Dieser Antrag ist dem Bundeskanzleramt, dem Präsidium des Nationalrates und den Nationalräten der Stadt Steyr zu übermitteln. G.R. Lischka begründet die Dringlichkeit mit der bekannten Wohnungsnot in Steyr. Der Dringlichkeit wird zugestimmt. Zum Antrage selbst bezeichnet der Referent den Ablauf des Gesetzes für Steyr katastrophal nicht nur für die Wohnungslosen, sondern für alle Mieter und auch Geschäftsleute. Er erinnert an das Barackenelend, an den Umstand, dass selbst im Versorgungsheim 8 Parteien untergebracht werden mussten und befürchtet beim Ablauf des Gesetzes Unruhen. Er empfiehlt die einstimmige Annahme des Antrages. V.B. Dr. Messenböck anerkennt die Wohnungsnot und das Barackenelend in Steyr, das nirgends so arg ist wie hier, er polemisiert gegen eine Reihe von Äusserungen des Referenten, die er als nicht richtig bezeichnet, er vermisst einen Termin im Antrage über das Ende der Aufrechthaltung des Gesetzes, da es nicht angehe, für dauernde Zeit das Anforderungsgesetz zu fordern. Er erzählt dann einen Fall von einer Partei, die selbst nur einen geringen Zins zahlt, von einem Aftermieter aber so viel verlange, dass ihr monatlich 343.000 K rein verbleiben. Schliesslich erklärt er, den Antrag in dieser Form nicht annehmen zu können. Der Vorsitzende meint, ein Termin über den Zeitpunkt des Ablaufes lasse sich nicht bestimmen. G.R. Januschka nimmt die Anregung der Minorität über die Bestimmung eines Zeitpunktes nicht sehr ernst, er erinnert an die Zeit der Einführung des Mieterschutzes und will die Mieter auch heute nicht dem guten Herz der Hausherren ausliefern. Was die Opposition will, sei eine Sa-
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