Gemeinderatsprotokoll vom 18. Dezember 1925

beitslosen ist begründet durch grössere Anzahl der Letzteren und teilweiser Erwerbsmöglichkeit ersterer. Wird ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Betriebskredit für die "Geste" Zl. 24256. Der Referent erörtert die Notwendigkeit der Bewilligung und versichert, dass das Kapital gut angewendet sei und das Unternehmen reüsiert. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Der städt. Leichenbestattungsanstalt wird ein Kredit im Ausmasse von 10.000 (zehntausend Schilling) bewilligt. Der Kredit ist mit 12 % p.a. zu verzinsen und bis 31. Dezember 1926 der Stadtkassa vollständig zurückzuerstatten. G.R. Schlossgangl will vorerst die Schulden an die kleinen Geschäftsleute bezahlt wissen, bevor solche Kredite hinausgegeben werden. V.B. Dr. Messenböck will wissen, was mit dem Kredit geplant ist. V.B. Russmann erwidert darauf, das sei doch eben ein Geschäftsgeheimnis von dem er nur eines verraten wolle: Ausgestaltung des Unternehmens. Als Referent habe er sich gemäss seines seinerzeit gegebenen Versprechens bemueht, das Unternehmen ertragsreich zu gestalten, er habe einen Mitarbeiter gesucht und auch gefunden, der das Geschäft in die Höhe bringt und der es auch zu führen versteht. Die Minorität sabotiere und verhindere die Unternehmungen der Gemeinde. Daher könne er die Details der Ausgestaltung nicht öffentlich ausplauschen. Die Erfolge werden Sie zu sehen bekommen. V.B. Dedic stellt fest, dass der Betrieb seinerzeit ohne Betriebskredit übernommen wurde, dass also der heutige Beschluss nur eine Folge früherer Beschlüsse sei. Eine Kritik über die Tätigkeit der Geste wird anlässlich der Vorlage des Rechenschaftsberichtes möglich sein.

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