Der festgesetzte Anerkennungszins per S 300.-- (dreihundert Schilling) pro Jahr einschliesslich der Marktgebühr wird gleichfalls genehmigt. Ohne Debatte genehmigt. Punkt 3.) Einspruch gegen eine Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe. Zl. 19818. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Herrn Paul Schorn gegen die Höhe der von der Steuerverwaltung des Magistrates vorgeschriebenen Lustbarkeitsabgabe wird keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Gnadengesuch gegen eine Steuervorschreibung. Zl. 21259. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: dem Ansuchen der Frau Leopoldine Ramoult wegen gänzlicher Befreiung von der erhöhten Mietzinshellerauflage kann keine Folge gegeben werden. Es hat daher bei der alten Entscheidung des Magistrates zu bleiben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Ausbau des Bahnhofgebäudes. Zl. 18964. 240 und 19479. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. Jänner 1925, Absatz ad II erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden, dass die Errichtung einer Gastwirtschaft auf den Gründen der Bundesbahnverwaltung in der Weise vorgenommen werde, dass nur eine Bahnhofgastwirtschaft mit allen notwendigen Nebenräumen jedoch ohne Fremdenzimmer errichtet werde. Der Bau hat jedoch die Möglichkeit zu bieten, dass jederzeit eine Vergrösserung durch Aufbau eines Stockwerkes vorgenommen werden kann. Überdies ist es der Wunsch der Bevölkerung von Steyr, dass in dem neuzuerbauenden Objekte Raum für ein Bahnhofpostamt ge-
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