nierung einer einzigen Schichte der Bevölkerung, dafür kann sich keine Partei, die eine Volkspartei sein will, einsetzen. Er behauptet im Falle einer Volksabstimmung, dass sich die Bevölkerung mit 90 % für das Anforderungsgesetz und auch 90 % für die Beibehaltung des Mieterschutzgesetzes aussprechen wird. Er sagt, es sei nicht zu verantworten, wenn sich ein Teil absentiere und er erinnert an den G.R. in Graz, wo die Grossdeutschen für den Antrag der Sozialdemokraten stimmten. Er wuenscht einen einstimmigen Beschluss. G.R. Klaffenböck sagt, auch den Hausbesitzern gehe es schlecht, er führt Beispiele an und schliesst: Das Gesetz muss geändert werden. V.B. Russmann bezieht sich auf Wels, wo die bürgerlichen Vertreter für den Antrag gestimmt haben und in Wels seien die Verhältnisse sicher nicht so triste Verhältnisse wie in Steyr. Er interpelliert die Gemeinderäte der Minorität, soweit sie selbst Mieter sind, persönlich, nicht aus Furcht vor dem Kirchberger gegen den Antrag zu stimmen. Stimmen Sie dafür und Sie ernten den Dank der ganzen Bevölkerung. V.B. Dr. Messenböck wünscht zur Klubberatung eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Nach der Pause erklärt V.B. Dr. Messenböck namens der Wahlvereinigung nicht für den Antrag stimmen zu können. G.R. Januschka begründet neuerlich den Standpunkt der zinszahlenden Parteien und meint gegenüber der Äusserung, dass es auch Hausherren gebe, denen es schlecht gehe, es gibt auch andere Schichten denen es schlecht geht. Einzelne Fälle wiegen nicht gegen das Elend der Menge. Angebot und Nachfrage regulieren bekanntlich den Preis, dann wird der Arme nie zu einer Wohnung kommen. Schliesslich beantragt er namentliche Abstimmung, damit die Bevölkerung sehe, wer der Hausherren Minorität hörig sei.
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