Nach kurzer Debatte wird sodann der Antrag einstimmig angenommen. Punkt 2.) Steyrer Industrie und Handelsgesellschaft. Garantie-Erweiterung. Zl. 23827 Der Referent berichtet dass das Unternehmen in kürzester Zeit den Betrieb aufnehmen wird, dass grosse Bestellungen eingelangt sind und nun noch eines weiteren Kredites bedarf. Er beantragt daher: Der Gemeinderat beschliesse in Ergänzung des Punktes IV des Beschlusses vom 10. Juni 1925, Zl. 10635, die Erweiterung der Haftung für einen Betriebskredit der Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co. im Wege der Bank für Oberösterreich und Salzburg von S 80.000 (achtzigtausend Schilling) um 40.000 S (vierzigtausend Schilling) somit auf einen Betrag von S 120.000 (einhundertzwanzigtausend Schilling). Die erweiterte Haftung gilt bis Ende 1926. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Elektrizitätswerke A.G. Kreditgewährung. Zl. 25022. Der Referent beantragt mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde den Dollarkredit nicht entsprechend ausnützen kann, ihn aber verzinsen muss, dem Elektrizitätswerk in Steyr behufs Ausgestaltung des Netzes ein Darlehen von 10.000 Dollar zu gewähren. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: I. Die Gewährung eines Darlehens im Betrage von 10.000 (zehntausend) Gold Dollar U.S.A. zahlbar in öst. Schillingen an die Elektrizitätswerke Ges.m.b.H. in Steyr unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Das Darlehen ist von Seite der Gemeinde bis 31. Dezember 1928 unkündbar und kann nach Ablauf dieser Frist
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