Gemeinderatsprotokoll vom 18. Dezember 1925

Kommanditgesellschaft zum Zwecke der Erzeugung und Verwertung von Kinderwagen, insbesondere des beim Patentamt in Wien angemeldeten und mit Bescheid vom ... aufgelegten Kinderwagens "Unikum" und der einschlägigen Bedarfsartikel Erzeugung von allen Gegenständen, welche auf Grund von Erfindungen der offenen Gesellschafter nach den Bestimmungen des Patent- oder Markenschutzgesetzes geschützt werden. Ferner der Verwertung der erworbenen, bezw. zu erwerbenden Patente in allen Staaten der Patentunion und Russland durch Verkauf, Lizenzgebung oder durch Beschickung des bezüglichen Marktes mit Produkten in den der Stadtgemeinde gehörigen und von der Gesellschaft gepachteten Fabriksräumlichkeiten. 2.) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Steyr und wird unter der Firma Steyrer Werkstätten Steininger & Co. Kommanditgesellschaft in Steyr geführt werden. 3.) Die Gesellschaft tritt an jenem Tage in Kraft, an welchem vom Patentamte Wien Nummer und Datum des erteilten Patentes bekanntgegeben wird. Die Dauer der Gesellschaft wird auf 15 Jahre festgesetzt. Sollte vor Ablauf des 14. Gesellschaftsjahres von keiner Seite eine Erklärung erfolgen, dass die Gesellschaft mit Ende des 15. Jahres ihr Ende findet, so gilt dieser Vertrag auf weitere 15 Jahre als erneuert. 4.) Von den oben bezeichneten Gesellschaftern treten die Herren Ludwig Steininger und Ing. Josef Köstler als offene Gesellschafter, die Stadtgemeinde Steyr als Kommandistin in die Kommanditgesellschaft ein. Die Herren Ludwig Steininger und Ing. Josef Köstler bringen in die Gesellschaft das Patent N° vom ... samt allen Prioritätsrechten im Gesamtwerte von S 60.000 (in Worten: Sechzigtausend Schillinge) beziehungsweise die aus diesem Kapital anzuschaffenden Maschinen.

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