Gemeinderatsprotokoll vom 19. Oktober 1925

gewerbe schwer empfunden wird. Er ersucht auf die unbefugte Konkurrenz ein erhöhtes Augenmerk zu wenden. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 8.) Regelung der Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen. Zl. 18665/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz-und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreis durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung für die Vorlage zu stimmen. Die Gebühren im allgemeinen sind nur valorisiert und bewegen sich im erträglichen Rahmen. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 9.) Regelung der Speisen- und Getränkeabgabe. Zl. 18664/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses.

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