegte Abgaben nicht rückvergütet werden, zugestimmt. Die Novellierung ist sofort in die Wege zu leiten. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Produktive Arbeitslosenfürsorge; Darlehens-Aufnahme. Zl. 19358/25, 19923/25 und 20731/25. Der Referent begründet in längerer Ausführung, worin er u.a. bedauert, dass die Gemeinde entgegen ihren Bestrebungen Wohnungen zu schaffen, von der Regierung gezwungen ward, das Geld für Strassen und Kanalarbeiten bereitzustellen, nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die Aufnahme der Zusatzkredite per 33.600 S (dreiunddreissigtausendsechshundert Schilling) für die Posthofstrasse, per 12.000 S (zwölftausend Schilling) für die Herstellung der Kanäle und eines allgemeinen Zusatzkredites von 80.000 S (achtzigtausend Schilling) für alle Notstandsarbeiten beim Bundesministerium für soziale Verwaltung aus dem Titel der produktiven Erwerbslosenfürsorge und unter den gleichen Bedingungen wie die bereits unter diesem Titel aufgenommenen Darlehen. V.B. Dr. Messenböck erklärt, die Wahlvereinigung wäre nicht in der Lage dafür zu stimmen, weil die Minorität von der Erhöhung nicht verständigt wurde. Erst nach der Erklärung des G.R. Hafner im Ausschusse seien sie bereit, dafür zu stimmen. Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Freiwillige Feuerwehr Steyr; Verleihung von Dienstmedaillen. Zl. 1482. 1363/26. Antrag: Den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Steyr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2