2.) Das Magistrats-Präsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreis durchzuführen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 10.) Regelung der Ankündigungsabgabe. Zl. 18662/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreis durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung: Diese Abgabe trifft besonders den Kleingewerbestand. Im Interesse der Kleingewerbetreibenden, die wir vertreten, habe ich der Majorität zu danken, dass sie die Schilderabgabe bei den kleinen Schildern belassen und bei den grösseren nur mässig erhöht habe. Die Regulierung der Schildersteuer bedeutet einen Schutz vor wandernder Schmutzkonkurrenz, was von der bodenständigen Bevölkerung lebhaft begrüsst wird. Sodann wird die Vorlage einstimmig angenommen. Punkt 11.) Regelung der Konzessionsabgabe. Zl. 18660/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Än-
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