Gemeinderatsprotokoll vom 18. Dezember 1925

Linz eine ganz bedeutende Wohnungsnot herrscht, dass daher den Richtern und Kanzleibeamten in absehbarer Zeit Wohnungen in Linz nicht zugewiesen werden könnten, dass diese täglich hin- und herfahren müssten, so dass sicherlich durch mindestens zwei Jahre den angeführten Beamten ganz bedeutende Zulagen zugebilligt werden müssten, so dass also die angebliche Ersparungsmassnahme tatsächlich eine bedeutende Belastung des Bundesschatzes bedeuten würde. Es geht aber auch nicht an, dass eine so wichtige, im Interesse der in Betracht kommenden Bevölkerung tief eingreifende Frage über den Kopf dieser Bevölkerung hinweg, entschieden wird. Dass volkswirtschaftliche Interessen der Steyrer - Bevölkerung ganz bedeutend durch die Verlegung des Kreisgerichtes Steyr berührt würden, unterliegt keinem Zweifel. Der starke Verkehr, welcher sich durch die Zureise der zu Gericht geladenen Personen ergibt, äussert sich in der Inanspruchnahme von Hotels, Gasthöfen, in starken Einkäufen in den städtischen Geschäften. Es ist bekannt, dass die Gelegenheit der Reise in die Stadt gerne dazu benützt wird, um entsprenchende Einkäufe zu besorgen. Die Gewerbetreibenden von Steyr, welche ohnhin gerade in der letzten Zeit mehr, als sie vertragen konnten, unter widrigen Verhältnissen zu leiden hatten, können wahrhaftig eine weitere Einbusse nicht vertragen. Es kann aber auch nicht übersehen werden, dass gerade die Steyrer Bevölkerung im Interesse der Erhaltung des Ansehens und in Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen sich bereit gezeigt hat, nicht unerhebliche Opfer zu bringen, indem sie sich bemüht hat, die Garnison in Steyr zu erhalten, was mit einer schweren Belastung des Gemeindehaushaltes verbunden war. Steyr kann sicherlich nicht zu den glücklichen Städten gezählt werden. Erst vor wenigen Wochen hat diese Gemeinde eine Krise durchgemacht, welche eine geradezu unerträgliche Belastungsprobe für die ganze Bevölkerung darstellte. Es kann

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