der Bevölkerung von Steyr, wenn sie nicht systematisch zu Grunde gerichtet werden soll, nicht zugemutet werden, dass ihr auch weiterhin aus falsch verstandenen Ersparungsrücksichten die Axt an ihren volkswirtschaftlichen Lebensnerv gelegt wird. G.R. Dr. Schneeweiss begründet die Dringlichkeit, welcher Antrag nach kurzer Debatte einstimmig angenommen wird. Zur Sache selbst spricht der Referent ausführlich über die Aufgabe des Gemeinderates den Standpunkt der Bevölkerung der Regierung bekanntzugeben, da die Angelegenheit durch die Regierungsvorlage ernste Formen angenommen habe. Alle Bevölkerungskreise haben hiezu Stellung genommen, insbesondere die Gewerbevereine, aber auch für die Verlegung hat sich eine Stimme gefunden und zwar die Wiener Reichspost, die sicherlich nicht der Ansicht der Steyrer Bevölkerung entspricht. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung voll und ganz für den Antrag zu sein und ist mit der Äusserung der Reichspost absolut nicht einverstanden. V.B. Russmann bespricht die Verkehrsnot durch Fehler aus alter Zeit, die heute durch die drohende Verlegung des Kreisgerichtes zum Ausdruck kommt und nun eine Beeinträchtigung der Bevölkerung darstellt. V.B. Dr. Messenböck zieht einen Vergleich mit der seinerzeitigen Frage der Verlegung der Garnison und be- zeichnet die Aktion der Regierung als einen Versuch der Degradierung der Stadt Steyr. Der Dringlichkeitsantrag wird sodann einstimmig angenommen. Der Vorsitzende verliest sodann den zweiten Dringlichkeitsantrag betreffend Ablauf des Wohnungsanforderungsgesetzes.
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