Gemeinderatsprotokoll vom 18. Dezember 1925

hellerauflage für die Betriebsstätten erlassen. IV. Die Gemeinde verpflichtet sich dem Unternehmen einen Kontokorrentbetriebskredit bis zum Ausmasse von S 60.000 (sechzigtausend Schillinge) gegen 12.5 % ige Verzinsung p.a. auf die Dauer von 3 Jahren nach Vertragsausfertigung zu gewähren. Hierüber ist eine besondere Vereinbarung, zu deren formellen Durchführung das Magistratspräsidium ermächtigt wird, zu treffen. V. Mit dem Unternehmen ist ein Bestandvertrag betreffend die zur Verfügung gestellten Lokalitäten zu schliessen, dessen Genehmigung sich der Gemeinderat vorbehält. VI. Das Unternehmen wird mit der Stadtgemeinde Steyr ein Privatübereinkommen treffen, wegen Einstellung eines von der Gemeinde nominierten Vertrauensmannes als kaufmännischen Beamten. Zur Durchführung dieser Vereinbarung wird das Magistrats-Präsidium ermächtigt. VII. Dieser Gemeinderatsbeschluss sowie der Gesellschaftsvertrag werden in dem Augenblicke rechtswirksam, als das angesuchte und ausgelegte Patent im Sinne des Gesetzes als erteilt gilt, bezw. das Übereinkommen mit der Firma Jackels Nachfolger wegen Übertragung der Produktion zustande kommt. VIII. Das Gesellschafts kapital und der Kontokorrentbetriebskredit sind aus der Dollaranleihe sicherzustellen. G.R. Steinbrecher wünscht eine Reservierung eines zweiten Objektes, weil er der sicheren Überzeugung sei, dass sich das Unternehmen sehr bald wird vergrössern müssen.

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